Entschieden gegen den Missbrauch von Leiharbeit vorgehen
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Mittwoch, 10.02.2010, Drucksache 19/
Antrag der Abgeordneten Ingo Egloff, Uwe Grund, Elke Badde, Ksenija Bekeris, Arno Münster, Wolfgang Rose, Andrea Rugbarth, Karl Schwinke und Fraktion
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde im Rahmen der „Gesetze über
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zum 01.01.2004 novelliert. Dabei wurden zur Erhöhung der Beschäftigungsmöglichkeiten ein Konsens zwischen Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden angestrebt und erzielt. Dieser beinhaltete einerseits den Grundsatz des einheitlichen Lohnes, eröffnete andererseits aber die Ausnahme für Tarifvereinbarungen. Wesentliche Erleichterungen für die Arbeitgeber waren auch der Wegfall des besonderen Befristungsverbots, des Synchronisationsverbotes (d.h. die Koppelung des Leiharbeitsverhältnisses an den Bedarf des Entleihers) und des Wiedereinstellungsverbotes sowie der Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre.
Die starke Zunahme von Leiharbeit insgesamt in Deutschland, besonders aber die enorme Zunahme von Auslagerungen fester Arbeitsverhältnisse in Leiharbeitsverhältnisse droht das Gleichgewicht zwischen Regelarbeitsverhältnis und ausnahmsweise Leiharbeitsverhältnis zu zerstören. Zu eigennützig bedienen sich einzelne Arbeitgeber im großen Maße der Verfügbarkeit und, aus ihrer Sicht, jederzeitigen Kündbarkeit von Leiharbeitskräften. Auch die Möglichkeit sog. Tarifverhandlungen durch mehr oder weniger fiktive Tarifparteien wurde extensiv zum Lohndumping ausgenutzt.
Als etliche Missbrauchsfälle bekannt wurden, in denen systematisch reguläre Arbeitsverhältnisse in Leiharbeitsverhältnisse überführt wurden, empörten sich selbst konservative Politiker. Allerdings zeitigt dies bei Ihnen wenig Handlungswille. So erklärte die Bundesarbeitsministerin noch Ende Januar 2010, sie wolle den Markt „beobachten“. Die Beobachtung reicht aber nicht aus, um Missbrauch à la Schlecker zu verhindern und ausbeuterische Strukturen zu beseitigen.
Es gilt daher, gesetzgeberische Initiativen auf Bundesebene zu ergreifen. Um aber wirkungsvoll dem Missbrauch vor Ort begegnen zu können, ist es auch auf Landesebene erforderlich, für Transparenz zu sorgen und Betroffenen eine Anlaufstelle zu bieten. Der Arbeitsmarkt in Hamburg mit seinem überaus großen Dienstleistungssektor ist für Missbrauchsfälle besonders gefährdet und bedarf der eingehenden Beobachtung. Daher muss der Senat hier endlich Handlungswillen zeigen.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,
1. über eine Bundesratsinitiative die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) zu beantragen und sich für einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche einzusetzen.
2. in Hamburg gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Hotline für die Beschäftigte der Leiharbeitsbranche einzurichten.
3. im Rahmen einer Studie möglichst zügig die Arbeitsbedingungen in der Hamburger Leiharbeitsbranche und die Wirkung von Leiharbeit auf dem Hamburger Arbeitsmarkt darzustellen und der Bürgerschaft schnellstmöglich hierüber zu berichten.