Lebensraum Elbe verbessern – Transparenz über Ziele, Maßnahmen und Mittelverwendung verbessern
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Dienstag, 04.05.2010, Drucksache 19/
Antrag der Abgeordneten Monika Schaal, Michael Neumann, Elke Badde, Ole Thorben Buschhüter, Anne Krischok, Arno Münster, Ties Rabe, Wolfgang Rose, Andrea Rugbarth, Karl Schwinke, Carola Thimm und Fraktion
zu Drs. 19/5968
Die Tideelbe ist sowohl zentrale wirtschaftliche Lebensader als auch wertvoller Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten in der gesamten Unterelberegion. So wie es wirtschaftliche Notwendigkeit ist, die Fahrrinne im ursprünglich geplanten Umfang zügig zu vertiefen, so ist es im Interesse aller unverzichtbar, die Verbesserung des ökologischen Zustands der Unterelbe mit Nachdruck voranzutreiben. Es ist richtig, die Stadt Hamburg, HPA, die Hafenwirtschaft und die Naturschutzverbände an einen Tisch zu holen, um gemeinsam an der ökologischen Verbesserung der Elbe arbeiten zu können.
Ähnliches war bereits gelungen bei der Formulierung eines Konzeptes für eine nachhaltige Entwicklung der Tideelbe. Es bleibt in der vom Senat vorgelegten Drucksache unklar, ob die Stiftung dieses Tideelbekonzept umsetzen soll.
Mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 wurden beim Einzelplan 7 unter dem Titel 7350.831.01 6.633 Tsd. Euro für eine Stiftung zur Verbesserung der ökologischen Situation der Elbe veranschlagt. Weitere 3.367 Tsd. Euro sollen von der HPA eingezahlt werden. Damit soll eine langfristig angelegte Strategie zur Schaffung ökologisch wertvoller Ästuarlebensräume, insbesondere Flachwasser¬bereiche verfolgt werden. Die Stiftung soll die ihr zufließenden Mittel für über gesetzliche Pflichten hinaus gehende Maßnahmen verwenden, die vorrangig im Hamburger Raum zur Verbesserung der ökologischen Situation der Elbe und ihrer Nebengewässer beitragen
Trotz der im Grunde richtigen Zielsetzung ist die vom Senat vorgelegte Drucksache in vielen Punkten unzureichend und zentrale Fragen bleiben auch nach der Befassung im Wirtschafts- und Umweltausschuss am 25. März unbeantwortet.
So ist nicht geprüft und abgewogen worden, ob die Neugründung einer Stiftung der einzige und beste Weg ist, die gesetzten Ziele zu erreichen. Denkbar wäre auch, gezielt Mittel für Maßnahmen im Rahmen des Hamburger Haushalts zur Verfügung zu stellen oder die Kompetenz bereits vorhandener Stiftungen zu nutzen und die Elbestiftung dort anzusiedeln. Die Ausgründung einer Stiftung erlaubt zwar weitere Zu-stiftungen durch Dritte, ist aber wenig transparent.
Die Kosten für eine Geschäftsstelle und weitere Betriebskosten, die auch auf Nachfrage nicht genau beziffert werden konnten, aber zwischen 200.000 und 300.000
Euro pro Jahr liegen sollen, binden Mittel, die für die eigentlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Elbe nicht zur Verfügung stehen. Ein Wirtschaftsplan wurde nicht vorgelegt. Ähnlich vage wie die entstehenden Kosten bleibt, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Elbe durch die Stiftung durchgeführt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
- die Stiftung bis zur Erreichung des vollen Stiftungskapitals in Höhe von 40 Mio. Euro von der zuständigen Behörde verwalten zu lassen, damit die anfänglich noch geringen Stiftungserträge vollständig dem Stiftungszweck zu Gute kommen und nicht durch Verwaltungskosten aufgezehrt werden,
- den Stiftungszweck präziser zu formulieren und einen Maßnahmenkatalog für die ersten zwei Jahre zu erläutern,
- der Bürgerschaft einen Wirtschaftsplan mit Erfolgs-, Finanz- und Stellenplan sowie entsprechenden Erläuterungen vorzulegen.