Signal aus Hamburg: Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft
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Mittwoch, 08.02.2012, Drucksache 20/
Antrag der Abgeordneten Andreas Dressel, Martin Schäfer, Silke Vogt-Deppe, Anja Domres, Anne Krischok, Philipp-Sebastian Kühn, Arno Münster, Sören Schumacher, Juliane Timmermann, Olaf Steinbiß, Kazim Abaci, Matthias Albrecht, Daniel Gritz, Ulrike Hanneken-Deckert, Hildegard Jürgens, Melanie Leonhard, Lars Pochnicht, Frank Schmitt, Urs Tabbert, Ekkehard Wysocki, Barbara Nitruch, Brigitta Schulz und Fraktion
Seit langem fordert die SPD auf Bundesebene (Drs. 17/773) ebenso wie in Hamburg und in den anderen Ländern die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Für Hamburg als eine weltoffene Stadt, die sich klar zu dem Ziel bekennt, die Integration ernsthaft voranzutreiben, ist die Frage der Ermöglichung der Mehrstaatlichkeit für hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund von großer Bedeutung und Aktualität. Dies zeigt sich auch immer wieder an den im Eingabenausschuss der Bürgerschaft zur Entscheidung vorliegenden Eingaben. Immer wieder begehren seit vielen Jahren in Hamburg lebende und sich hier heimisch fühlende, gut integrierte ausländische Staatsbürger die Einbürgerung unter Beibehaltung ihrer durch Abstammung erworbenen Staatsbürgerschaft, wie zuletzt in einer Eingabe, die im Januar von der Bürgerschaft beschieden wurde. Nach geltender Rechtslage war diese Eingabe nicht abhilfefähig, obwohl sie in der Sache berechtigt ist.
Bisher gilt bei Einbürgerungen das leitende Prinzip im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, dass die Doppel- oder Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden werden soll. Wer eingebürgert werden will, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit im Regelfall aufgeben. Zwar gibt es eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen. Sie führen dazu, dass in der Praxis bereits jetzt in mehr als der Hälfte der Fälle Doppel- oder Mehrstaatigkeit hingenommen wird. Die bestehenden Ausnahmetatbestände führen jedoch in Einzelfällen immer wieder auch zu Ungerechtigkeiten und zu rechtlichen Unklarheiten, die sich nicht mehr rechtfertigen lassen.
Das gesetzliche Ziel, die Mehrstaatigkeit zu vermeiden, wird schon jetzt nicht mehr erreicht. Aus völkerrechtlicher Sicht ist das auch unproblematisch. Mehrstaatigkeit führt durch die jüngere Entwicklung des Völkerrechts nicht mehr zu den Problemen, auf die sich die Gegner der doppelten Staatsangehörigkeit berufen. Integrationspolitisch hingegen ist die Ermöglichung von Doppel- oder Mehrstaatigkeit sinnvoll und längst überfällig. Die Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft sollte nicht – wie derzeit – in bestimmten Fällen nur hingenommen werden, sie sollte den betroffenen Menschen grundsätzlich ermöglicht werden. An die Stelle von vielen Ausnahmeregelungen sollte eine klare, transparente Regel treten.
Auch das seit 2000 geltende sogenannte Optionsmodell nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat sich offenkundig nicht bewährt. Nach dieser Regelung haben Kinder von Menschen mit Migrationshintergrund, die sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, von Geburt an eine doppelte Staatsangehörigkeit, die mit einem Zwang zur Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit ab ihrer Volljährigkeit verbunden ist. Teilweise wird aus Unwissenheit der Entscheidungszeitpunkt verpasst mit der Folge, dass junge, gut integrierte Menschen ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Unachtsamkeit verlieren. Oft löst der Optionszwang aber auch ernsthafte Identitätskrisen aus. Integrationspolitisch ist es nicht sinnvoll, diesen Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen, nur weil sie sich nicht oder zugunsten ihrer zweiten Staatsangehörigkeit entschieden haben. Aus diesem Grund fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion die Abschaffung des Optionszwangs seit langem, letztmalig mit dem Antrag 20/1395.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht, sich auf Bundesebene für die grundsätzliche Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen und den Wegfall der Optionspflicht einzusetzen.