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Denkmalwert des Ensembles Elbtreppe 5-15

Mittwoch, 10.03.2010, Drucksache 19/5660

Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank

Kleine Anfrage des Abgeordneten Arno Münster

Bei dem Ensemble Elbtreppe handelt es sich um eine historisch gewachsene Gebäudegruppe, die im gültigen Bebauungsplan Ottensen 2 – Othmarschen 31 – Altona-Altstadt 48 als Erhaltungsbereich mit einer, die jetzige Bebauung nachvollziehenden Ausweisung der Baugrenzen besonders geschützt ist. Trotz des durch den Plangeber beabsichtigten Erhalt des Ensembles Elbtreppe 5-15 beabsichtigt die Eigentümerin SAGA GWG einen erheblichen Teil des Ensembles abzureißen und durch einen, mit dem gültigen Baurecht nicht zu vereinbarenden Neubau zu ersetzen. Im Auftrag der Mieterinitiative Elbtreppe hat der durch die Handelskammer Hamburg öffentlich bestellte und vereidigte Denkmalgutachter Dr. Geerd Dahms im September 2009 ein umfangreiches Gutachten zum Denkmalwert des Ensembles Elbtreppe 5-15 vorgelegt, in dem er dem Ensemble Elbtreppe die Schutzwürdigkeit im Sinne des § 2 Nr.2 Denkmalschutzgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg attestiert. Das Denkmalschutzamt hat daraufhin in einer zweiseitigen Stellungnahme vom 30.11.2009 (Az.: 39-213.117) lediglich den Gebäuden Elbtreppe 15a/b und 13a/b, für die SAGA GWG ohnehin keine Abrisspläne hegt, einen Denkmalwert zugemessen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wann wurden jeweils welche Gebäude des Ensembles Elbtreppe 5-15 mit welchem Ergebnis auf die Denkmalwürdigkeit von der zuständigen Behörde geprüft?

2. Welche Archiv-Recherchen und Auswertung historischer Quellen wurden bei den unter 1. bezeichneten Prüfungen jeweils durchgeführt?

3. Ist für das Gebäude Elbtreppe 5 eine Bauphasenanalyse durchgeführt worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?

4. Wurden seitens des Denkmalschutzamtes bauhistorische Untersuchungen der im Haus Elbtreppe 5 befindlichen verschiedenen Gewölbeformen durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?

4.1 Wurden bei den drei überhöhten gotischen Spitzbogengewölben im westlichen Anbau für eine Datierung Proben zur Klärung der Mörtelzusammensetzung und Steingrößen entnommen und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?

4.2 Wurden bei dem altartigen Tonnengewölbe im westlichen Anbau für eine Datierung Proben zur Klärung der Mörtelzusammensetzung und Steingrößen entnommen und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?

5. Inwieweit hat sich das Denkmalschutzamt mit dem vorliegenden Gutachten von Dr. Dahms fachlich und wissenschaftlich auseinandergesetzt?

6. Hat das Denkmalschutzamt vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens von Dr. Dahms fachliche Gespräche oder eine gemeinsame Begehung des Ensembles Elbtreppe mit Dr. Dahms durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?

7. Hält die zuständige Behörde Art und Umfang der bisherigen Begutachtungen des Ensembles Elbtreppe gerade vor dem Hintergrund des vorliegenden Gutachtens von Dr. Dahms für eine abschließende Bewertung der Schutzwürdigkeit des gesamten Ensembles für ausreichend, oder wird seitens des Denkmalschutzamtes eine umfassende Untersuchung des Ensembles Elbtreppe angestrebt und wenn ja, wann?

8. Befürwortet der Senat eine Unterschutzstellung des Elbtreppen-Ensembles vor dem Hintergrund des Gutachten von Dr. Dahms auf Grundlage von §6 (2) Denkmalschutzgesetz und wenn nein, warum nicht?







Arno Münster





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