Sparprogramm des Senats trifft auch unsere Freiwilligen Feuerwehren
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Dienstag, 06.04.2010, Drucksache 19/5859
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter, Andreas Dressel, Arno Münster
Das Sparprogramm des Senats trifft auch unsere Freiwilligen Feuerwehren. So ist laut Senat auch der „Verzicht auf bisher vorgesehene zusätzliche Finanzmittel zum Ausgleich von Kürzungen des Bundes bei Ersatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren“ vorgesehen. Laut Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage (Drs. 19/4733) hat diese Kürzung ein Haushaltsvolumen von 3 Mio. Euro.
Da der Bund bis 2012 keine neuen Fahrzeuge finanzieren wird, wurden im aktuellen Haushaltsplan - auf Basis eines mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, SPD und GAL gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE getroffenen Beschlusses der Bürgerschaft - Mittel veranschlagt, um für den Bund einzuspringen (Drs. 19/2336). Auf diese Ersatzfinanzierung soll nach dem Willen des Senats nun im Jahr 2010 verzichtet werden. Ersatzbeschaffungen sollen bis 2012 gestreckt oder in dringenden Fällen aus dem Fuhrparkbudget der Behörde für Inneres (Berufsfeuerwehr) realisiert werden, so der Senat.
Wir fragen den Senat:
1. Wie ist der Stand der Umsetzung des o.g. Sparbeschlusses?
2. De facto beinhaltet der Sparbeschluss des Senats eine teilweise Missachtung eines Bürgerschaftsbeschlusses. Inwieweit wird die Bürgerschaft damit befasst?
3. Wie viele von den 32 Löschfahrzeugen des Bundes sind zurzeit noch im Dienst? An welchen Wehren jeweils?
4. Welche Fahrzeuge wurden wann und bei welcher Wehr weswegen ausgesondert? Wie wurden die entstandenen Lücken jeweils kurzfristig geschlossen (bitte bezogen auf jede betroffene Wehr darstellen)?
5. Wann ist mit weiteren Aussonderungen von Bundesfahrzeugen an welchen Wehren zu rechnen und inwieweit und wo werden darüber hinaus Aussonderungen unvermeidlich? Wie sollen die dann entstehenden Lücken jeweils kurzfristig geschlossen werden (bitte bezogen auf jede betroffene Wehr darstellen)?
6. Wann und in welchem Umfang genau erfolgt die Ersatzbeschaffung des Bundes? Wie wird die Auslieferungsplanung nach gegenwärtigem Stand aussehen?
7. Inwieweit verbleibt eine Lücke nach erfolgter Ersatzbeschaffung durch den Bund? Wann, wie und mit welchen Haushaltsmitteln soll diese geschlossen werden?
8. Inwieweit gab es bereits dringende Fälle, in denen aus dem Fuhrparkbudget der Behörde für Inneres (Berufsfeuerwehr) entstandene Lücken geschlossen werden mussten/konnten (bitte bezogen auf jede betroffene Wehr darstellen)?
9. Inwieweit gibt es die Möglichkeit, mit Restmitteln aus Haushaltstiteln der Behörde für Inneres Lücken in der Ersatzbeschaffung zumindest teilweise zu schließen? Inwieweit wird diese Möglichkeit erwogen/geprüft? Mit welchem Ergebnis?
10. Im Titel 8550.811.01 „Beschaffung von Feuerlöschfahrzeugen“ standen im Haushaltsjahr 2009 insgesamt 6,05 Mio. Euro zur Verfügung, davon war eine Million Euro gemäß Bürgerschaftsbeschluss Drs. 19/2336 zur Überbrückung von Lücken bei den Freiwilligen Wehren vorgesehen. Welche Fahrzeuge wurden im Jahr 2009 aus diesem Titel im Einzelnen erworben und inwieweit sind die Beschaffungen zugunsten der Berufsfeuerwehr und welchen Freiwilligen Feuerwehren erfolgt (bitte aufschlüsseln, auch nach finanziellen Beträgen)? Inwieweit gibt es Reste in diesem Titel?
11. Im Haushaltsjahr 2010 stehen im Titel 8550.811.01 insgesamt 7,95 Mio. Euro zur Verfügung. Davon waren zwei Millionen Euro gemäß Drs. 19/2336 zur Überbrückung von Lücken bei den Freiwilligen Wehren vorgesehen; der Senat will diesen Betrag auf eine Million Euro kürzen. Welche Beschaffungen sind im Jahr 2010 im Einzelnen zugunsten welcher Wehren erfolgt bzw. beabsichtigt? Welche zwischenzeitlich beabsichtigten Beschaffungen sollen nicht realisiert werden?