Mietverträge im Hafen
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Mittwoch, 30.06.2010, Drucksache 19/6622
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage der Abgeordneten Arno Münster, Wolfgang Rose
Auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/6502) nach den zwischen der Ham-burg Port Authority (HPA) mit Hafendienstleistungsunternehmen geschlossenen Pachtverträgen im Hamburger Hafengebiet verweigert der Senat eine Auskunft und beruft sich dabei auf § 3 Abs. 3 HPA-Gesetz.
Nach § 2 Abs. 1 HPA-Gesetz ist die HPA eine Anstalt öffentlichen Rechts, zu deren Aufgaben es gem. § 3 Abs. 1 HPA-Gesetz u.a. gehört, Hafengrundstücke zu vermie-ten. Diese öffentliche Aufgabe obliegt der HPA, weil in Hamburg Unternehmen inner-halb der Hafengebietsgrenze kein Eigentum an entsprechenden Liegenschaften er-werben können. Wäre das der Fall, wären die Eigentumsverhältnisse über Grundbü-cher zugänglich.
Zumindest die Tatsache, mit welchen Unternehmen die HPA einen Flächenmiet- und/oder Kaimauermietvertrag geschlossen hat, ist damit eine den Kontrollorganen der HPA als Anstalt öffentlichen Rechts zugänglich zu machende Information. Die Kontrollrechte besitzen insoweit insbesondere auch Senat und Bürgerschaft (siehe Begründung zum HPA-Gesetz A. 3.1. – Drs. 18/2332).
Der Senat hat bereits einmal eine Schriftliche Kleine Anfrage im Hinblick auf die Tragweite der Rechtsnatur der HPA nach den Feststellungen des Bürgerschaftsprä-sidenten nicht ordnungsgemäß beantwortet (s. Drs. 19/4843 sowie das entsprechen-de Schreiben des Bürgerschaftspräsidenten an den Senat).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Mit welchen Unternehmen hat die HPA Flächen- und/oder Kaimauermietver-träge innerhalb der durch das Hafenentwicklungsgesetz festgelegten Hafen-grenzen geschlossen (bitte jeweils die Fläche und das entsprechende Unter-nehmen angeben)?
2. Welche Laufzeiten haben die unter 1. genannten Mietverträge, und wann enden sie?