Kunstflugshow beim Hafengeburtstag
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Montag, 11.05.2009, Drucksache 19/3048
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Dressel, Britta Ernst, Andy Grote
Eine Kunstflugstaffel aus der Schweiz beim diesjährigen Hamburger Hafengeburtstag hat Unmut und Besorgnisse bei manchen Besuchern und Anwohnern ausgelöst. Nach Beschwerden etwa wegen der Lärmbelästigung und der Flughöhe zogen die Veranstalter Konsequenzen.
Kunstflugshows sind in Deutschland wegen der Unfallgefahr umstritten. 1988 waren 70 Menschen im rheinland-pfälzischen Ramstein ums Leben gekommen, als drei Militärjets einer italienischen Kunstflugstaffel kollidierten und eine brennende Maschine in die Zuschauermenge stürzte. Kurz darauf wurden Kunstflugvorführungen in Deutschland verboten. Inzwischen sind sie offenbar unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt.
Wir fragen den Senat:
1. Wer hat wann und warum die Entscheidung getroffen, die Kunstflugstaffel aus der Schweiz in das Programm des Hafengeburtstages aufzunehmen?
2. Inwieweit wurde die zuständige Behördenleitung (Senator/Staatsrat) und/oder der Senat wann und in welcher Weise hiermit befasst? Mit welchem Ergebnis?
3. Inwieweit wurden welche andere Behörden in Vorbereitung des Besuchs der Kunstflugstaffel um Stellungnahme gebeten? Mit welchem Ergebnis?
4. Wie stellt sich die Rechtslage für die Genehmigungsfähigkeit von Kunstflugshows nach der Katastrophe von Ramstein im Einzelnen dar?
5. Welche (Ausnahme-)Genehmigungen wurden für die Hamburger Flugshow wann, von wem, an wen, warum und auf welcher Rechtsgrundlage erteilt?
6. Welche genauen Auflagen hinsichtlich Lärm, Flughöhe, Flugroute und ggf. weiterer sicherheitsrelevanter Gesichtspunkte wurden dafür wann, von wem, warum und auf welcher Rechtsgrundlage verfügt?
7. Welche Sicherheitsvorkehrungen haben die städtischen Stellen ihrerseits im Hinblick auf die Flugshow getroffen?
8. Inwieweit haben die Verantwortlichen der Kunstflugstaffel vollständig genehmigungs- und auflagenkonform ihre Flugshow absolviert (bitte Verstöße detailliert darstellen)? Im Falle von Verstößen: Welche Konsequenzen wird dies haben?
9. Wer hat behördlicherseits wann, wie, warum und welche Veränderungen am Flugshow-Programm verfügt bzw. angeregt? Inwieweit wurde welche Behördenleitung darin eingebunden?
10. Wie viele Beschwerden, Hinweise, Notrufe und dergleichen von Bürgerinnen und Bürgern haben öffentliche Stellen in den Tagen des Hafengeburtstags wegen des Einsatzes der Kunstflugstaffel erreicht?
11. Welche Kosten sind bei wem für die Kunstflugshow entstanden?
12. Welche Konsequenzen ziehen Senat bzw. zuständige Behörde aus der Diskussion um die Flugshow?
13. Wie verträgt sich die – auch mit erheblichem Energieverbrauch verbundene - Flugshow im Übrigen mit Hamburgs Anspruch, Europäische Umwelthauptstadt 2011 zu sein?