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Fraktionen einigen sich auf Zeitplan für Änderung des Schulgesetzes

Montag, 06.09.2010

1. und 2. Lesung am 15. September in der Bürgerschaft

In Gesprächen über die Änderung des Schulgesetzes, die zur Umsetzung des Volksentscheides vom 18. Juli notwendig geworden ist, haben sich die Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft auf einen Zeitplan geeinigt.

Das Änderungsgesetz zum Hamburgischen Schulgesetz wird zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 15. September 2010 eingebracht, so dass das Schulgesetz unverzüglich geändert werden kann. Alle Fraktionen werden einer 1. und 2. Lesung an diesem Tag zustimmen, sofern das Verfassungsgericht Hamburg nicht eine einstweilige Verfügung erlässt. Eine Überweisung an den Schulausschuss findet nachträglich statt.

Mit diesem Verfahren wird erreicht, dass der notwendige rechtliche Rahmen für folgende Maßnahmen getroffen wird:

1) Das Änderungsgesetz enthält eine Übergangsbestimmung, die es ermöglicht, viele der nun nicht mehr notwendigen Fusionen zu stoppen.

2) Es bietet die Möglichkeit, dass Langformschulen zusammenbleiben können.

3) Das Änderungsgesetz enthält eine Übergangsbestimmung, die den Vertrauensschutz für den derzeitigen fünften Jahrgang in den auslaufenden Starterschulen gewährleistet. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler können ihren Bildungsgang bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 an diesen Schulen fortsetzen.

Ferner werden die Fraktionen der Bürgerschaft vor dem 15. September 2010 mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrer-, Eltern- und Schülerkammer sowie der Volksinitiative "Wir wollen lernen" zusammen treffen und über das Änderungsgesetz sprechen.


Ties Rabe



Ansprechpartner

Christoph Holstein

Tel.: 040 - 428 31 13 86

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