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Mittwoch, 02.09.2009, Drucksache 19/
Antrag der Abgeordneten Monika Schaal, Andreas Dressel, Martin Schäfer, Thomas Böwer, Mathias Petersen, Anja Domres, Elke Badde, Peter Tschentscher und Fraktion
Intersexuelle Menschen befinden sich in Deutschland in einer juristischen Grauzone. Das Personenstandsgesetz sieht Kategorien wie „intersexuell“, „Hermaphrodit“ oder „Menschen mit einem uneindeutigen Geschlecht“ nicht vor. Das Personenstandsgesetz kennt nur die zwei Geschlechterkategorien weiblich und männlich. Um eine vorzeitige, mit einem medizinischen Eingriff einhergehende, Zwangsfestlegung des Geschlechtes und der daraus resultierenden psychischen, physischen und wirtschaftlichen Folgen des geborenen Menschen zu verhindern, ist eine Anerkennung des „dritten Geschlechts“/des „uneindeutigen Geschlechts“ erforderlich wie es in anderen Ländern (z.B. Australien) bereits der Fall ist.|
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