Beitrag zum Umweltschutz: Elektromobilität durch Wechselkennzeichen fördern
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Donnerstag, 05.08.2010, Drucksache 19/
Antrag der Abgeordneten Jan Quast, Karin Timmermann, Andy Grote, Jan Balcke, Ole Thorben Buschhüter, Gunnar Eisold, Martina Koeppen, Anne Krischok, Christel Oldenburg, Peter Tschentscher, Thomas Völsch und Fraktion
Fachkreise diskutieren gegenwärtig die Einführung von Wechselkennzeichen für private Pkw. Das Wechselkennzeichen ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist jedoch immer nur das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird. Bislang gibt es Wechselkennzeichen nur für Händler („Rote Kennzeichen“) und Sammler („Rote Oldtimerkennzeichen“).
Laut ADAC hat sich in Österreich und der Schweiz das System Wechselkennzeichen bereits seit vielen Jahren bewährt. So sind auf österreichischen Straßen über acht Prozent der Fahrzeuge mit einem solchen Wechselkennzeichen unterwegs. Nachdem es gelungen war, die Versicherungswirtschaft von dem Vorhaben zu überzeugen, wurde vom Bundesverkehrsministerium nun eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die bis zum Jahreswechsel die gesetzliche Umsetzung vorbereiten soll.
Private Wechselkennzeichen sollen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten: Weil so die Kosten für ein umweltfreundliches Elektroauto als Zweitwagen geringer wären, könnte deren Absatz angekurbelt werden. Dies ist gerade für Hamburg als Modellregion für Elektromobilität von herausragendem Interesse.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die Einführung von Wechselkennzeichen für Elektroautos zu unterstützen und
2. in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die gesetzliche Einführung von Wechselkennzeichen für Elektroautos rechtzeitig zum
1. Januar 2011 erfolgen kann.