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Abschiebemonitoring

Mittwoch, 12.10.2016

Die EU Mitgliedstaaten sind aus Art. 8 Abs. 6 Richtlinie 2008/115/EG verpflichtet, „ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen“.

Am 28. März 2014 hat die Europäische Kommission eine Bestandsaufnahme der Rückkehrpolitik seit Einführung der Richtlinie vorgenommen und unverbindliche Vorschläge für eine Weiterentwicklung vorgestellt (COM (2014) 199 final).

Die Kommission berichtete für Deutschland von einem „informellen System“, das von Nichtregierungsorganisationen angeboten wird.

Tatsächlich gibt es Abschiebungsbeobachtungen in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin und – früher auch – Hamburg, die vom Bundesinnenministerium keine finanzielle Unterstützung erhalten. Zum 30.04.2015 endete das von der Nordkirche betriebene Projekt des Abschiebemonitorings am Hamburger Flughafen. Der vorgelegte Abschlussbericht bestätigt die Einschätzung der Rot-Grünen Koalition, dass es sich um ein wichtiges und erfolgreiches Instrument im Sinne der Rückführungsrichtlinie handelt, das es zu unterstützen gilt. Aus diesem Grund soll erneut am Hamburger Flughafen ein Monitoringprojekt nach den aktuellen Vorgaben der Kommission ermöglicht werden.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

ein Projekt zur Durchführung eines Abschiebemonitorings am Hamburger Flughafen einzurichten, welches den Vorgaben der EU-Kommission zu Art. 8 Abs. 6 Richtlinie 2008/115/EG entspricht und mit der Umsetzung einen geeigneten Träger zu beauftragen.

 

sowie
  • Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion