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Auslobung eines Förderpreises für tierversuchsfreie Forschung

Mittwoch, 27.04.2016

Über drei Millionen Tiere werden jährlich in Deutschland für Tierversuche verwendet. Die Anzahl an Tieren steigt seit Jahren an. In Hamburg wurden im Jahr 2013 367 Tierversuche genehmigt oder bestätigt. In Deutschland besteht zwar ein Tierversuchsverbot für die Testung von Kosmetika, jedoch werden dem Arzneimittelrecht unterstehende Stoffe für kosmetische Behandlungen eingesetzt – beispielsweise das Nervengift Botulinumtoxin (Botox), das an Mäusen getestet wird. Dies steht in Hamburg und bundesweit in der Kritik der Öffentlichkeit. Die Nutzung von Tierversuchen für die medizinische Forschung ist im Vergleich dazu weit weniger stark umstritten. Die Notwendigkeit der Tierversuche ist durch das Fehlen geeigneter Alternativmethoden begründet. Deshalb müssen die Anstrengungen, alternative Forschungsmethoden zu entwickeln und diese zu verbreiten, deutlich verstärkt werden.

 

Das Tierschutzgesetz (TierschG) enthält im fünften Abschnitt detaillierte Regelungen zu Tierversuchen hinsichtlich der Zweckbindung und der Voraussetzungen.

Zu dem Genehmigungsverfahren gehört auch, dass ein Tierversuchsantrag in einer unabhängigen Kommission beraten wird, die zu dem Antrag eine Stellungnahme abgibt. Die Kommission setzt sich entsprechend der „Anordnung über die Einsetzung der Kommission für Tierversuche bei der Gesundheitsbehörde“ von 1987 aus Mitgliedern zusammen, die über Fachkenntnisse zur Beurteilung von Tierversuchen verfügen (Medizin, Veterinärmedizin, Naturwissenschaften) und aus Mitgliedern, die von Tierschutzorganisationen vorgeschlagen werden.

 

Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, werden regelmäßig durch die Behörden kontrolliert. Dabei wird auch überprüft, ob die tierschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Haltung der Tiere eingehalten werden.

Jedes einzelne Versuchsvorhaben wird durch die zuständige Behörde entsprechend der rechtlichen Vorgaben genau geprüft, unter anderem auch dahingehend, ob für den Tierversuch bereits eine Alternativmethode existiert. Diese ist von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anstelle des Tierversuchs anzuwenden, und der Tierversuch würde von der Behörde in diesem Fall abgelehnt. Es bestehen Bemühungen, Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu entwickeln, um die Tierversuche immer stärker zu dezimieren. Am Bundesinstitut für Risikobewertung ist eine Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch eingerichtet worden, die den Behörden beratend zur Seite steht, jedoch auch eigene Forschung in diesem Bereich betreibt. Zudem wird die Forschung in Bezug auf Alternativmethoden von verschiedenen Stellen wie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder über den Tierschutzforschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziell gefördert. Einige inzwischen anerkannte Ersatz- und Ergänzungsmethoden sind im Tierschutzbericht der Bundesregierung 2011 als Erfolge der letzten Zeit aufgeführt.

In der EU-Tierversuchsrichtlinie ist vorgegeben, dass die Mitgliedstaaten Tierversuche durch den Einsatz von Alternativmethoden vermeiden („Replace“), die Anzahl der Versuchstiere auf ein Minimum reduzieren („Reduce“) und das Leiden der Tiere vermindern („Refine“) müssen. Obwohl durch die gesicherte Humanrelevanz deutlich zuverlässiger und finanziell oft sogar günstiger, ist die tierversuchsfreie Forschung in Deutschland jedoch noch kaum verbreitet. Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind gefordert, ihren Teil zur Vermeidung von Tierversuchen und zur Stärkung der Alternativen beizutragen. Eine kritische und interessierte Öffentlichkeit, wissenschaftliche Verantwortung, Transparenz und politische Rahmenbedingungen sind entscheidend, damit sich die Potenziale der tierversuchsfreien Forschung stärker entfalten können. Der dafür notwendige Paradigmenwechsel in der Wissenschaft muss auf allen diesen Ebenen unterstützt werden.

 

In Deutschland entwickelte Forschungsarbeiten, die nachweislich dazu beitragen, Tierversuche zu vermeiden, zu minimieren oder das Tierleid zu verringern, sollen deshalb zukünftig in Hamburg durch die Vergabe eines Förderpreises ausgezeichnet werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

einen „Hamburger Forschungspreis Alternativmethoden zum Tierversuch“ auszuloben.

Der Preis soll

- zweijährlich vergeben werden und mit einem Preisgeld von 20.000 Euro dotiert sein.

- Forschungsmethoden auszeichnen, die einen wesentlichen Beitrag zum Ersatz

oder zur Minimierung der Anzahl oder zur Verbesserung (Minimierung von Leiden) von Tierversuchen leisten.

- allen in Deutschland ansässigen Hochschulen, Universitätsklinika, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offen stehen.

- zum 4. Quartal 2016 erstmalig vergeben werden.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Filiz Demirel
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion