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Berufliche Perspektiven für Studienaussteigerinnen und -aussteiger

Mittwoch, 12.09.2018

Die staatlichen Hamburger Hochschulen bieten in Krisen- und Zweifelsituationen umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Immer wieder entscheiden sich Studierende in solchen Situationen auch gegen die Fortsetzung des Studiums und brechen es aus unterschiedlichen Gründen ab. Wer sich bewusst dafür entscheidet, die Hochschule zu verlassen, hat angesichts des Fachkräftemangels und zahlreicher unbesetzter Ausbildungsplätze in den unterschiedlichsten Unternehmen gute Chancen, sich über eine nicht-akademische Berufsausbildung zu qualifizieren. Viele Unternehmen zeigen hohes Interesse an Nachwuchskräften mit Hochschulerfahrung. Die ehemaligen Studierenden haben aus Arbeitgebersicht ein hohes Potenzial für berufliche Bildung.

Auf Landesebene gibt es seit Sommer 2017 das Programm „shift“ für Studienaussteigerinnen und -aussteiger. Dieses bundesweit einmalige Bündnis aus Partnern der Wirtschaft und der staatlichen Hamburger Hochschulen eröffnet Studienzweiflerinnen und -zweiflern und -aussteigerinnen und -aussteigern gezielt Berufs- und Karriereperspektiven. Ziel der „shift“-Projektpartner ist eine engere Vernetzung bei der Beratung von Studierenden, die einen Studienabbruch erwägen, beispielsweise mit Ausbildungsstätten. Gefördert aus Bundesmitteln und unter Federführung der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, ermöglicht „shift“ sowohl denjenigen, die über einen Studienausstieg nachdenken als auch den entschlossenen Studienaussteigerinnen und -aussteigern eine zielgerichtete Beratung, Vermittlung und Begleitung in eine passende Berufsausbildung.

Die Gründe für einen Studienabbruch sind unterschiedlich und vielschichtig. Statistisch verlässlich erfasst werden bislang vor allem die formalen Exmatrikulationsgründe. So wird erfasst, ob aktiv ein Exmatrikulationsantrag gestellt wurde oder ob das Studium passiv abgebrochen wurde, weil sich Studierende innerhalb der Frist nicht bei ihrer Hochschule zurückmelden und daher exmatrikuliert werden. Weniger für Hamburg aufgearbeitet sind die konkreten Motive oder Gründe, die zu der Entscheidung, das Studium nicht fortzusetzen, führen oder die die Studierenden zweifeln lassen, ob sie ihr Studium fortsetzen sollen. Insbesondere die Gründe der aktiven Studienaussteigerinnen und -aussteiger sind mit Blick auf das Programm „shift“ für die bedarfsgerechte Ausgestaltung dieses Programms von Interesse.

Eine verfeinerte Wissensbasis an den Hochschulen über die Zahl der Zweiflerinnen und Zweifler und der Aussteigerinnen und Aussteiger, aber auch deren Gründe für ihre Entscheidungen wären hilfreich, um für das Projekt „shift“ eine bessere Planungsgrundlage zu erarbeiten, beispielsweise mit Blick auf die zu erwartende Nachfrage und die Bedürfnisse und Erwartungen der potenziellen Zielgruppe.

Das „shift“-Projekt vernetzt und ergänzt die etablierten Beratungsstrukturen in Hochschulen, Studierendenwerk, Kammern und der Agentur für Arbeit. Allerdings läuft die derzeitige Projektphase bereits Ende 2018 aus. Eine Fortführungsperspektive ist vor diesem Hintergrund zu prüfen. Bei einer positiven Prognose gibt es die Möglichkeit, eine Verlängerung der Projektförderung gegenüber dem Bund zu beantragen und hierbei weitere Vernetzungsmöglichkeiten sowie, wenn möglich, die weitere Anerkennung von Studien-leistungen für die berufliche Ausbildung und daraus resultierenden Kürzungen für die Ausbildungsdauer aufzuzeigen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, ob die Arbeit der Partner im Projekt „shift“ weiter unterstützt werden kann und gemeinsam mit den Hochschulen herauszuarbeiten, welche Informationen über Studienzweiflerinnen und -zweifler und -aussteigerinnen und -aussteiger tatsächlich erforderlich und bereits vorhanden sind, um die Planbarkeit des Projekts „shift“ sicherzustellen. Hierüber ist der Bürgerschaft bis zum 31.10.2018 zu berichten.

2. zu prüfen, ob aufgrund der vorhandenen Informationen eine positive Fortführungsprognose besteht und ob damit die Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Projektes „shift“ in Abstimmung mit den Projektpartnern zu schaffen ist und dabei auch Möglichkeiten der Anerkennung von Studienleistungen in der beruflichen Ausbildung mit dem Ziel eines Ausbaus zu prüfen.

3. zu prüfen, ob aufgrund der evaluierten Informationen ein Antrag auf Verlängerung der Projektförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einzureichen wäre.

4. der Bürgerschaft zu den Ziffern 2 - 3 bis zum 31.12.2018 zu bericht

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion