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Elektromobilität in Hamburg nimmt Fahrt auf

Mittwoch, 14.06.2017

zu Drs. 21/9080

 

Der Transformation der Mobilität zu umweltfreundlicheren Antrieben sowohl im Bereich des Individual- wie des Öffentlichen Nahverkehrs ist keine Angelegenheit, die sich im Handumdrehen erledigen lässt, sondern Zeit braucht. Die Mobilität befindet sich ebenso wie die Automobilindustrie in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der gefördert und gestaltet werden muss.

Der Senat unternimmt seit Jahren erhebliche Anstrengungen, um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen, um Entwicklungsperspektiven für den Standort Hamburg zu schaffen und die strengen Ziele der Luftreinhaltung einhalten zu können. Für die Einwerbung von Mitteln aus der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ der Bundesregierung hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) unmittelbar nach Eröffnung des Antragsverfahrens am 1.3.2017 einen Förderantrag für die Beschaffung und Installation von weiteren Ladestationen gestellt.

Seine Anstrengungen zur Förderung der Elektromobilität hat der Senat in letzter Zeit noch einmal deutlich verstärkt:

Zum Ausbau der Elektromobilität in Hamburg gehören Aufbau und Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für E-Mobile, aber auch die Umstellung des ÖPNV auf Elektroantrieb und die entsprechende Einrichtung einer Ladeinfrastruktur an Betriebshöfen der Hochbahn (siehe dazu Drs. 21/8888), Flottenprojekte im Rahmen von Bundesförderprogrammen wie „Hamburg - Wirtschaft am Strom“, „ePowered Fleets“ oder „e-Quartier“ (zur Verknüpfung neuer Mobilitätsangebote mit stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen) sowie Kooperationsprojekte mit Volkswagen, mit BMW, Daimler und weiteren Automobilherstellern. Darüber hinaus beabsichtigt die Daimler AG in ihrem Werk in Harburg künftig 500 zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, um Komponenten von Elektroautos herzustellen. Das Unternehmen bekennt sich damit nicht nur zu der neuen Technologie, sondern auch zum Standort Hamburg.

Der Senat misst dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eine hohe Bedeutung bei als Anreiz für Privatpersonen oder Firmen, Elektrofahrzeuge statt Diesel oder Benziner anzuschaffen. Bis zum Herbst sollen die im Masterplan Ladeinfrastruktur (Drs. 20/12811) vorgesehenen 600 öffentlich zugänglichen Ladesäulen, bis Ende 2018 sogar 1.000 Ladepunkte zur Verfügung stehen, nachdem die zunächst erwartete fünfzigprozentige Investition durch private Unternehmen ausgeblieben war. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur erfolgt durch Stromnetz Hamburg GmbH im Auftrag der BWVI. Der Senat setzt dabei auf ein zukunftsfähiges Zugangs- und Betreibermodell, das beispielhaft ist für die ganze Bundesrepublik.

Für diese und weitere Vorhaben hat Hamburg erhebliche Mittel in die Hand genommen – alleine für die Ladeinfrastruktur bislang 4,1 Millionen Euro. Der Bund unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Hamburg mit bis zu 2,79 Millionen Euro. Für 2017 und 2018 werden weitere rund 12 Millionen Euro bereitgestellt werden müssen für dann insgesamt 1.000 Ladepunkte. Hinzu kommen zwischen 2019 und 2024 jährlich 2,2 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat das Bundesverkehrsministerium auf Initiative von Hamburg angekündigt, zeitnah eine Ergänzung des Personenbeförderungsgesetzes auf den Weg zu bringen, die es den Ländern ermöglicht, eigene gesetzliche Regelungen zur Emissionsminderung im Taxenverkehr und bei Mietwagen zu schaffen.

Um im Carsharinggeschäft die Flotten zu elektrifizieren, trifft die Stadt mit den Betreibern von Carsharing-Flotten entsprechende Vereinbarungen.

Handels- und Handwerkskammer hatten bereits 2014 die Initiative „Hamburg macht E-Mobil“ gestartet und für Kammermitglieder einen Nachlass von bis zu 25 Prozent beim Kauf eines Elektrofahrzeugs auf den Listenpreis ermöglicht.

Darüber hinaus hat die Stadt selbst bereits seit einiger Zeit begonnen, ihren Fuhrpark zu elektrifizieren und seit Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) Halterinnen und Haltern von Elektrofahrzeugen Privilegien im Straßenverkehr eingeräumt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. in den Fachausschüssen vor der Sommerpause über den Stand, die Ausbaupläne und die Finanzierung der Elektromobilität in Hamburg zu berichten und

2. die geeigneten organisatorischen und personellen Maßnahmen zum beschleunigten und umfassenden Ausbau der Elektromobilität zu ergreifen.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion