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Erst- und Jungwählerinnen und -wähler an die Wahlurne!

Mittwoch, 14.12.2016

Seit 2013 gilt in Hamburg das Wahlrecht ab 16 Jahren. Um die Jugendlichen für Politik und Demokratie zu interessieren, fanden vor der letzten Bürgerschaftswahl zahlreiche Informations- und Podiumsveranstaltungen in Schulen statt. Offenbar mit Erfolg: Die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen lag deutlich höher als die der 18- bis 24-Jährigen. Insgesamt liegt die Wahlbeteiligung bei jungen Leuten aber noch unterhalb des Durchschnitts, viele verzichten auf ihre politischen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Daher ist es wichtig, an Initiativen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung festzuhalten.

2017 dürfen viele junge Leute erstmals den Bundestag wählen. In 2019 stehen zudem Wahlen zu den Bezirksversammlungen sowie zum Europaparlament an. Um Erst- und Jungwählerinnen und -wähler für Politik und Wahlen zu interessieren und für die Wichtigkeit der Ausübung ihres Wahlrechts zu sensibilisieren, sollen durch die Landeszentrale für politische Bildung zielgruppenorientierte Informationsmaterialien und Informationsveranstaltungen angeboten werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

im Rahmen des Einzelplans 3.1 zur Vorbereitung und Durchführung von zusätzlichen Informationsveranstaltungen und Seminaren vor allem für die Zielgruppe Erst- und Jungwählerinnen und -wähler sowie für die Erstellung von Informationsmaterialien zur Bundestagswahl 2017 und zu den Wahlen der Bezirksversammlungen und des Europäischen Parlaments 2019 der Landeszentrale für politische Bildung 2017 und 2018 jeweils zusätzlich 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Davon sind jeweils mindestens 50 Prozent für Zuwendungen an Träger der politischen Bildung für entsprechende Veranstaltungen vorzusehen.

 

sowie
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion