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Evaluierung der Investitions- und Förderbank (IFB) – Bereiche Wirtschaft und Innovation

Donnerstag, 15.06.2017

Mit der Gründung der Investitions- und Förderbank AöR (IFB) im August 2013 schuf der damalige SPD-Senat die Voraussetzung für eine zentrale Institution der Wirtschafts- und Innovationsförderung in Hamburg – neben den Tätigkeiten im Bereich Wohnungsbau und Umwelt sowie Klimaschutz, die die Anstalt ebenfalls wahrnimmt. Die Investitions- und Fo?rderbank sollte dabei nicht im Wettbewerb mit den regionalen Geschäftsbanken stehen, denn das Gescha?ftsfeld wurde gemäß der sogenannten Verständigung II zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung sehr klar umrissen und die Fo?rderzwecke von der Politik definiert: Der festgestellten Zersplitterung der bis dahin kleinteiligen Hamburger Förderlandschaft sollte begegnet, und das Problem zum Teil überlappender Zuständigkeiten behoben werden. Hierzu wurden unter anderem zahlreiche Förderprogramme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) auf die IFB übertragen. Die dadurch erhöhte Transparenz der Wirtschafts- und Innovationsförderung diente dabei auch dem Zweck, eine bessere Erreichbarkeit der Förderprogramme für ihre potentiellen Adressaten zu gewährleisten.

Auch in bisher unterversorgten Segmenten sollte die IFB tätig werden und so etwa kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) passgenau fördern sowie Existenzgründerinnen und -gründer mit Darlehen unter 25.000 Euro versorgen, die von Geschäftsbanken gar nicht oder nur zu wirtschaftlich sehr ungünstigen Bedingungen angeboten werden. Zudem sollte im Bereich der Innovationsförderung mit darlehensbasierten Programmen eine Lücke geschlossen werden. Die Innovationsstiftung Hamburg (ISH) wurde hierbei nebst ihrer Tochter Innovationsstarter Hamburg GmbH vollständig in die IFB integriert.

Des Weiteren sollte mit der IFB ein Kompetenzzentrum der Wirtschafts- und Innovationsfo?rderung für eine bessere Inanspruchnahme von bundes- und europaweiten Fo?rderprogrammen entstehen, um mehr Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union nach Hamburg zu lotsen.

In der Gründungsdrucksache der IFB (Drs. 20/6335) wurde eine Überprüfung nicht nur der wesentlichen Organisationsstrukturen und -prozesse, sondern auch der Förderprogramme angekündigt. Erfolgen sollte diese Evaluierung nach der Anlaufphase, mithin nach drei vollen Geschäftsjahren.

Den antragstellenden Fraktionen ist wichtig, dass die Bewertung der Aktivitäten der IFB im Bereich der Wirtschaft- und Innovationsförderung im Rahmen dieser Evaluierung eine wichtige Rolle spielt.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen der Evaluierung der Tätigkeiten der Investitions- und Förderbank (IFB) insbesondere auch folgenden Fragestellungen in den Bereichen Wirtschafts- und Innovationsförderung nachzugehen:

a. Konnten durch die Aktivitäten der IFB Erfolge dahingehend erzielt werden, die Zersplitterung der Förderlandschaft zu beheben und identifizierte Förderungslücken wirkungsvoll zu schließen?

b. Ist es durch die Aktivitäten der IFB gelungen, Hamburger Unternehmen den Zugang zu Förderungen aus Bundes- oder EU-Mitteln zu erleichtern und für Hamburg insgesamt ein signifikant höheres Volumen zu akquirieren?

c. Konnten durch die Aktivitäten der IFB insbesondere die bisher unterversorgten Segmente der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und Existenzgründer mit niedrigschwelligen Angeboten wie „Hamburg Kredit Gründung und Nachfolge“ oder „Kleinstkredite für Gründer“ erfolgreich angesprochen werden?

2. der Bürgerschaft die Ergebnisse der Evaluierung nebst einer Erörterung möglicher Konsequenzen aus diesen Ergebnissen zeitnah nach Abschluss der Evaluierung zu berichten.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion