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Förderung der Hamburger Filmlandschaft – Serienproduktionen unterstützen II

Mittwoch, 04.12.2019

In Deutschland entwickelte und zum Teil international koproduzierte High End-Serien konnten in den letzten Jahren immer größere internationale Anerkennung und Aufmerksamkeit finden.

Um der wachsenden Bedeutung von High End-Serien für Produzentinnen bzw. Produzenten und Talente am Produktionsstandort Hamburg - Schleswig-Holstein Rechnung zu tragen, wird die Notwendigkeit gesehen, das Förderspektrum der Filmförderung Hamburg - Schleswig-Holstein (FFHSH) weiterzuentwickeln und der FFHSH zur Förderung von Serienproduktionen entsprechend zusätzliche Mittel bereitzustellen.

Gegenstand des Unternehmens ist gegenwärtig die Entwicklung, Pflege und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in Hamburg und Schleswig-Holstein, insbesondere durch die Förderung Erfolg versprechender Filmproduktionen aller Genres sowie durch die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Erzielung der Förderziele notwendig sind.

Ziel einer Erweiterung der Förderung ist, der Branche in Zeiten verändernder Marktbedingungen zu ermöglichen, vielversprechende hochwertige Serienprojekte am Standort zu entwickeln und zu produzieren und den Film- und Medienstandort Hamburg damit insgesamt, kulturell wie wirtschaftlich, konkurrenzfähig zu stärken.

In Ergänzung der Drs. 21/18755 „Förderung der Hamburger Filmlandschaft – Serienproduktionen unterstützen“ vom 22.10.2019 wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro für erforderlich gehalten, um die Voraussetzungen für die Erreichung der oben genannten Ziele zu schaffen und dem Standort im Segment High End-Serie eine größere internationale Sichtbarkeit zu verschaffen. Zur zeitnahen Umsetzung soll die institutionelle Förderung der FFHSH in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 1 Million. Euro erhöht werden.

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die Erhöhung der institutionellen Förderung der Filmförderung Hamburg - Schleswig-Holstein (FSHSH) Ermächtigungen in Höhe von jeweils 1 Million Euro im Haushaltsplan 2019/20, Haushaltsjahre 2019 und 2020 im Einzelplan 3.3 - Behörde für Kultur und Medien, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ aus dem Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ zur Verfügung zu stellen,;

2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2020 über den Stand der Umsetzung der Maßnahme zu berichten;

3. die finanziellen Auswirkungen zur Fortführung dieser Maßnahme bei der Haushaltsplanaufstellung 2021ff. entsprechend zu berücksichtigen.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion