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Geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen

Mittwoch, 25.11.2015

Täglich kommen hunderte Geflüchtete nach Hamburg, um hier Schutz vor Krieg, Gewalt und Vertreibung zu suchen. Etwa ein Drittel von ihnen sind Frauen. Die meisten geflüchteten Frauen kommen mit Ehemännern oder Familie. Nur wenigen Frauen gelingt alleine die Flucht aus Kriegs- und Krisengebieten. Sie sind durch die Bedingungen der Flucht oft besonders gezeichnet. Viele unter ihnen mussten bereits auf dem Weg nach Deutschland Gewalt und/oder Übergriffe erleiden. Mitunter sind geschlechtsspezifische Verfolgung und Gewalterfahrungen sogar die Ursache ihrer Flucht. Unter den geflüchteten Frauen sind auch solche, die in ihrer Heimat Opfer von Genitalverstümmelung, Vergewaltigung und Versklavung geworden sind.

 

Die EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33), die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, sieht einen besonderen Schutz vor unter anderem für Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten, wie etwa auch Genitalverstümmelung. Diese Richtlinie sollte schnell in nationalstaatliches Recht umgesetzt werden, um zügig die Rechtsgrundlage für einen besseren Schutz dieser Personengruppen zu schaffen.

 

Hamburg unternimmt bereits erhebliche Anstrengungen, um die Situation der in unserer Stadt Zuflucht Suchenden so gut wie möglich zu gestalten. Wegen des schnellen Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den vergangenen Monaten musste die Stadt jedoch Geflüchtete auch in Großunterkünften, Hallen und Zelten unterbringen. Vor allem für weibliche Flüchtlinge bedeutet dies eine erhebliche psychische Belastung. Auch wenn Vorfälle in den Unterkünften selten aktenkundig werden, müssen wir von einer erhöhten Gefahr und Dunkelziffer durch Bedrohungen, Gewalt und sexuelle Übergriffe auf geflüchtete Frauen ausgehen. Immer mehr in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte geflüchtete Frauen mit ihren Kindern suchen Zuflucht in Frauenhäusern. Auch eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, dass insbesondere vulnerable Flüchtlingsgruppen, wie Frauen sowie lesbische, schwule, bisexuelle und trans* und inter*sexuelle Menschen (LSBTI*) besonders von geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Belästigung in Gemeinschaftsunterkünften betroffen sind.

 

Mit dem Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drs. 20/10994) gibt es in Hamburg bereits eine gute Grundlage zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Die traumatisierten Frauen und Kinder, die momentan zu uns kommen, brauchen aber einen besonderen Schutz. Es gibt weiteren Handlungsbedarf, um geflüchtete Frauen, Mädchen und LSBTI* in den Gemeinschaftsunterkünften adäquat vor Gewalt zu schützen. Außerdem müssen sie gut betreut und bei der Verarbeitung ihrer Gewalterfahrungen angemessen unterstützt sowie medizinisch und therapeutisch begleitet werden.

 

In Lokstedt ist bereits eine neue Erstaufnahmeunterkunft in einer Fahrzeughalle des DRK für 150 Personen geplant, in der allein reisende Frauen untergebracht werden können. Auch besonders traumatisierte weibliche Flüchtlinge sollen hier Schutz finden. Schwangere Frauen und ihre Familien werden mittlerweile auf Klinikgeländen untergebracht.

 

Darüber hinaus bedarf es aber weiterer Schritte, um geflüchtete Frauen zu schützen und zu stärken. Hierzu gehören Schutzräume für Frauen und Mädchen in Gemeinschaftsunterkünften ohne private Bereiche. Um die Frauen besser zu schützen, brauchen wir zudem gesonderte Einrichtungen in der Folgeunterbringung, die einzig geflüchteten Frauen und ihren Kindern vorbehalten sind. Diese sollen spezielle therapeutische Angebote vorhalten. Weiterhin gilt es, in allen Unterkünften präventiv tätig zu werden und Gewalt – auch gegenüber LSBTI* - zu verhindern. Deshalb soll die für den Opferschutz federführende Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zusammen mit den anderen Fachbehörden sowie mit f & w fördern und wohnen AöR und allen anderen Betreibern insbesondere der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus der Opferhilfelandschaft spezifische Gewaltschutzkonzepte für die jeweiligen Einrichtungen erarbeiten, die vor Ort umzusetzen sind. Die für den Opferschutz federführende BASFI soll diesen Ansatz in die Fortschreibung des Konzeptes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drs. 20/10994) integrieren. Die Fortschreibung soll allgemein unter ausdrücklicher Berücksichtigung auf von Gewalt betroffene Flüchtlinge, insbesondere weibliche Flüchtlinge sowie LSBTI*, geschehen.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung (Folgeunterbringung) zu schaffen, die ausschließlich Frauen vorbehalten sind und vorrangig mit geflüchteten und wohnungslosen Frauen und ihren Kindern belegt werden, die geschlechtsspezifische Gewalt oder andere Formen von Gewalt erfahren haben und / oder traumatisiert sind.

2. das Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege unter Berücksichtigung der Verbesserung des Schutzes für von Gewalt betroffene Flüchtlinge insbesondere Frauen, Mädchen und LSBTI* fortzuschreiben. Hierzu gehören die Bereitstellung von angemessenen Rückzugsräumen und die Entwicklung von adäquaten einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

a. in allen Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen Schritt für Schritt abgetrennte Bereiche für Frauen und Kinder auszuweisen,

b. Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Unterkünften hin zu mehr Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre sowie Entwicklung von Angeboten für Frauen außerhalb der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen,

c. Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeitenden in den Einrichtungen,

d. Hinwirken auf eine zeitnahe, therapeutische Verarbeitung der Gewaltfolgen.

3. Hilfs- und Beratungsangebote schnell und unkompliziert bereitzustellen. Hierzu soll ein mobiles Beratungsangebot mit bereits bestehenden Opferschutzangeboten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (2015) bzw. Restmittel (2016) ausgebaut werden. Ein entsprechendes Kooperationskonzept mit entsprechender Kostenschätzung ist bis zum 31.03.2016 vorzulegen, um eine finanzielle Absicherung in der Haushaltsaufstellung 2017/2018 zu erreichen.

4. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2016 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Filiz Demirel
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion