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Hamburg wird barrierefrei – Einrichtung eines „Kompetenzzentrums für ein barrierefreies Hamburg“

Freitag, 22.12.2017

Barrierefreiheit ist ein zentraler Baustein einer guten Inklusionspolitik. Wir brauchen mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, damit sie gleichberechtigt partizipieren und sich einbringen können. Dazu müssen Barrieren, die Menschen mit Behinderung an der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hindern, abgebaut werden. Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM) vom 21. März 2005 und die entsprechenden Verordnungen zu barrierefreier Informationstechnik, barrierefreier Zugänglichmachung von Dokumenten sowie zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen verpflichten die Träger öffentlicher Gewalt zu Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr, Information und Kommunikation. Diese Verpflichtung ist durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verstärkt und konkretisiert worden.

Fragen der Barrierefreiheit spielen in der Arbeit der Hamburger Behörden, der Bezirke, der Landesbetriebe, des ÖPNV und der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen eine zunehmende Rolle. Vor dem Hintergrund der UN-BRK, dem demografischen Wandel und der wachsenden Stadt planen Stadt und Bezirke barrierefrei und inklusiv. Die Anforderungen an solche Planungen steigen sowohl qualitativ als auch quantitativ. Dies gilt auch für die digitalen Anwendungen, die Verwaltung und Gerichtsbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.

Wichtig ist es dabei, die Perspektiven und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Der Bund hat mit der Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eine zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für die Bundesbehörden geschaffen (Bundesfachstelle für Barrierefreiheit). Die Hamburger LAG für behinderte Menschen, der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. und die Beratungsstelle Barrierefrei leben e.V., die schon lange, teilweise ehrenamtlich, zu Fragen der Barrierefreiheit beraten, haben vorgeschlagen, den Impuls aus dem BGG aufzugreifen und auch für Hamburg eine Stelle (Kompetenzzentrum) zu schaffen, die für Einrichtungen der Verwaltung und der Stadt, aber auch andere Institutionen und Einzelpersonen für Fragen zur Barrierefreiheit zur Verfügung steht.

Ein solches Kompetenzzentrum soll die bisher ehrenamtlich geleistete Arbeit von Organisationen von Menschen mit Behinderungen bündeln und ein Beratungs- und Qualifizierungsangebot zu Fragen der Barrierefreiheit vorhalten, das das in der Verwaltung bereits bestehende Wissen ergänzt. Das Angebot richtet sich an Behörden, Institutionen aus dem Sozial-, Gesundheits-, Wirtschafts-, Kultur- und Freizeitsektor, den ÖPNV und an Hamburger Verbände, Vereine und Selbsthilfeinitiativen. Mit einem Kompetenzzentrum besteht die Möglichkeit, bei Bedarf noch stärker und rascher als bisher auf die behinderungsübergreifende Sicht und Kompetenz von Organisationen zurückzugreifen. Die bisher überwiegend ehrenamtlich erbrachten Leistungen werden im Kompetenzzentrum professionalisiert, ausgebaut und räumlich zentralisiert. Expertinnen und Experten in Planung und Bauausführung sowie die allgemeine Öffentlichkeit werden für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert.

Ein Kompetenzzentrum könnte folgende Leistungen anbieten: Begutachtungen von Plänen, Stellungnahmen, Lösungsvorschläge, Ortsbegehungen, Expertisen zu speziellen Fragestellungen, Schulungen, Fortbildungen und Qualifizierungen in Kooperation mit bestehenden (städtischen) Anbietern, Information über neue Entwicklungen im Bereich Barrierefreiheit, Mitarbeit in Gremien, fachliche Beratung bei der (Weiter)Entwicklung von Verordnungen und Gesetzesinitiativen.

Die zügige Schaffung eines solchen von Organisationen behinderter Menschen getragenen Kompetenzzentrums soll dazu beitragen, in Fragen der Barrierefreiheit weiter voran zu kommen, sowohl praktische, als auch tragfähige Lösungen zu entwickeln und einen wichtigen Beitrag bei der Ausbalancierung verschiedener Interessen zu leisten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. in 2018 ein „Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg“ in Kooperation mit den Trägern Hamburger LAG für behinderte Menschen, Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. und Barrierefrei leben e.V., den Organisationen behinderter Menschen und der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen einzurichten;

2. die Finanzierung des Kompetenzzentrums aus der Produktgruppe „253_04 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ sicherzustellen; und

3. der Bürgerschaft bis zum 30.6.2019 über die Einrichtung des Kompetenzzentrums sowie über erste Erfahrungen seiner Tätigkeit zu berichten.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Martin Bill
  • Christiane Blömeke
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion