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Hamburger Integrationsfonds (XI): Förderung der Integration durch den Sport

Freitag, 20.01.2017

Bürgerschaft und Senat unternehmen vielfältigste Anstrengungen, die Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten konsequent voranzubringen – immer in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Maßnahmen haben immer auch zum Ziel, das soziale Leben und die Lebensqualität in Hamburg insgesamt sowie in den Quartieren und Stadtteilen für alle noch besser zu machen.

Die Bürgerschaft hat mit Drs. 21/5237 den Senat gebeten, einen Hamburger Integrationsfonds einzurichten und die Ermächtigung zur Verursachung von Kosten aus diesem Fonds an entsprechende Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gekoppelt. Ausgaben sollen für Maßnahmen und Zuweisungen, die integrationsfördernde Angebote für Geflüchtete beinhalten, getätigt werden. Mit Beschluss der Drs. 21/5860 stehen nunmehr 7 Millionen Euro im Haushalt 2016 zur Verfügung. Die Mittel sind übertragbar. Zugleich wurde im Einzelplan 9.2 im Aufgabenbereich 283 ein neues Zentrales Programm „Hamburger Integrationsfonds – investiv“ mit einem Mittelvolumen von 3 Millionen Euro für investive Maßnahmen geschaffen. Damit gibt es ein zusätzliches Förderinstrument, das in der aktuellen Startphase zahlreicher Integrationsprojekte helfen soll, wichtige Projekte investiv oder konsumtiv zu unterstützen – immer mit dem Ziel dauerhaft tragfähiger, nachhaltiger Strukturen in den Regelsystemen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung soll die Bürgerschaft solche Förderentscheidungen selbst treffen, um politische Akzente bei der Umsetzung der Integrationspolitik setzen zu können. Der Hamburger Integrationsfonds soll – im Vorlauf zur Aufstockung des durch die Bezirke zu vergebenden Quartiersfonds und noch sehr kurzfristig in diesem Herbst – tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften unterstützen, die Sozialräume bzw. landesweit wichtige bzw. pilotartige Integrationsprojekte stärken.

Der Sport und die Sportvereine bieten vielfältige Möglichkeiten, zu einer guten und nachhaltigen Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in den Quartieren beizutragen. Sportvereine tragen durch vielfältige, schnell und unbürokratisch zusammengestellte Angebote in herausragender Weise zur Integration von Flüchtlingen bei. Sportvereine bieten eine hervorragende Möglichkeit, Flüchtlingen das Einleben in unsere Gesellschaft zu erleichtern und ein Miteinander zu gestalten. In den Vereinen kann unter anderem das Bewusstsein für einen zugewandten Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen gefördert werden.

In der Drs. 21/5231, „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative ‚Hamburg für gute Integration‘“, wird auf den Sport als ein wichtiger Baustein zur Erreichung von Integrationszielen hingewiesen. Dabei stellt der Sport eine tragende Säule für die Entwicklung sozial stabiler Quartiere und einen unverzichtbaren Pfeiler einer funktionierenden und integrativ wirkenden Freizeitstruktur dar. Der damit einhergehende Hamburger Integrationsfonds wurde mit der Drs. 21/5237, „Startphase vieler wichtiger Integrationsprojekte gezielt unterstützen – Bürgerschaft beteiligen – Einrichtung eines Hamburger Integrationsfonds“, beschlossen.

In den Bürgerverträgen und in den Teilverständigungen vor Ort wird an einigen Stellen auf den Mehrbedarf an Bewegungsmöglichkeiten hingewiesen. So werden beispielweise in Neugraben-Fischbek, in Eidelstedt oder am Mittleren Landweg Maßnahmen in den Bürgerverträgen aufgezeigt, die mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Integrationsfonds realisiert werden können. Daher sollen für Maßnahmen am Kiesbarg (Sportanlage des FC Süderelbe) 85.000 Euro und für die Modernisierung der Sportflächen am Mittleren Landweg (ETSV) sowie für die Gestaltung der Sportfläche am Steinwiesenweg (SV Eidelstedt) jeweils 150.000 Euro bereitgestellt werden. Die Mitgliedsvereine von HSB und HFV leisten an vielen Stellen herausragende Beiträge für die Integration; hierzu hatte die Bürgerschaft bereits 800.000 Euro im Vorfeld der Einrichtung des Integrationsfonds bereitgestellt. Mit diesem Antrag soll auch aus Mitteln des Integrationsfonds die Sanierung der vereinseigenen Anlagen im Rahmen der Programme von HSB und HFV mit einem Finanzierungszuschuss aus dem Integrationsfonds in Höhe von 200.000 Euro unterstützt werden – was die Sanierungsinitiativen der Regierungsfraktionen entsprechend flankiert.

Auf diese Weise wird die besondere Notwendigkeit von Sportvereinen für die Integrationsarbeit gefördert und mit Mitteln aus dem Integrationsfonds dafür gesorgt, dass Sanierungs- und Investitionsbedarfe für Sportanlagen vorangebracht werden, um die gesellschaftliche Arbeit vor Ort und die Integration von Flüchtlingen in den Stadtteilen zu stärken.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich Maßnahmen für die Verbesserung der Sport- und Bewegungsmöglichkeiten, die im Rahmen der oben angesprochenen Bürgerverträge entstehen, sowie bezüglich der Bau- und Sanierungsmaßnahmen für vereinseigene Anlagen – über den HSB bzw. den HFV – die Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2016 abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung Ermächtigungen, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 600.000 Euro (wobei 200.000 Euro als direkter Finanzierungszuschuss für vereinseigene Anlagen entsprechend der Drs. 21/7030, Ziff. 3./4., vorzusehen ist)

a. für konsumtive Maßnahmen auf die sachlich zutreffenden Produktgruppen für Fördermaßnahmen zur Sanierung und Erneuerung von bezirklichen Sportstätten, aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“; Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehr-/Minderkosten“ Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) und

b. für investive Maßnahmen auf die sachlich zutreffenden Aufgabenbereiche der aus dem Investitionsprogramm „Hamburger Integrationsfonds“ (Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) zu übertragen,

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b. genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten für Abnutzungen - Abschreibungen“ in den betroffenen Produktgruppen aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehr-/Minderkosten“) die benötigten Ermächtigungen zu übertragen, und

4. über die Fortschritte aller Maßnahmen zeitgerecht, spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/2020, zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion