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Haushaltsplanung um Wachstumsfaktor ergänzen

Mittwoch, 06.12.2017

zu Drs. 21/11058

 

Hamburg ist eine wachsende und prosperierende Metropole. Seit 2011 ist die Einwohnerzahl um fast 100.000 Menschen gewachsen, das Bevölkerungswachstum soll anhalten. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hamburg ist seit 2011 um rund 97.000 auf nunmehr über 950.000 Personen angestiegen. Hamburg ist nicht nur für Zuziehende attraktiv, sondern bleibt es auch für diejenigen, die schon hier sind: Kostenlose Bildungsangebote, gute Vereinbarung von Familie und Beruf sowie die hohe Lebensqualität tragen dazu bei, dass etwa Familien vermehrt in Hamburg wohnen bleiben.

Mit steigender Bevölkerungszahl wachsen gleichzeitig die Anforderungen an die öffentliche Hand und die steuer- und gebührenfinanzierte Infrastruktur der Stadt. Dies gilt in Hinblick auf quantitative Erfordernisse, aber auch hinsichtlich qualitativer Anforderungen:

- Die Hamburger Kindertageseinrichtungen betreuen heute rund 20.000 Kinder mehr als noch im Jahre 2010. Die Betreuungszeiten verlängern sich, und die Betreuungsschlüssel werden laufend verbessert.

- Auch der ÖPNV wächst mit: Der HVV beförderte 2016 fast 75 Millionen Fahrgäste mehr als noch 2011, das Angebot wird laufend erweitert. Von der breit angelegten Ausbaustrategie für unsere Schnellbahnen und Busse werden auch die neuen Hamburgerinnen und Hamburger deutlich profitieren.

- In Hamburg wurden so viele Wohnungen wie selten zuvor gebaut, seit 2011 wurden über 36.000 Wohnungen fertig gestellt. Und damit sich auch Menschen mit geringerem Einkommen ein Leben in der Stadt leisten können, wurden seit 2011 über 14.000 neue Sozialwohnungen gefördert.

- Nicht zuletzt erfordert das Bevölkerungswachstum mehr Personal in bezirklichen Kundenzentren und Bauabteilungen, bei Polizei, Feuerwehr, in Schulen und in Kitas.

Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt im Wesentlichen aus Steuereinnahmen, die seit einigen Jahren sehr erfreulich ausfallen.

Seit 2011 basiert die Haushaltspolitik in Hamburg auf einem Finanzkonzept, welches den Ausgabenrahmen nicht mehr auf Basis von prognostizierten, unsicheren Steuerschätzungen bestimmt, sondern die tatsächlichen Steuererträge eines gleitenden Stützzeitraums zur Festlegung der künftigen Spielräume heranzieht. Dieser Erfahrungshorizont wird sowohl für das Finanzrahmengesetz wie auch für die doppische Planung zugrunde gelegt.

Dieses Finanzkonzept hat den Hamburger Haushalt fit für die spätestens ab 2020 geltende Schuldenbremse des Grundgesetzes und der Hamburgischen Verfassung gemacht. Das Konzept soll den Haushalt vor allem gegenüber konjunkturellen Schwankungen der Steuererträge absichern. Mehrerträge aufgrund einer schnell wachsenden Bevölkerung führen aber aufgrund des langen Stützzeitraums nur sehr langsam zu einem größeren Spielraum bei den verplanbaren Haushaltsmitteln. Der Finanzierung der wachstumsbedingten Mehrbedarfe wird das derzeitige Konjunkturbereinigungsverfahren nicht ausreichend gerecht.

In der aktuellen Drucksache zur November-Steuerschätzung (Drs. 21/11058) wird deutlich, dass sich bei Anwendung des Konjunkturbereinigungsverfahrens des Bundes für Hamburg eine Konjunkturkomponente in Höhe von 100 Mio. Euro ergibt, während sich aus der Trendwertermittlung gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) und der aktuellen Steuerschätzung ein Wert von über 900 Mio. Euro errechnet. Es besteht Grund zur Vermutung, dass die Konjunkturkomponente der LHO systematisch überschätzt wird. Von daher ist es geboten, das Verfahren, wie es die LHO vorsieht, zu überprüfen. So drängt auch der Stabilitätsrat des Bundes auf eine Angleichung der Konjunkturbereinigungsverfahren von Bund und Ländern.

Neben konjunkturellen Effekten dürfte der strukturelle Effekt aus dem Wachstum der Stadt mittlerweile mit einem deutlichen dreistelligen Millionenbetrag zu den Steuermehreinnahmen beitragen. Folgende Rechnung unterstützt diese Annahme: Hamburg hat mit Abstand die höchsten Pro-Kopf-Steuereinnahmen aller Bundesländer. Dies hängt vor allem mit der hohen Wirtschaftskraft der Stadt und den hier vergleichsweise hohen Löhnen zusammen. Abzüglich der Steuern, die an den Bund und über den Länderfinanzausgleich abzuführen sind, bedeutet jeder neue Einwohner und jede neue Einwohnerin ein jährliches Einnahmeplus von jeweils rund 4.000 Euro, bei rund 100.000 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern folglich rund 400 Mio. Euro pro Jahr.

Hamburg soll auch in Zukunft eine lebenswerte Stadt bleiben, für alle, die heute schon hier leben wie auch für die neuen Hamburgerinnen und Hamburger. Daher ist es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, tatsächliche strukturelle Mehreinnahmen auch zur Verfügung zu stellen, um die unabweisbaren Mehraufgaben und die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur zeitgerecht finanzieren zu können. Dabei ist jedoch sehr umsichtig vorzugehen. Die nachhaltige Konsolidierung des doppischen Haushaltes muss weiter im Mittelpunkt der Haushaltsplanung stehen.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. ein Verfahren zu entwickeln, welches das Bevölkerungswachstum bei der Ermittlung des verfügbaren Finanzrahmens besser einbezieht und konjunkturell bedingte Steuereinnahmen weiterhin unberücksichtigt lässt,

2. der Bürgerschaft hierüber bis zum 30. April 2018 zu berichten, um einen Wachstumsfaktor im kommenden Haushaltsplan berücksichtigen zu können, und

3. in diesem Zusammenhang über die Überlegungen zur Angleichung der Konjunkturbereinigungsverfahren im Stabilitätsrat zu berichten und klarzustellen, inwieweit sich diese in dem in Petitumspunkt 1 genannten Verfahren niederschlagen würden.

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Martin Bill
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Murat Gözay (GRÜNE) und Fraktion