Zum Hauptinhalt springen

Inklusion in Hamburgs Schulen!

Freitag, 22.12.2017

Mit der Änderung von § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes und der Beschlussfassung über die Drucksache „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen (Drs. 20/3641)“ wurden umfangreiche Veränderungen im Hamburger Schulleben für eine inklusive Bildung vorgenommen. Um eine Überprüfung der Wirksamkeit und Ergebnisse von inklusivem Unterricht auswerten zu können, wurde mit der Drucksache auch eine wissenschaftliche begleitende Untersuchung beschlossen.

Im Mai 2013 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Hamburg, der Schulbehörde sowie dem Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung (IfBQ) geschlossen, die sich über vier Jahre erstreckt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden nach aktuellem Stand voraussichtlich bis Mitte 2018 ausgewertet.

Aufgrund der großen Bedeutung der schulischen Inklusion und mit Blick auf die hierzu bestehende Volksinitiative sollte auch die Hamburgische Bürgerschaft über die Ergebnisse der Evaluation informiert werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

der Hamburgischen Bürgerschaft über die Ergebnisse der Evaluation inklusiver Bildung in Schulen (EIBISCH) bis zum 30.09.2018 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion