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Kombibad in der Region Süderelbe

Freitag, 19.10.2018

Die Region Süderelbe ist mit den Neubaugebieten Vogelkamp, Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reethen eines der am stärksten wachsenden Regionen Hamburgs. Über 12.000 bis 14.000 neue Hamburgerinnen und Hamburger werden bis Mitte der 2020er Jahre in Neugraben-Fischbek wohnen. Der Senat hat das Gebiet Neugraben-Fischbek als Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung im Programm „Stadtumbau der Bund-Länder-Städtebauförderung“ festgelegt.

In Neugraben-Fischbek gibt es ein von der Bäderland Hamburg GmbH betriebenes Hallen- und ein Freibad. Der Raum Süderelbe grenzt unter anderem an die niedersächsische Gemeinde Neu Wulmstorf im Landkreis Harburg. Sie ist nach dem niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramm ein Grundzentrum mit mittelzentralen Teilstrukturen. In Neu Wulmstorf befinden sich ebenfalls zwei Bäder (ein Frei- und ein Hallenbad).

Aus dem angeführten Bevölkerungszuwachs ergeben sich auch veränderte Anforderungen an Einrichtungen der sozialen und Bildungsinfrastruktur. Die Entwicklung einer weiterhin leistungsfähigen sozialen Infrastruktur ist den antragsstellenden Fraktionen überaus wichtig. Aus diesem Grund soll eine Machbarkeitsstudie für ein Kombibad in der Region Süderelbe valide Indikatoren ermitteln, um ausreichend Informationen für eine gelingende Weiterentwicklung in der Bäderlandschaft in der Region zu erhalten.

Sowohl im Rat der Gemeinde Neu Wulmstorf als auch in der Bezirksversammlung Harburg wurden entsprechende Beschlüsse gefasst.

Hinzukommt, dass das Freibad Neugraben jährlich aus bezirklichen Sondermitteln des Bezirks Harburg mit bis zu 90.000 Euro unterstützt wird. Diese Mittel für andere kommunale Projekte wieder frei zu bekommen, ist ebenfalls wünschenswert.

Zeitgemäße Stadtplanung bedeutet, die zukünftigen Bedürfnisse mit Weitsicht zu planen. Zu einer weiterhin positiven Entwicklung der Region Süderelbe zu einem attraktiven Wohn- und Lebensort gehört daher auch eine moderne Bäderausstattung.

Bis 2023 können das Regionalbad Süderelbe und das Freibad Neugraben der prognostizierten Besucherentwicklung gerecht werden. Um darüber hinaus verlässlich und solide für die Region zu planen, soll zunächst der Bedarf analysiert werden und – sollte ein entsprechender Bedarf festgestellt – in der Folge eine Machbarkeitsstudie für ein sportgerechtes Kombibad beauftragt werden.

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine Bedarfsanalyse für die Region Süderelbe / Neu Wulmstorf / Landkreis Harburg – unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuzüge – zu erstellen;

2. falls Bedarf festgestellt wird, eine Machbarkeitsstudie unter Einbindung der Bäderland Hamburg GmbH und der Nachbargemeinde Neu Wulmstorf für ein Kombibad im Raum Süderelbe zu beauftragen, die die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer gemeinsamen Planung, Nutzung und Finanzierung eines sportgerechten Kombibads in der Region berücksichtigt;

3. sicherzustellen, dass in der Machbarkeitsstudie folgende Punkte beachtet werden:

a. Konzept eines Kombibades für die Region Süderelbe und dem angrenzenden Landkreis Harburg

b. Ermittlung von Potenzialflächen und einer soliden Datengrundlage

c. Potenzialanalyse und Bedingungen für eine wirtschaftliche Realisierung des Vorhabens

d. Ermittlung des Potenzials von Wohnungsbau an den jetzigen Standorten

e. Prüfung von Kooperationsoptionen mit der Gemeinde Neu Wulmstorf insbesondere auch vor dem Hintergrund einer bundeslandübergreifenden Finanzierungs- und Betriebsträgerschaft

f. Zeitplan für eine mögliche Realisierung des Vorhabens und Perspektive

4. im Haushaltsjahr 2018 eine Ermächtigung Kosten zu verursachen von insgesamt bis zu 50.000 Euro für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplans 9.2, Produktgruppe 283.02, Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ auf den Einzelplan 6.2, Produktgruppe 290.11 Kontenbereich „Transferleistungen“ bereitzustellen und der Bäderland Hamburg GmbH als Zuwendungsempfänger zweckgebunden für eine Machbarkeitsstudie Kombibad Süderelbe zuzuwenden.

5. der Bürgerschaft über die Ergebnisse bis August 2019 Bericht zu erstatten.

 

sowie
  • Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion