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Kostenstabile Planungen für die Sanierung der öffentlichen Teile des Fernsehturms

Mittwoch, 14.06.2017

zur Drs. 21/9293

 

Der Hamburger Fernsehturm (Heinrich-Hertz-Turm) ist eines der prägendsten Elemente des Hamburger Stadtbilds. Aufgrund seiner sich durch niedriggeschossige Bebauung auszeichnende Umgebung ist seine Sichtbarkeit in alle Himmelsrichtungen unübertroffen, und er ist seit seiner Fertigstellung im Jahre 1968 aus der Stadtkulisse nicht mehr wegzudenken, ähnlich dem Hamburger Michel und dem neuesten Wahrzeichen der Stadt, der Elbphilharmonie. Als solches Wahrzeichen steht der Turm unter Denkmalschutz und hat in seiner Eigenschaft als Denkmal nationale Bedeutung, ein Umstand, der sich auch darauf zurückführen lässt, dass der damalige Entwurf des Architekten Prof. Fritz Trautwein zum „Prototypen“ für eine ganze Generation von Fernsehtürmen werden sollte.

Nach der Schließung der öffentlich zugänglichen Bereiche im Jahr 2001 dient der Heinrich-Hertz-Turm nur noch als Träger von Sende- und Telekommunikationseinrichtungen und übernimmt trotz der zunehmenden Verlagerung seiner Funktionen auf alternative Technologien nach wie vor eine wichtige Rolle für Mobilfunkverkehr, Festnetz, Funk und Fernsehen. Er befindet sich hierbei im Besitz der Deutsche Funkturm GmbH (DFMG), einer unmittelbar oder über Töchter hundertprozentigen Tochter der Deutsche Telekom AG (DTAG). Somit liegt die Hauptverantwortung für Instandhaltung und Betrieb in privater Hand.

Aus technischen und finanziellen Gründen scheiterten bedauerlicherweise bislang Initiativen, die den Fernsehturm der Öffentlichkeit wieder zugänglich machen sollten. Nun allerdings bietet sich mit der Instandsetzung der technischen Aufbauten und der Grundsubstanz des Turmes durch die Eignerin DFMG ein günstiges Handlungsfenster, sich auch um eine Sanierung des ehemals öffentlichen Teils des Turmes – der Ebenen 13 und 14 – zu bemühen. Im Haushaltsausschuss des Bundestages wurde jüngst eine anteilige Finanzierung des Vorhabens durch den Bund in Höhe von bis zu 18,5 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, zu prüfen, inwiefern das Ziel einer Wiedereröffnung des Heinrich-Hertz-Turmes für die Öffentlichkeit innerhalb des sich nun abzeichnenden Finanzrahmens zu bewältigen ist.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft zu gegebener Zeit über konkrete, umsetzbare Planungen und kostenstabile Kostenschätzungen der Deutsche Funkturm GmbH zu berichten, und auf dieser Grundlage

2. einen Finanzierungsvorschlag für die Co-Finanzierung der Bundesunterstützung zur Sanierung der öffentlichen Bereiche des Heinrich-Hertz-Turmes zu unterbreiten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion