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Natur-Cent: Fortschritte für die Natur messbar verbessern

Dienstag, 14.03.2017

zu Drs. 21/7937

 

Mit der Drucksache 21/7937 berichten der federführende Haushaltsausschuss sowie die mitberatenden Ausschüsse für Stadtentwicklung und für Umwelt und Energie über die Ausschussbefassung mit der Drucksache 21/7294 (Erweiterung der Zweckbestimmung des Sondervermögens „Naturschutz und Landschaftspflege“ um die Umsetzung von Maßnahmen zur verstärkten ökologischen Pflege und Entwicklung von Grün- und Erholungsanlagen sowie Naturschutzgebieten, 1. Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“, 2. Nachbewilligung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan 2017/2018, Haushaltsjahr 2017 nach § 35 Landeshaushaltsordnung, Einzelplan 6.2, Behörde für Umwelt und Energie, 3. Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 14. Juli 2016 „Gestärkte Reservepositionen im Haushalt auch für gezielte Ressourcenverstärkung für die Bezirke nutzen – Gemeinsam mit den Bezirken das Bündnis für das Wohnen und den Vertrag für Hamburg zum Erfolg führen“ (Ziffer IV.1 der Drucksache 21/5263)).

Durch die Vereinbarung des Bündnisses für das Wohnen, jährlich 10.000 Wohneinheiten neu zu schaffen, werden Grün- und Freiflächen stärker in Anspruch genommen. Um die ökologische Qualität weiterhin aufrecht zu erhalten, bedarf es zusätzlicher finanzieller Mittel für die Pflege und Entwicklung von Grün- und Erholungsanlagen sowie der Naturschutzgebiete. Mit dem Natur-Cent hat Hamburg als erste bundesdeutsche Stadt ein innovatives Instrument entwickelt, um dem mit dem notwendigen Wohnungsbau einhergehenden höheren Nutzungsdruck im Grünbereich mit einer Aufwertung der Grünflächen und der Stärkung des Naturschutzes zu begegnen. Der ökologische Zustand soll somit verbessert werden, gleichzeitig sollen die Flächen so hergerichtet werden, dass sie dem wachsenden Nutzungsdruck standhalten. Somit werden die Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet in einen besseren Zustand versetzt und die Biodiversität gestärkt.

Der Natur-Cent wirkt über die Grundsteuer. Diese steigt, wenn Grün- oder Ackerflächen in Bauland umgewandelt werden. Die zusätzliche Grundsteuer soll zukünftig zu hundert Prozent in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege eingestellt werden.

Der Natur-Cent soll für Flächen gelten, die zum Stichtag 1. Januar 2016 im Landschaftsprogramm als bestehende Landschaftsschutzgebiete und als geplant dargestellte Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen waren. Außerdem gilt die Natur-Cent-Regelung für die Vorhaben Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf und Fischbeker Reethen im Bezirk Harburg. Zunächst wird der Natur-Cent auf Grundlage einer pauschalierten Berechnung der durchschnittlichen Grundsteuer bei Neubauten in den Außenbereichen der Stadt veranschlagt und die Summe in das Sondervermögen eingestellt. Später wird die Grundsteuer anhand der tatsächlichen Bebauung genau abgerechnet.

Die aus dem Natur-Cent generierten Mittel sollen etwa zu zwei Dritteln für Grünanlagen und zu einem Drittel für Naturschutzgebiete verwendet werden, und zwar für Maßnahmen, die in Grün- und Erholungsanlagen den ökologischen Wert und die Nutzbarkeit der Flächen für die erholungssuchende Bevölkerung erhöhen und in Naturschutzgebieten zu deren Pflege und Entwicklung, zur Abpufferung negativer Wirkungen von außen und innen sowie für die Besucherlenkung und -information verwendet werden.

Für die Qualitätssicherung und das Monitoring des Natur-Cents und um die Information für die Bezirke und Verbände sowie der interessierten Öffentlichkeit sicher zu stellen, sollen die Maßnahmen, die im Rahmen des Natur-Cents umgesetzt werden, in der Fortschreibung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens in einer Tabelle aufgeführt und beschrieben werden. Mit einem (Zwischen-)Monitoring der Maßnahmen soll der Bürgerschaft zudem nach zwei Jahren über die Mittelverwendung Bericht erstattet werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft alle zwei Jahre – erstmalig zu den Beratungen über den Doppelhaushalt 2019/2020 – über die Umsetzung des Natur-Cents und die daraus finanzierten Maßnahmen zu berichten,

2. die in der Drs. 21/7294 unter den Punkten 4.1 und 4.2 genannten Kriterien im Zuge der Beratungen vorzustellen und

3. das Monitoring an den in Drs. 21/7294 unter den Punkten 4.1 und 4.2 genannten Kriterien und Verfahren auszurichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion