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Quartiersfonds für die Bezirke verlässlich ausgestalten

Montag, 12.12.2016

Im April dieses Jahres hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, anhand eines 25-Punkte-Planes Maßnahmen für eine gelingende Integration vor Ort in den Quartieren zu treffen (Drs. 21/2550).

Eines der wesentlichen Elemente der quartiersbezogenen Integrationsarbeit sollte hierbei eine Aufstockung des bewährten Quartiersfonds bilden. Ein substanzielles Aufstocken ist vor allem vor dem Hintergrund geboten, dass flüchtlingsbezogene Integrationsarbeit nicht zu Lasten der bestehenden Stadtteilarbeit vor Ort entstehen soll. Anderenfalls wären die Folgen für den sozialen Zusammenhalt, insbesondere in sozial schwächeren Stadtteilen, unabsehbar. Dem gilt es durch eine auskömmliche Finanzierung des Quartiersfonds frühzeitig entgegen zu wirken. Nur so kann gewährleistet werden, dass sowohl bestehende Stadtteilstrukturen als auch neue Integrationsangebote gut miteinander in Einklang gebracht werden können und sich im besten Sinne ergänzen können.

Die Verantwortung hierfür an die Bezirksämter respektive die Bezirksversammlungen abzugeben, erscheint vor dem Hintergrund, direkt Hilfe vor Ort zu leisten, folgerichtig. Die Abgeordneten vor Ort sind ebenso wie die lokale Bezirksverwaltung deutlich enger mit den örtlichen Strukturen vernetzt, die profunde Ortskenntnis wird helfen, Integrations- und Quartiersarbeit in guter Nachbarschaft zu realisieren. Eine Stärkung des Quartierfonds ist vor diesem Hintergrund auch als Stärkung der Bezirkspolitik zu verstehen und folgt dem Prinzip, Probleme dort zu lösen, wo sie entstehen.

Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 hat der Senat der Bürgerschaft eine sachgerechte Umsetzung der Aufstockung des Quartiersfonds vorgeschlagen, die sowohl die bisherige Bewilligung (nach Einwohneranteil), als auch die gleichmäßige Verteilung für die Zukunft mit festem und projektbezogenem Anteil berücksichtigt. Mit diesem Antrag soll die Aufstockung klargestellt und planungssicher für die sieben Bezirke ausgestaltet werden. Dies vorausgeschickt ergibt sich jahresbezogen folgende Verteilung für die Bezirke:

 

Tabelle siehe Link.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der auf Seite 36 im Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ im Produkt „Zentrale Bezirksmittel“ der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ ausgebrachten Haushaltsvermerk, die Funktion der Zentralen Bezirksmittel betreffend, erhält folgende Fassung: „Ermächtigung des Förderfonds Bezirke, des Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit und sonstige zentrale Reservepositionen für die Bezirksämter. Erhöhte Veranschlagung des Quartiersfonds mit insgesamt 4 Millionen Euro jährlich. Darüber hinaus ist für zu erwartende Mehrbedarfe eine Verstärkung aus dem Produkt Zuwanderung in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro jährlich gem. Drs. 21/2550 verbindlich bereitzustellen und den Bezirken anteilig auf projektbezogenen Antrag zuzuweisen.“

2. Bei der Abwicklung des projektbezogenen Mittelabrufs wird der Senat ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass die Bezirke Harburg und Bergedorf – bei denen der Gesamtbetrag geringfügig unter dem Richtwert von 1 Million Euro pro Bezirk liegt, die aber mit jeweils sehr großen Folgeunterkünften einen großen Integrationsbeitrag für die ganze Stadt leisten – bei der Bewilligung ihrer Projekte angemessen berücksichtigt werden.

 

sowie
  • Anna Gallina
  • Martin Bill
  • Olaf Duge
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion