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Sanierungsfonds 2020: Theaterschiff „DAS SCHIFF“ instand setzen und als attraktive Bühne erhalten

Montag, 27.11.2017

Innerhalb der Privattheaterszene Hamburgs ist „DAS SCHIFF“ eine ganz besondere Bühne. Es verfügt als schwimmendes Theater über eine einmalige Atmosphäre. Der Liegeplatz des Schiffstrios aus Theater-, Garderoben- und Lagerschiff befindet sich zudem mitten im Zentrum Hamburgs, in einer überaus geschichtsträchtigen Ecke: In direkter Nachbarschaft wurde der Hafen gegründet, und die Deichstraße verbindet die Altstadt mit Speicherstadt und Hafen-City.

Das Publikum schätzt an diesem erfolgreichen Ort besonders, dass kein Sitzplatz mehr als sieben Meter von der Bühne entfernt ist. Diese einmalige Nähe wird von Künstlerinnen und Künstlern ebenso geliebt. Der große Zuspruch kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Auslastung seit 2007 jährlich steigt.

Die als Theater genutzte ehemalige „Seemöwe“ wurde bereits 1912 als eines der ersten Stahlsegelschiffe gebaut. Im Jahr 1975 begann die heutige Verwendung. Damit handelt es sich um die älteste Bühne dieser Art in ganz Deutschland und gleichzeitig das einzige hochseetaugliche Schiffstheater Europas.

Das Theaterschiff verfügt über 120 Plätze und zeigt circa 240 Vorstellungen im Jahr. Seit 2009 erhält „DAS SCHIFF“ eine institutionelle Förderung aus den Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg für Privattheater.

Bereits im Jahr 2000 war die schwimmende Bühne vom Gründer Eberhard Möbius an die Familie Schlesselmann übergeben worden. In der Folge zeigte sich ein großer Bedarf an Investitionen. Diverse Maßnahmen wurden bereits aus angesparten Überschüssen finanziert. So wurden beispielsweise Toiletten saniert und im Saal Decke und Lampen ausgetauscht. In der Sommerpause 2017 wurden als Eigenleistung außerdem der Eingangsbereich und die Gastronomie, Schaukästen, Fahnen sowie Gerätehaus erneuert.

Um das Theaterschiff als Spielort erhalten und weiterentwickeln zu können, muss der Erhalt der technischen Substanz gesichert werden. Das mehr als 100 Jahre alte Schiff hat einen erheblichen Bedarf an Reparaturen, Wartung sowie Sicherheitsmaßnahmen, die sich wesentlich von anderen Spielstätten unterscheiden. Eine umfassende Sanierung ist unumgänglich, da in den letzten Jahren bei den regelmäßigen Werftterminen nur die verpflichtenden Wartungs- und Reparaturarbeiten am Schiff selbst und an den Pontonanlagen durchgeführt werden konnten.

Erforderlich sind eine teilweise Erneuerung und Grundsanierung des Schiffskörpers sowie eine Grundsanierung der zugehörigen Pontons. Außerdem soll eine ausfahrbare Treppe installiert werden, um den Tidenhub auszugleichen und den bislang schwierigen Zugang insbesondere für ältere und gehbehinderte Menschen zu erleichtern.

Der Bereich zwischen dem Theaterschiff und dem Garderobenschiff soll durch eine Überdachung wetterfest gemacht werden. Im Innenbereich müssen auch aufgrund von Anforderungen des Brandschutzes Arbeiten an den Elektroleitungen durchgeführt werden.

Trotz einer Erhöhung der Ticketpreise in der neuen Spielzeit können die vorgenannten Maßnahmen nicht allein aus Mitteln der Betriebsgesellschaft finanziert werden. Um die Spielstätte auch langfristig zu erhalten, sollen die entsprechenden Maßnahmen unterstützt werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Theaters „DAS SCHIFF“ die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln;

2. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Ermächtigungen, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 312.000 Euro

a) für konsumtive Maßnahmen aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ des Einzelplans 9.2, Produktgruppe 283.02, Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ auf den Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02 „Sozialraummanagement, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“, und

b) für investive Maßnahmen aus der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020“ des Einzelplans 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“ auf den Einzelplan 1.2, Aufgabenbereich 207 „Soziales, Jugend und Gesundheit“ zu übertragen, und

3. insofern Kosten aus Abschreibungen entstehen, hierfür – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b. genannten investiven Maßnahmen – über die Gesamtsumme hinausgehend Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ auf den Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen;

4. der Bürgerschaft über den Sach- und Planungsstand bei den Bau- und Instandset-zungsmaßnahmen bis zum 31.3.2019 zu berichten.

 

sowie
  • René Gögge
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion