Zum Hauptinhalt springen

Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Baumittel für das Kulturhaus Eppendorf im Zentrum Martini44

Donnerstag, 23.03.2017

Seit 1989 bietet das Kulturhaus Eppendorf nicht nur ein vielfältiges monatliches Kulturprogramm von Profis u.a. aus dem musikalischen Bereich. Es lädt auch alle Bevölkerungsgruppen dazu ein, sich selbst aktiv einzubringen. Das Angebot – getragen durch mehr als 40 Gruppen, Vereinen und Initiativen – umfasst Themenbereiche wie Kultur, Gesundheit und Sport oder Politik. Räume für Proben und Auftritte aller Kultursparten stehen zur Verfügung. Neben Ausstellungen von unterschiedlichen bildenden Künstlerinnen und Künstlern werden auch Gesundheitskurse oder Fortbildungen für die persönliche Weiterentwicklung angeboten. Das Kulturhaus ist ein wichtiger Pfeiler für die Stadtteilkultur vor Ort und wird im Rahmen des Bau-Projekts Martini44 mit Saal, Gruppenräumen und Gastronomie das Herzstück des Zentrums bilden.

Das Bau-Projekt Martini44 wird auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses Bethanien in Hamburg-Eppendorf umgesetzt. Die Bauarbeiten sollen ab Februar 2017 beginnen und ungefähr 18 Monate andauern. Im Rahmen einer Konzept¬ausschreibung wurde das Gelände vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Hamburg (LIG) an die Genossenschaft Bauverein der Elbgemeinden (BVE) vergeben. Es entsteht dort ein Zentrum für Kultur, Gesundheit und Soziales. Darüber hinaus werden 80 öffentlich geförderte Wohnungen (insbesondere für Familien und Seniorinnen und Senioren) gebaut.

Untermieter der Kulturhaus-Räume werden auch die Geschichtswerkstatt Stadtteilarchiv Eppendorf und der Quartiers-Verein MARTINIerLEBEN. Als zweiter Hauptmieter wird die Hamburgische Brücke e.V. Räume nutzen. In unmittelbarer Nachbarschaft am Julius-Reincke-Stieg wird der Verein „crazyartists“ die Kulturklinik Hamburg gründen. Der Verein arbeitet mit psychisch kranken Menschen und gehört ebenfalls zum Verbund Martini44.

Der Bauherr BVE hat – zusammen mit den zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern sowie der Beratung von Stattbau Hamburg GmbH – das Bau- und Nutzungskonzept entwickelt. Das „Bündnis für Wohnen in Hamburg“ hat im Februar 2015 das geplante Zentrum Martini44 als besonders gutes Beispiel in die Erklärung „Leben im Quartier bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit“ aufgenommen.

Für die Errichtung der an das Kulturhaus zu vermietenden Räume mit einer Gesamtfläche von 561 qm investiert der BVE insgesamt über 1.480.000 Euro. Das Mietverhältnis wird für mindestens 25 Jahre abgeschlossen. Der anfängliche Mietpreis beträgt 10 Euro/qm. Das Foyer mit einer Fläche von 46 qm wird dem Kulturhaus mietfrei zur Nutzung überlassen.

Die Räume werden bezugsfertig zur Verfügung gestellt. Das Kulturhaus Eppendorf muss jedoch über Spendengelder und Drittmittel (u.a. durch einen Antrag bei der Fernsehlotterie) die komplette Erstausstattung in Höhe von 200.000 Euro sowie die über den Standard hinaus gehenden investiven Maßnahmen finanzieren. Letztere umfassen sämtliche Fußbodenbeläge, die festen Einbauten für die Küche (Fettabscheider, Kühlzelle, Fliesen, Deckenverkleidung, Abluft), die Lüftungsanlagen im Veranstaltungssaal und im Gastraum, die Saalausstattung (Licht- und Tontechnik, Saal-Elektrik), den Einbau einer Hebebühne (um einen barrierefreien Zugang zum Saal zu ermöglichen), schallabsorbierende Akustik-Decken-Platten sowie Sonderausstattungen, die nicht vom Bauherrn getragen werden (Innenfenster, Glasausschnitte für Türen, Elektro-Gruppenräume).

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Baumaßnahmen des Stadtteilkulturzentrums „Kulturhaus Eppendorf“ die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,

2. im Haushaltsjahr 2017 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 400.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.5, Produktgruppe 219.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 219 Soziales, Jugend und

Gesundheit (Einzelplan 1.5) aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020 (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, Zentrale Finanzen) bereitzustellen und der Einrichtung als Zuwendung zukommen zu lassen,

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten für Abnutzungen - Abschreibungen“ im Einzelplan, 1.5 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, und

4. der Bürgerschaft zeitnah mit einer Kostenberechnung auf der Grundlage der Gliederung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen – Teil 1 – Hochbau“, mindestens 2. Gliederungsebene, unter Berücksichtigung der Grundsätze des kostenstabilen Bauens, über das Konzept und die Kosten der Maßnahme zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Martin Bill
  • Christiane Blömeke
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion