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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Goldbekhaus modernisieren – Halle modernen Anforderungen anpassen

Dienstag, 05.09.2017

Das Goldbekhaus in Winterhude gehört zu den renommiertesten Stadtteilkulturzentren Hamburgs. Mitte der 70er Jahre wurde das Gebäudeensemble der ehemaligen Chemie-fabrik Schuelke & Mayr Planungsobjekt von Menschen, die sich im Stadtteil engagierten. Mit der Etablierung eines Förderprogramms für Stadtteilkultur wurde das ehemalige Kontorgebäude zum Goldbekhaus. Ein Trägerverein, der aus vier Einzelvereinen (Sport, Kultur, Freizeit, Internationale Begegnung) hervorgegangen ist, verwirklicht hier seit 1981 ein vielseitiges Programm. Das gesamte Gebäudeensemble steht seit Anfang der 1990er Jahre unter Denkmalschutz. Wesentliche Flächen gehören zum Besitz der Sprinkenhof GmbH und wurden vom Bezirksamt Nord angemietet, verwaltet und weitervermietet.

Aktuell wird die Halle des Goldbekhauses als Mehrzweckraum für verschiedene Vereins- und Kursangebote im Rahmen des bewegungskulturellen Programms vom Kleinkinderturnen bis zur Altengymnastik, vom Volleyball bis zum Inlineskaten, genutzt. Als Veranstaltungsraum dient sie für viele unterschiedliche Formate: Theater, Tanztheater, Disco, Konzerte, Vorträge und Versammlungen, Ausstellungen und Märkte. Zahlreiche Projekte nutzen die Halle als Übungsraum. Die umliegenden Kindereinrichtungen mieten die Halle für diverse Bewegungsangebote. Die Halle wird sieben Tage in der Woche von morgens bis abends genutzt.

Architektonisch und altersbedingt führt die Gebäudesubstanz insbesondere der Halle des Goldbekhauses zu erheblichen Beeinträchtigungen. Die mangelnde Schallisolierung bedingt Auflagen in der Nutzung, die unter anderem dazu führen, dass Konzerte nur bis 23:00 Uhr veranstaltet werden können. Die Anzahl der Disco-Tanzveranstaltungen ist auf maximal zehn pro Jahr festgelegt. Solche Vorgaben mindern die Einnahmemöglichkeiten.

Weil der Halleneingang zugleich Lieferweg der Gastronomie ist, und die Vorbereitungsküche direkt anschließt, kommt es regelmäßig zu Nutzungskonflikten, da Lärm oder Gerüche den Veranstaltungsbetrieb in der Halle beeinträchtigen oder das Veranstaltungspublikum die Anlieferungen für die Gastronomie behindern. Ein Backstage-Bereich für Künstlerinnen und Künstler existiert nicht. Der unbeheizte Raum des Bewegungslagers, das vor Veranstaltungen jeweils leergeräumt werden muss, dient als Notbehelf. Das Hallenfoyer ist ebenso zu klein wie der Hallenausschank und die Lagerräume. Auch eine Garderobe fehlt.

Die Obergeschosse des Goldbekhauses sind nicht barrierefrei zu erreichen. Eine behindertengerechte Erschließung könnte über die Hallenseite erfolgen, optimalerweise über einen leicht zu erreichenden Außenfahrstuhl. Eine Begutachtung im Rahmen des Ökoprofitprozesses, an dem das Goldbekhaus im Jahr 2012 teilgenommen hat, belegte, dass die Hallenheizung unzureichend ist, da durch die Konstruktion als Kombination von Lüftung und Heizung das Temperaturgefälle zwischen Hallendecke und Hallenboden zu hoch ist. Im Winter ist die Temperatur am Boden z.B. für Rehabilitations- oder Altensport zu gering.

Der vorhandene Gebäudestandard erfüllt einerseits nicht mehr die Erwartungen des Publikums an die Aufenthaltsqualität und verursacht andererseits einen zu hohen Kostenaufwand, der nicht durch Mehreinnahmen kompensiert werden kann. Die Zukunftsfähigkeit des Hauses soll durch folgende Maßnahmen gesichert werden: Verbesserung der Bausituation, Aufstockung (ein Bewegungsraum inkl. Sanitär- und Lagerräume) und barrierefreie Erschließung des Gebäudes, Optimierung der Eingangs-, Foyer- und Sanitärsituation, Umgestaltung der Müllentsorgung und Lagerhaltung.

Ein Umbau oder Abriss mit Neubau der Halle muss die Besonderheiten des Grundstücks (Boden- und Eigentumsverhältnisse sowie Denkmalschutz) berücksichtigen und die entsprechenden Instanzen beteiligen. Mit dem vorliegenden Antrag sollen nicht nur Planungsmittel für die Begutachtung bewilligt werden, sondern es soll darüber hinaus der Wille dokumentiert werden, nach entsprechender positiver Bewertung durch die Gutachter, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch umzusetzen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. durch entsprechende Baugutachten die geeignete Lösung für die Raumprobleme des Goldbekhauses zu ermitteln,

2. als Grundlage für die Bewilligung von Mitteln zur Umsetzung geeigneter Baumaßnahmen der Bürgerschaft zeitnah eine Kostenberechnung nach DIN 276 „Kosten im Bauwesen – Teil 1 – Hochbau“, mindestens 2. Gliederungsebene, unter Berücksichtigung der Grundsätze des kostenstabilen Bauens, über das Konzept und die Kosten der Maßnahme vorzulegen,

3. für die Erstellung der Kostenberechnung im Haushaltsplan 2017/2018 Mittel von insgesamt bis zu 120.000 Euro auf den Einzelplan 1.5 aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 bzw. der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg zu übertragen, und

4. der Bürgerschaft spätestens zum 31.12.2017 über den Sach- und Planungsstand der Sanierungsmaßnahme zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten René Gögge
  • Martin Bill
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke (GRÜNE) und Fraktion