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Sanierungsfonds Hamburg 2020 – Mittel für die Sanierung des Außengeländes des Bürgerhauses Allermöhe

Donnerstag, 15.06.2017

Das Bürgerhaus Allermöhe ist seit fast 30 Jahren eine Institution im Stadtteil. Es bietet Räumlichkeiten für Kurse, Vereinsaktivitäten und private Feiern und wird im Jahr von über 60.000 Personen besucht. Von Montag bis Freitag wird ein schmackhafter und günstiger Mittagstisch angeboten. Darüber hinaus richtet das Bürgerhaus in Kooperation mit anderen Trägern auch eigene Veranstaltungen aus und koordiniert die monatlich stattfindenden Sitzungen der Stadtteilkonferenz.

Im Jahr 1989 mit Mitteln der privaten Bauträger in Neuallermöhe errichtet, ist das Haus im Besitz der städtischen Wohnungsgesellschaft SAGA Unternehmensgruppe. Laut Überlassungsvertrag vom 1. Januar 1989 sind vom Verein Bürgerhaus Allermöhe die Kosten „für Instandhaltung, Verwaltung, Grundsteuern sowie Sach- und Haftpflichtversicherung“ zu tragen.

Da der Stadtteil Neuallermöhe auf Marschboden errichtet wurde, ist für Gebäude eine besondere Gründung erforderlich. Leider wurde für die Terrasse des Bürgerhauses die Gründung offensichtlich nicht fachgerecht ausgeführt, so dass es im Laufe der Nutzungszeit zu teils erheblichen Absackungen gekommen ist. Zwischen Haus und Terrasse ist dadurch ein breiter Spalt entstanden. Ein behindertengerechter Zugang über die Terrasse ist nicht mehr möglich. Laut einer hinzugezogenen Fachfirma ist eine Neupflasterung unumgänglich. Darüber hinaus würde eine Neupflasterung auch den Vorteil bieten, dass sich die Reinigung aufgrund der vorgesehenen Verwendung von Betonpflaster gegenüber dem Jetzt-Zustand (Granitpflaster) deutlich vereinfachen würde.

Die Gesamtkosten in Höhe von ca. 18.000 Euro können vom Verein Bürgerhaus Allermöhe nicht aufgebracht werden. Das Jahresbudget des Bürgerhauses speist sich aus Zuwendungen (2016: 102.083 Euro) sowie Eigeneinnahmen aus der Raumvermietung (2016: 73.000 Euro).

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht

1. bezüglich der Baumaßnahmen die Terrasse des Bürgerhaus Allermöhe e.V. betreffend, die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln;

2. im Haushaltsjahr 2017 – abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 18.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.7, Produktgruppe 227.02 „Sozialraummanagement“, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 227 Soziales, Jugend und

Gesundheit (Einzelplan 1.7) aus der Zentralen Sanierungsreserve Hamburg 2020 (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, Zentrale Finanzen) bereitzustellen und der Einrichtung als Zuwendung zukommen zu lassen;

3. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b genannten investiven Maßnahmen – den entsprechenden Kontenbereichen „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan, 1.7 aus dem Einzelplan 9.2 (Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“) die benötigten Ermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 zu übertragen.

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion