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Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe

Mittwoch, 02.01.2019

Der Bedarf an Gesundheitsleistungen in Deutschland und in Hamburg steigt und damit die Notwendigkeit, mehr Menschen in den Gesundheitsfachberufen auszubilden. Deshalb ist es kontraproduktiv und nicht mehr zeitgemäß, dass von der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in diesen Berufen noch immer Schulgeld erhoben wird. Die Ausbildung erfolgt zum Teil kostenfrei an zugelassenen Krankenhäusern, aber zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auch an privaten Schulen mit einem Schulgeld. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen daher nicht länger durch hohe Ausbildungskosten davon abgehalten werden, diese Berufe zu ergreifen.

Um diesen Missstand zu beenden hat sich Hamburg sehr dafür eingesetzt, dass die allgemeine Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene für diese Legislaturperiode festgeschrieben wurde.

Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet auf dieser Grundlage zurzeit ein Gesamtkonzept für die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung aller Gesundheitsfachberufe. Dazu sollen und müssen zwingend Schulgeldfreiheit und eine Ausbildungsvergütung gehören. Eine bundesgesetzliche Regelung für alle Gesundheitsfachberufe hat oberste Priorität, sie ist schnellstmöglich einzuführen.

Auf der Landesebene hat sich der Senat sehr engagiert, um Ausbildungsplätze an privat geführten Schulen durch Angliederung an Krankenhäuser in die Finanzierung nach dem Krankenhausgesetz (KHG) zu überführen und so Schulgeldfreiheit zu erreichen. Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen, die an Plankrankenhäuser angebunden sind, wie z. B. das Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) oder die Asklepios Kliniken, zahlen schon heute kein Schulgeld. Bei diesen Schulen läuft die Finanzierung im Ergebnis über die Krankenkassen. Dies soll nun auch über eine Angliederung einer Schule an freigemeinnützige Krankenhäuser umgesetzt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

 

1. sich weiterhin nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung des Schulgeldes für die Gesundheitsfachberufe zügig vorgelegt und umgesetzt wird;

2. Gespräche mit Krankenkassen, Ausbildungsträgern und Krankenhausträgern zu führen, um möglichst viele Ausbildungsplätze an Hamburger Plankrankenhäuser anzubinden, um dadurch Schulgeldfreiheit herzustellen;

3. falls bis zum 31. Mai 2019 keine Lösung entsprechend den vorgenannten Punkten erwartbar ist, zum Schuljahresbeginn 2019 eine auf zwei Jahre befristete Landesförderung von Ausbildungsplätzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie vorzulegen. Diese Förderung kommt nicht für Schulen in Frage, die freiwillig auf eine Finanzierung nach dem Krankenhausgesetz (KHG) verzichtet haben, und soll maximal die heute an privaten Schulen vorhandenen Plätze umfassen und aus dem Einzelplan 5 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert werden.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion