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Sofortprogramm zur Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden

Mittwoch, 10.06.2015

Die Versorgungssituation der anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden hat sich in den vergangenen Jahren zugespitzt und die öffentliche Unterbringung stößt an ihre Kapazitätsgrenzen. Zurzeit sind rund 5.000 Personen, die für den Sozialwohnungsbestand wohnberechtigt sind, öffentlich-rechtlich untergebracht. Die Integration in Wohnraum sowohl aus der öffentlichen Unterbringung als auch den übrigen stationären Hilfesystemen soll verstärkt werden.

Die anwachsenden Flüchtlingszahlen und die große Zahl an Menschen in öffentlicher Unterbringung stellen den Hamburger Wohnungsmarkt vor schwierige Herausforderungen, die nur durch konzertiertes gemeinsames Handeln im Rahmen des Bündnisses für Wohnen in Hamburg lösbar sind. Ziel muss es daher sein, die Versorgungssituation der anerkannt vordringlich wohnungsuchenden Haushalte zu verbessern und die Hilfesysteme zu entlasten.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien daher die Entwicklung eines Sofortprogramms zur Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden vereinbart, das in einem „Runden Tisch“ von den zuständigen Fachbehörden, der Senatskanzlei, Sozialverbänden und ausgewählten Bauträgern und Stiftungen diskutiert und vorbereitet werden soll.

 

Die Bürgerschaft ersucht daher den Senat,

1. den oben genannten Runden Tisch umgehend zu bilden und einzuberufen,

2. noch im Sommer 2015 den Entwurf eines Sofortprogramms zur Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden vorzulegen.

 

sowie
  • und der Abgeordneten Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Filiz Demirel
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion