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Sport ist ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklung

Freitag, 29.09.2017

Hamburg ist Sportmetropole. Neben den Institutionen des Spitzensports prägt insbesondere der Breitensport mit seiner facettenreich aufgestellten Landschaft engagierter Vereine das Leben in den Quartieren unserer Stadt. Eine fundierte Sportstättenplanung trägt wesentlich zu einer gelingenden sozialen Infrastrukturentwicklung bei.

Die Bedeutung des Sports wird dabei immer wieder betont und durch politische Maßnahmen flankiert:

• Mit der Aufstellung der Dekadenstrategie „HAMBURGmachtSPORT“ im Jahr 2011 wurden in zehn Themenfeldern Ziele für die Entwicklung des Sports in Hamburg sowie die notwendigen Maßnahmen bis ins Jahr 2020 formuliert und ihr Erreichen durch einen engmaschigen Prozess in Form regelmäßiger Berichte und projektorientierter Begleitung gewährleistet. Zudem wurde die Eigenschaft des Sports als politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe stärker betont.

• Diese Entwicklung des Sports in Hamburg führte schließlich auch zu der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), sich mit Hamburg um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele zu bewerben. Ungeachtet des knapp negativen Ausgangs des hierzu durchgeführten Referendums konnte der positive Trend für den Sport weiter verstetigt werden.

• Mit dem Masterplan ActiveCity (MPAC) hat der Senat ein Konzept vorgelegt, mit dessen Hilfe die positiven Impulse aus der Olympiabewerbung im Einklang mit den Zielen der Dekadenstrategie weiter für den Sport in Hamburg genutzt werden können.

• Die Bürgerschaft hat mit Mitteln aus dem Sanierungs- und Integrationsfonds die Integration im Sport gestärkt und erkennt damit die Bedeutung des Sports für ein gelingendes Zusammenleben der Kulturen in unserer Stadt an.

• Der Sportausschuss der Bürgerschaft hat sich in zwei Sitzungen intensiv mit dem Thema „Sport und Stadtentwicklung“ auseinandergesetzt.

• Außerdem war mit der verlässlichen Regelung zum Lärmschutz bei der Nutzung von Sportstätten auf Bundesebene eine von Hamburg ausgehende Initiative zur Verbesserung der Bedingungen für den Sport in der Stadt erfolgreich. Durch die Änderung der 18. Bundeslärmschutzverordnung hat auch der Bundesgesetzgeber die Relevanz einer verlässlichen Regelung zum Lärmschutz bei der Nutzung von Sportstätten erkannt und umgesetzt.

• Ein weiteres wichtiges Thema sind die Sanierungs- und Neubauaktivitäten im Schulbereich, von denen auch der Sport durch die Sanierung alter und die Schaffung neuer Sporthallen profitiert. So wurden von Schulbau Hamburg (SBH) alleine in 2016 13 Sporthallen saniert und zwölf Sporthallen mit insgesamt 16 Feldern neu gebaut. Bis 2019 sollen weitere 48 neue Sporthallen mit insgesamt 67 Feldern entstehen, 47 bestehende Hallen mit 63 Feldern sollen zudem saniert werden.

• Unter anderem durch die Einbindung der Belange des Sports in die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau und die regelhafte Beteiligung des Fachamtes Bezirkliches Sportstättenmanagement als Träger öffentlicher Belange während der gesamten Dauer von Bebauungsplanverfahren sind verlässliche Rahmenbedingungen in Hamburg durch den Senat geschaffen worden, die die Belange des Sports und der Entwicklung von Bewegungsräumen bereits weitgehend abbilden und berücksichtigen. Das wird auch beispielsweise für die neuen Wohnquartiere auf dem Grasbrook der Fall sein.

Seit Inkrafttreten der Entflechtung der Zuständigkeiten in der Sportverwaltung zum 1. Januar 2013 ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau im Bezirksamt Hamburg-Mitte als Baudienstleister der Bezirke für die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen auf öffentlichen Sportplätzen zuständig. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksämtern sowie der Bezirkspolitik, die im Beirat Bezirklicher Sportstättenbau vertreten sind und über die Priorisierung der Maßnahmen entscheiden. Zu weiteren Gremien, in denen darüber hinaus die Flächenbedarfe des Sports benannt werden, gehören zum Beispiel die Lenkungs- und Arbeitsstrukturen neu entstehender Quartiere, der Beirat Bezirklicher Sportstättenbau, die AG Sportinfrastruktur, der Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE sowie die Lenkungs- und Arbeitsgruppe zum Masterplan ActiveCity.

Hamburg steht weiterhin vor der Herausforderung, vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen genügend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Auf diesen Bedarf hat der Senat mit seinem umfangreichen Wohnungsbauprogramm reagiert. Alleine im Jahr 2016 wurden 12.471 neue Wohnungen genehmigt. Mit diesem deutlichen Zuwachs an Wohnraum steigen auch die Bedarfe an Infrastruktur in den Quartieren, insbesondere in den Bereichen Schule, Kita, Nahversorgung, Verkehr und Sport. Um dem Bedarf an Sportanlagen passgenau Rechnung tragen zu können, bedarf es einer exakten Übersicht über die Versorgungslage in Hamburg und für die Berücksichtigung der Bedarfe bei künftigen Planungen einer frühen Einbeziehung des Sports.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine vollständige, aktuell zu haltende und digital darstellbare Bestandserfassung aller Sportanlagen und Vereinssportangebote in Hamburg zu erarbeiten, verbunden mit einer Darstellung

a. ihrer Nutzung und Auslastung,

b. bereits bestehender Planungen zur Realisierung neuer Sportanlagen und

c. der Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen;

2. als Bewertungsparameter bisherige quantitative Orientierungswerte nach Sportfläche pro Einwohner auf ihre Plausibilität hinsichtlich zeitgemäßer Ansprüche an Sportangebote und das aktuelle Freizeitverhalten zu überprüfen und mit qualitativen Kriterien (z.B. Art der Sportflächen, Zustand, Vielfältigkeit, stadtteilbezogene Ausrichtung, Flexibilität für die Aufnahme von Trendsportarten u.ä.) zu verbinden;

3. die daraus abzuleitende Bedarfseinschätzung fortzuführen und eine angemessene Berücksichtigung des Sports (von Ligaplätzen bis hin zu mehrgeschossigen Bewegungsräumen) in Prozessen der Stadtentwicklung zu ermöglichen;

4. bei Masterplanprozessen zur städtebaulichen Entwicklung größerer Flächen für den Wohnungsbau Sportangebote frühzeitig stärker zu berücksichtigen. Hierbei ist bei zukünftigen Quartiersplanungen bedarfsorientiert die Realisierung bezahlbarer Indoor-Flächenangebote für vereinsbasierten Sport beispielsweise in Gewerbebauten oder Erdgeschoßbereichen zu prüfen und ggf. sicherzustellen;

5. gemeinsam mit den Bezirksämtern sicherzustellen, dass Akteure des Sports regelhaft in landesweite und bezirkliche Wohnungsbaukonferenzen einbezogen werden;

6. zu prüfen, welche Optimierungs- und Koordinierungsmöglichkeiten in behördlichen Planungen in den zuständigen Bezirken, Ämtern und Behörden zur verbindlicheren, regelhaften Einbindung der Belange des Sports bestehen;

7. darzustellen, wie die Belange sowohl des organisierten Sports, u.a. vertreten durch den Hamburger Sportbund, des Schulsports als auch des Freizeitsports im öffentlichen Raum in den regulären Beteiligungsschritten von Bebauungsplanverfahren, in begleitenden informellen Beteiligungsprozessen und auch bereits im Vorfeld besser berücksichtigt werden können;

8. gemeinsam mit den zuständigen Behörden und geeigneten Partnern eine Fachkonferenz durchzuführen, die sich mit neuen Perspektiven und Entwicklungen im Bereich Sport und Bewegung im öffentlichen Raum und der Integration von Sport in Quartierszentren auseinandersetzt und sogenannte „Best Practice Beispiele“ hervorbringt;

9. in Stadtteilen und Quartieren mit hoher Einwohnerdichte die Einbindung des Sports vor allem für vereinsbasierten Sport finanziell darstellbar in bestehende und geplante Quartierszentren, die auch verschiedene andere Angebote außerhalb des Sports integrieren, zu prüfen; und

10. der Bürgerschaft im 4. Quartal 2018 zu berichten.