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Stärkung des Verfassungsschutzes durch zusätzliche Observationsteams

Mittwoch, 10.02.2016

Haushaltsplan 2016

 

Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport

 

Aufgabenbereich 273 Verfassungsschutz

 

 

Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Aufgabenbereich 283 Zentrale Finanzen

 

Produktgruppe 28303 Zentrale Programme und Projekte

 

 

Betr.: Stärkung des Verfassungsschutzes durch zusätzliche Observationsteams

Die Anschläge von Paris im November 2015 und die anschließenden Vorkommnisse in Frankreich und Belgien sowie der aktuelle Anschlag in Istanbul haben die Menschen auf der ganzen Welt schockiert und auch in Hamburg große Bestürzung hervorgerufen. Die Absage des Länderspiels in Hannover hat dann nochmals verdeutlicht, dass eine grundsätzliche Terrorgefahr auch in Deutschland besteht und eine besondere Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden erforderlich ist. Um dieser gegenwärtigen Bedrohung unserer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung durch gewaltbereite Salafisten entgegentreten zu können, müssen wir unsere Sicherheitsbehörden so ausstatten, dass sie diesen neuen Herausforderungen angemessen begegnen können.

 

Ein besonderes Problem stellt die Radikalisierung gerade junger Menschen in Deutschland dar. Der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) übt nach wie vor eine große Anziehungskraft auf gewaltbereite Islamisten in Europa, Deutschland und Hamburg aus. Bei den für den militärischen Jihad gewonnenen Menschen handelt es sich zu einem Großteil um in den jeweiligen Ländern aufgewachsene junge Menschen und dabei nicht selten um Konvertiten, die sich jahrelang unauffällig verhalten haben und sich oft innerhalb relativ kurzer Zeit radikalisieren. Daher ist es eine der Kernaufgaben in der Terrorbekämpfung, diese Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen und bereits radikalisierte Personen eng zu überwachen.

 

Nach aktuellen Erkenntnissen werden in Hamburg 270 Personen dem jihadistischen Salafismus zugerechnet. Aus dieser Klientel reisten ca. 65 Personen in die Jihad-Gebiete Syriens und Iraks, ungefähr 15 Menschen aus Hamburg kamen dort ums Leben. Knapp 20 Rückkehrer aus den Kampfgebieten halten sich wieder in Hamburg auf. Von ihnen geht eine besondere Gefährdung für die Sicherheit Hamburgs aus.

 

Ein weiteres Gefährdungspotential stellen darüber hinaus 17 Personen aus Hamburg dar, gegen die eine Ausreiseuntersagung ausgesprochen wurde. In Kanada wie auch in Australien verübten Jihadisten, bei denen eine Ausreise in die Jihadgebiete verhindert wurde, ebenfalls Anschläge.

 

Für die Beobachtung der verdeckt agierenden Szene und die sich daran anschließende Lagebeurteilungen, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung, kommt der Informationsgewinnung durch den Verfassungsschutz eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Insbesondere vor dem Hintergrund der intensiven Rekrutierungs- und Beeinflussungsversuche von in Hamburg lebenden Flüchtlingen durch gewaltbereite Islamisten ist eine verstärkte Beobachtungs- und Auswertungspraxis erforderlich und wird auch vom Verfassungsschutz betrieben. Angesichts des verhältnismäßig kleinen Personalkörpers des Verfassungsschutzes ist eine längere, schwerpunktbedingte personelle Stärkung für den Phänomenbereich Islamismus durch eine amtsinterne Kräfteverschiebung nicht dauerhaft möglich, ohne die anderen wichtigen Arbeitsbereiche des Verfassungsschutzes in unvertretbarem Umfang zu beeinträchtigen. Eine personelle Stärkung des Verfassungsschutzes ist daher dringend notwendig und wurde vom Innensenator bereits Ende November 2015, kurz nach den Anschlägen in Paris vom 13.11.2015, angekündigt. Die neuesten Ereignisse aus Istanbul zeigen die Ernsthaftigkeit der Bedrohung durch terroristische Anschläge leider erneut auf und machen ein schnelles Handeln unbedingt erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. dem Einzelplan 8.1, Produktgruppe 273.01 „Verfassungsschutz“ für das Haushaltsjahr 2016 einen Betrag in Höhe von 1.029 Tsd. Euro für den Kontenbereich Personalkosten zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Hiervon dienen 609 Tsd. Euro der Finanzierung von Neuschaffungen von Arbeitnehmerstellen im Umfang von

a. 4 Stellen der Wertigkeit EG 11

b. 2 Stellen der Wertigkeit EG 10

c. 4 Stellen der Wertigkeit EG 9

für die Auswertung und operative Tätigkeiten. Der verbleibende Anteil von 420 Tsd. Euro ist für den Abbau von Mehrarbeitsstunden und die Zahlung von Sicherheitszulagen im Landesamt für Verfassungsschutz einzusetzen.

2. dem Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 273 „Verfassungsschutz“ für das Haushaltsjahr 2016 für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zusätzlich einen Betrag von 148 Tsd. Euro für den Kauf und Ausstattung von Observationsfahrzeugen zur Verfügung zu stellen.

3. dem Einzelplan 8.1, Produktgruppe 273.01 „Verfassungsschutz“ für das Haushaltsjahr 2016 für den Kontenbereich Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Betrag von 110 Tsd. Euro für Arbeitsplatzpauschalen für die neu eingerichteten Arbeitnehmerstellen sowie den Betrieb der zu beschaffenden Observationsfahrzeuge sowie für den Kontenbereich Kosten für Abnutzung einen Betrag in Höhe von 19 Tsd. Euro zur Verfügung zu stellen.

4. Im Gegenzug werden zur Finanzierung im Einzelplan 9.2, Allgemeine Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2016,

• in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ der Kontenbereich Personalkosten um einen Betrag in Höhe von 1.029 Tsd. Euro zu Lasten des Produktes ‚Zentrale Reservemittel Personal‘,

• in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ der Kontenbereich Globale Mehr-/Minderkosten um einen Betrag in Höhe von 110 Tsd. Euro zu Lasten des Produktes ‚Zentrale Projektmittel‘,

• in der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ der Kontenbereich Abschreibungen um einen Betrag in Höhe von 19 Tsd. Euro zu Lasten des Produktes ‚Allgemeine Zentrale Reserve‘ und

• im Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“ die Zentrale Investitionsreserve um 148 Tsd. Euro

abgesenkt.

5. Der Senat wird ersucht, dem Aufgabenbereich Verfassungsschutz die unter Ziffer 1 und Ziffer 3 dargestellten Beträge zuzüglich dem für die unter Ziffer 2 genannten Beschaffungen erforderlichen Kosten für Abschreibungen im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 strukturell zur Verfügung zu stellen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Phyliss Demirel
  • Murat Gözay
  • Anna Gallina
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion