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Weitere Maßnahmen des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe umsetzen

Mittwoch, 19.07.2017

Das 2012 vom Senat vorgelegte Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe in Hamburg enthält elementare Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von wohnungslosen Menschen und der Überwindung von Wohnungslosigkeit in Hamburg. Der Arbeitsprozess war ursprünglich auf drei Jahre ausgelegt. Ein Großteil der vorgesehenen Maßnahmen konnte bereits umgesetzt werden. Aufgrund von notwendigen konzeptionellen Weiterentwicklungen zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen ist das Konzept jedoch noch nicht vollständig zum Abschluss gebracht worden. Es stehen noch einige Arbeitspakete aus. Um diesen Prozess angemessen parlamentarisch diskutieren zu können, soll ein entsprechender Bericht des Senats zum Stand der Umsetzung des Gesamtkonzepts vorgelegt werden. Daraus soll hervorgehen, welche Maßnahmen inwieweit bis heute umgesetzt werden konnten und ein Ausblick gegeben werden, wie das Gesamtkonzept weiter umgesetzt werden kann.

Dem im Gesamtkonzept vorgesehene Kapazitätsausbau in der Öffentlichen Unterbringung ist der Senat in den vergangenen Jahren maßgeblich nachgekommen. Im Jahr 2017 sollen weitere 1.500 zusätzliche Plätze für Wohnungslose entstehen. Im Koalitionsvertrag haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN vereinbart, dabei ein besonderes Augenmerk auf folgende Gruppen zu legen: Psychisch erkrankte Menschen, Frauen, Familien und Alleinerziehende sowie Jugendliche. Die speziellen Angebote für diese Zielgruppen sollen nun im Rahmen des bereits erfolgten und weiterhin geplanten Kapazitätsausbaus in der Öffentlichen Unterbringung realisiert werden. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Bereitstellung von gesonderten Plätzen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Das Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe sieht weiterhin vor, die präventive Arbeit in der Wohnungslosenhilfe zu stärken. Die Sicherung von bereits vorhandenem Wohnraum ist elementar. Nur durch angemessene fachliche Begleitung können Menschen rechtzeitig vor Verlust der Wohnung oder sogar vor Zwangsräumungen geschützt werden. Mithilfe der Fachstellen können bereits viele Wohnungen durch die Übernahme von Mietschulden gesichert werden, die Anzahl an Zwangsräumungen nimmt in Hamburg erfreulicherweise immer weiter ab. Nicht immer reicht aber das Engagement der Fachstellen aus, um den komplexen Problemlagen der Betroffenen gerecht zu werden. Der größte Wohnungsanbieter Hamburgs ist die städtische SAGA-Unternehmensgruppe mit 130.000 Wohnungen. Die SAGA hat die Verpflichtung, bei der Neuvermietung 3.300 sozialwohnungsberechtigte Haushalte jährlich mit Wohnraum zu versorgen und ist damit meist eines der letztmöglichen Unternehmen, welches Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, zu versorgen. Wer dort von einer Räumungsklage bedroht ist bzw. geräumt wird, hat auf dem Wohnungsmarkt so gut wie keine Chance mehr und müsste dauerhaft öffentlich untergebracht werden, anderenfalls droht die Obdachlosigkeit. Deswegen spielt die Präventionsarbeit bei der SAGA, aber auch der aller anderen Kooperationspartner der Stadt zur Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum eine wichtige Rolle – gerade auch mit Blick auf verhaltensbedingte Kündigungen. Es ist wichtig, gemeinsam mit den Betroffenen und den zuständigen Fachstellen Wege aus der diffizilen Lage zu finden und die soziale Situation zu stabilisieren, so dass ein Räumungsverfahren abgewendet werden kann.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird gebeten,

1. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2018 über den Umsetzungsstand des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe zu berichten.

2. im Rahmen des bereits erfolgten und weiterhin geplanten Kapazitätsausbaus in der Öffentlichen Unterbringung speziell auf die Bedürfnisse von psychisch erkrankten Menschen, Jungerwachsenen, Frauen und Familien, insb. auch Alleinerziehenden einzugehen und ggf. bestimmte Plätze für diese Gruppen bereit zu stellen. Dies soll insbesondere auch für die 1.500 zusätzlich zu schaffenden Plätze für Wohnungslose gelten.

3. bei den Kooperationspartnern der Stadt, wie z.B. der SAGA Unternehmensgruppe, darauf hinzuwirken, dass deren umfangreiche Bemühungen, Wohnungsverlust – auch aufgrund verhaltensbedingten Kündigungen – präventiv entgegen zu wirken, stetig weiterentwickelt werden.

4. der Bürgerschaft den Bericht über die Punkte 2 bis 3 bis Ende des Jahres 2018 vorzulegen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • ____________ (GRÜNE) und Fraktion