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Wir bringen Hamburg Schritt für Schritt in Ordnung – Verstetigung des Hamburger Sanierungsprogramms

Freitag, 20.01.2017

Hamburg bringt seine Infrastruktur Schritt für Schritt in Ordnung. In den vergangenen Haushaltsberatungen und auch in den aktuellen Beratungen ist die Sanierung öffentlicher Gebäude, unserer Straßen, Wege und Grünanlagen immer ein Schwerpunkt gewesen. Vieles wurde auf den Weg gebracht – die Sanierung der Schul- und Universitätsgebäude befindet sich in der Umsetzung, die Straßensanierung läuft weiterhin auf Hochtouren und auch in unseren Parks hat sich pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum vieles verbessert. Die Bürgerschaft unterstützt die Bemühungen der Behörden regelmäßig mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds und hat mitgeholfen, Denkmäler, Sport- und Kulturstätten, Bürgerhäuser, Parks und vieles mehr überall in der Stadt zu sanieren. Kein anderes Bundesland investiert aktuell so viel pro Einwohner wie Hamburg. Allein im Kernhaushalt sind für 2017 und 2018 über 840 Millionen Euro Investitionen geplant, dazu kommen insbesondere die Investitionen in Schulimmobilien mit knapp 400 Millionen Euro und weitere 200 Millionen Euro für die Förderung von Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung, öffentlich-rechtliche Unterbringung und Gemeinbedarfe. Insgesamt sind damit fast anderthalb Milliarden Euro an Investitionen eingeplant.

Insgesamt ist Hamburg damit auf einem guten Weg. Es wird aber noch viele Jahre dauern, den über Jahrzehnte aufgebauten Sanierungsstau nachhaltig abzubauen. Auch wenn vielerorts neue Schulen gebaut und Straßen in Ordnung gebracht wurden, besteht dennoch weiter großer Handlungsbedarf. Ein gutes Beispiel ist der Straßenbau. Überall in der Stadt ist der deutliche Anstieg der Sanierungsaktivität sichtbar. Dennoch wird sich der Gesamtzustand der Straßen erst nach 2018 signifikant verbessern.

Das erstmals mit dem Finanzbericht zum Haushaltsplan 2013/2014 vorgelegte behörden-übergreifende Sanierungsprogramm soll daher auch in Zukunft fortgeschrieben werden. Es zeigt transparent auf, welche inhaltlichen Prioritäten im jeweiligen Einzelplan gesetzt werden und wo die dringendsten Handlungsbedarfe bestehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. zukünftig im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs der Bürgerschaft das einzelplanbezogene Sanierungsprogramm fortzuschreiben und darzulegen, welche inhaltlichen Prioritäten diesbezüglich im jeweiligen Doppelhaushalt und perspektivisch für die folgenden zwei Jahre gesetzt werden und dabei einzelplanbezogen die geplanten Maßnahmen inklusive der jeweiligen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Haushaltsplanung (Auszahlungen und Abschreibungen) darzustellen und

2. jeweils im 1. Halbjahr über die Sanierungsmaßnahmen des Vorjahres zu berichten.

 

sowie
  • Farid Müller
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Murat Gözay
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion