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Zusatzqualifikationsangebot für Lehrkräfte in Integrationskursen ausbauen

Mittwoch, 12.10.2016

Immer mehr Menschen werden in Zukunft an Integrationskursen teilnehmen. Hierfür sorgt neben der verstärkten Zuwanderung des vergangen Jahres vor allem die Ausweitung des Integrationskursangebotes auf große Teile der Geflüchteten. Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen, denn das Erlernen von Sprachkenntnissen und Alltagswissen ist ein zentraler Bestandteil gelingender Integration. Um den steigenden Teilnehmerzahlen gerecht zu werden, muss dafür gesorgt werden, dass flächendeckend genügend Integrationskurse angeboten werden. Für die kommenden Jahre geht der Senat laut Drs. 21/5081 vorläufig von einem Bedarf an 7.500 Integrationskursplätzen in Hamburg aus – ein Wert, der deutlich über den 6.437 Kursteilnahmen in 2015 liegt.

Um derart viele Integrationskurse anbieten zu können, wird vor allem eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften benötigt. Für das Jahr 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einer bis zum 31.12.2016 geltenden Ausnahmeregelung dafür gesorgt, dass Integrationskursträger einfacher geeignete Lehrkräfte finden können. Müssen angehende Lehrerinnen und Lehrer für ihre Zulassung im Normalfall zumeist die sogenannte Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache (ZQ-DaZ) vorweisen, so ist es den Trägern zurzeit gestattet, Lehrkräfte bereits vor Abschluss der ZQ-DaZ einzusetzen. Um ein ausreichendes Integrationskursangebot sicherzustellen, wurde auch in Hamburg in bedeutendem Umfang von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht.

Nun ist es an der Zeit, dafür zu sorgen, dass auch über das Jahr 2016 hinaus genügend Kurse stattfinden können – und dass die hierfür benötigten Lehrkräfte bereitstehen. Leider erscheint es unrealistisch, dass alle in Hamburg tätigen Lehrkräfte bis zum Ablauf der Ausnahmegenehmigung die ZQ-DaZ absolvieren können. So gibt es im gesamten norddeutschen Raum mit dem Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsen nur einen Anbieter dieser Weiterbildung und dieser ist bis weit ins kommende Jahr ausgebucht. Zwar verweist das BAMF auf weitere Möglichkeiten, eine entsprechende Qualifizierung zu erwerben. Keine davon scheint aber geeignet, eine nennenswerte Anzahl an Lehrkräften innerhalb weniger Monate ausbilden zu können. Hinzu kommt, dass das BAMF in einem Schreiben an die Integrationskursträger vom 22. Juli angekündigt hat, die Ausnahmegenehmigungen nicht zu verlängern.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Ausnahmeregelung einzusetzen, so dass auch über den Jahreswechsel hinaus ausreichend Integrationskurslehrkräfte zur Verfügung stehen und diese sich unter den gegebenen Umständen rechtzeitig fortbilden können,

 

2. in Hamburg und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass das Weiterbildungsangebot für angehende Integrationskurslehrkräfte ausgeweitet wird, beispielsweise durch die zeitnahe Neuzulassung weiterer Bildungsträger.