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Unsere Großen Anfragen

Große Anfragen beziehen sich auf politisch relevante Themen und der Senat muss sie binnen vier Wochen beantworten. Sie müssen von mindestens fünf Abgeordneten unterzeichnet sein. Mit der Antwort des Senats werden sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft gesetzt. Die großen Anfragen können beraten und an Ausschüsse überwiesen werden. Zum Thema einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.