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Evaluierung der Bachelor- und Master-Studiengänge

Dienstag, 03.11.2009

Im Jahre 1999 haben sich die europäischen Bildungsminister auf die so genannte Bologna-Erklärung geeinigt. Es handelt sich um eine rechtlich unverbindliche Absprache zwischen den Bildungsministern von mittlerweile 46 europäischen Staaten. Kernpunkt ist die Einigung auf eine gestufte Studienstruktur mit dem Bachelor bzw. dem Master als Studienabschluss. Die Kultusministerkonferenz beschloss im Jahre 2003 derart gestufte Studiengänge auch in Deutschland einzuführen und den Bachelor zum Regelabschluss an deutschen Hochschulen zu machen.

Der Bachelor war insofern von Anfang an als ein vollwertiger berufsqualifizierender Abschluss geplant. Umstritten war jedoch stets, ob er diesem Anspruch gerecht werden würde. Seine Akzeptanz auf dem Arbeitsmarkt wurde zum Beispiel von der Architektenkammer mit Blick auf den Bachelor für Architekten infrage gestellt. So sei international eine fünfjährige Architektenausbildung Standard, weshalb zukünftig Architekten nach einem lediglich dreijährigem Bachelorstudium Akzeptanzprobleme bekommen würden.

Weitere Kritikpunkte beziehen sich auf eine starke Verschulung der Studiengänge, mit der Folge, dass der Studienplatzwechsel und damit auch Auslandsaufenthalte eher eingeschränkt worden seien. Die Bologna-Vereinbarungen gaben einen großen Spielraum für die Ausgestaltung der Bachelor/Master-Studiengänge vor. In Hamburg entschied man sich, mit Ausnahme der HAW, für dreijährige Bachelor-Studiengänge – und damit auch für die kostengünstigere Variante gegenüber einem Vierjahresmodell. Studierende beklagen nun in großem Umfang eine Arbeitsüberlastung, da der Lehrstoff aus vormals achtsemestrigen Studiengängen zuweilen nicht angepasst, sondern lediglich auf 6 Semester Bachelorstudium komprimiert worden sei. Gleichzeitig wird vor allem an der Universität Hamburg häufig eine Niveauabsenkung gegenüber den Magisterstudiengängen kritisiert, die auch darauf beruht, dass anders als bisher im Ergebnis nur noch ein Fach studiert wird, während zuvor zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer studiert wurden.

In Hamburg wurde seitens des Senats mit den „Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen“ (Drs. 17/2914) im Jahre 2003 eine konsequente Umsetzung der Bologna-Reformen von den Hamburger Hochschulen eingefordert. Als Ziele wurden die Entwicklung praxisnaher Studiengänge, die Verkürzung überlanger Studienzeiten, die Reduzierung hoher Abbrecherquoten und damit eine Erhöhung der internationalen Attraktivität der Hamburger Hochschulen angestrebt. Als besonders wichtig für den Erfolg dieser Studienreform wurde angemahnt, dass die Umstellung auf dieses neue Studiensystem mit einer grundlegenden inhaltlichen Reform der Studiengänge verbunden werde.

Als Reaktion auf die vielfältige Kritik an der Art der tatsächlichen Umsetzung des Bologna-Reformprozesses unterzeichneten Wissenschaftsbehörde und die staatlichen Hamburger Hochschulen am 31. Juli 2009 ein Memorandum, in dem sie ein erstes Fazit der erfolgten Umstellung auf das Bachelor- und Master-Studiensystem zogen. Darin wird festgestellt, dass die ursprünglichen Ziele – Modernisierung der Studiengänge, eine Internationalisierung des Studiensystems, eine Erhöhung der Studienerfolgsquoten und eine signifikante Verkürzung der Fachstudiendauer – nicht erreicht werden konnten. In einer sogenannten zweiten Reform-Phase soll nachgesteuert werden. Kritisch ist insofern die Überfrachtung der Studien- und Prüfungsordnungen zu sehen.

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) und die staatlichen Hamburger Hochschulen wollen nun eine gemeinsame Arbeitsgruppe gründen, um Problembereiche zu identifizieren, Handlungsoptionen und Maßnahmen zu entwickeln.

Wissenschaftssenatorin Frau Gundelach gab einige Zeit nach Veröffentlichung des Memorandums eine ganz eigene Einschätzung der Qualität der Umstellung auf das BA-MA-System bekannt:

So könne mittelfristig zwar auch der Bachelor zu einem berufsqualifzierenden Abschluss werden. In der Landespressekonferenz am 11.08.2009 erklärte sie jedoch, man müsse "aber so ehrlich sein, zu sagen, dass er kein akademischer Abschluss im Humboldtschen Sinne ist und auch kein wissenschaftlicher Abschluss."

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

A. Zielsetzung und Bewertung

1. Welche Zielsetzungen hat der Senat mit der Umstellung auf das BA-MA System verfolgt?

2. Wie wurden Schwächen des geltenden Studiensystems definiert und wie sollten diese durch die Umstellung überwunden werden?

3. Welche der Zielsetzungen konnten in welchem Umfang durch den bisherigen Reformprozess des Senats und der Hochschulen erfüllt werden und wie bewertet der Senat den derzeitigen Stand der Umsetzung?

 

B. Stand der bisherigen Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge

Bitte alle Antworten für die staatlichen Hamburger Hochschulen Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH), Hochschule für bildende Künste (HfbK), Hochschule für Musik und Theater (HfMT), HafenCity Universität (HCU) gesondert aufschlüsseln.

1. Welche Bachelor- und Master-Studiengänge sind bisher zu welchem Zeitpunkt an den staatlichen Hamburger Hochschulen eingeführt worden?

2. Wie viele Studienanfängerplätze gibt es in diesen Studiengängen? Wie haben sich die Studienanfängerplätze in den einzelnen Studiengängen im Vergleich zum Diplom-Magister-System entwickelt?

3. Wie viele Studierende studieren derzeit in den einzelnen Studiengängen und wie viele waren es in den entsprechenden „Altstudiengängen“?

4. Wie haben sich die Regelstudienzeiten und die durchschnittlichen tatsächlichen Studienzeiten in den einzelnen Studiengängen im Vergleich zum Diplom-Magister-System entwickelt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre seit 2001)

5. In welchen Studiengängen hat es signifikante Verbesserungen oder signifikante Verschlechterungen in Bezug auf die tatsächlichen durchschnittlichen Studienzeiten gegeben? In welchen Studiengängen konnten die Regelstudienzeiten in über 50 Prozent der Fälle nicht eingehalten werden?

6. Wie hoch ist die Studienerfolgsquote in den einzelnen Studiengängen? Wie hat sich diese Quote im Vergleich zum Diplom-Magister-System entwickelt? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre seit 2001)

7. In welchen Studiengängen und aus welchen Gründen gibt es eine hohe Anzahl von Studienabbrüchen oder Fachwechseln?

8. Welche Erfahrungen wurden in Studiengängen gemacht, die vor weniger als sechs Semestern eingeführt wurden? Welche Prognosen hinsichtlich der Studienerfolgsquote sind hier möglich?

9. Wie hoch sind die Übergangsquoten von den Bachelor- zu den Master-Studiengängen? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)

a) Wie viele Bachelor-Absolventinnen und Absolventen gab es in den vergangenen beiden Semestern in den jeweiligen Studienfächern?

b) Wie viele der Bachelor-Absolventinnen und Absolventen haben sich im Anschluss für einen Master-Studiengang beworben?

c) Wie viele davon wurden für ein Master-Studium zugelassen?

d) Wie viele dieser Bewerberinnen und Bewerber wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

e) Welche Auswahlverfahren gibt es für die einzelnen Master-Studiengänge und nach welchen Kriterien werden die Studienplätze in diesen Studiengängen vergeben?

10. Für welche Studiengänge ist keine oder eine spätere Umstellung auf das BA-MA-System vorgesehen und aus welchen Gründen? Wie haben sich die Studierenden- und Studienanfängerzahlen sowie die Studienerfolgsquoten und die Studiendauer in diesen Studiengängen seit 2001 entwickelt?

11. Wann und mit welchem Ergebnis wurden die einzelnen Studiengänge akkreditiert bzw. wann soll eine Akkreditierung erfolgen? In welchen Fällen sind die Akkreditierungen mit Auflagen verbunden worden und wie sehen diese Auflagen aus?

12. Über welche belastbaren Erkenntnisse hinsichtlich der Berufsaussichten von Bachelor-Absolventen verfügt der Senat bislang und wie bewertet er diese? Welche eigenen Untersuchungen hat der Senat vorgenommen oder in Auftrag gegeben? Sofern der Senat über keine detaillierten Zahlen zur Situation der Hamburger Bachelor-Absolventinnen und Absolventen verfügt: Wird es eine entsprechende Untersuchung im Rahmen der in Aussicht gestellten Evaluation geben? Wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein: Weshalb nicht?

 

C. Studieninhalte und Studiensituation der BA-MA-Studiengänge

1. Wie viele Semesterwochenstunden sind von den Studierenden in den einzelnen Studiengängen aufgrund der Curricula zu belegen? Wie waren diese Zahlen im Diplom-Magister-System?

2. Welche Probleme hinsichtlich der Studierbarkeit der einzelnen Studiengänge sieht der Senat als die dringlichsten an und welche Konsequenzen wurden bisher daraus gezogen?

3. In welchen Studiengängen wurden bisher schon Evaluierungen vorgenommen? Welche Ergebnisse hatten diese?

4. In welchen Studiengängen sind die Curricula bereits aufgrund der bisherigen Erfahrungen in welcher Form verändert worden? In welchen Studiengängen sind die Curricula bereits mehrfach verändert worden?

5. Über welche Erkenntnisse hinsichtlich der Mobilität der Studierenden verfügt der Senat? Wie hat sich die Anzahl der vorübergehend oder vollständig im Ausland studierenden Deutschen und Bildungsinländer/innen aus Hamburg seit der Umstellung auf das BA-MA-System entwickelt? Wie haben sich die Zahlen der Beurlaubungen für ein oder mehrere Semester, die mit einem Auslandsaufenthalt begründet wurden, an den einzelnen Hamburger Hochschulen entwickelt? Wie viele Studierende haben danach einen Teil ihrer Studienzeit in eigener Regie im Ausland verbracht, ohne an offiziellen Programmen der Hochschulkooperation teilzunehmen und wie viele Studierende haben an welchen Austauschprogrammen teilgenommen? (Bitte gesondert für Partnerhochschulen aufschlüsseln)

6. Welche besonderen und zusätzlichen Studieninhalte sind im Sinne des BA-MA-Prozesses

a) zur Förderung der allgemeinbildenden Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen und

b) zur Stärkung von berufsqualifizierenden Elementen aufgenommen worden?

7. Welche Probleme bzw. Anforderungen ergeben sich schon in der BA-Phase für die individuelle Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und durch welche Maßnahmen wird diesen Anforderungen Rechnung getragen?

 

D. Erfahrungen an den Hamburger Hochschulen

1. Wie bewertet der Senat die unterschiedlichen Erfahrungen an den Hamburger Hochschulen in der Umstellung auf das BA-MA-System?

2. An welchen Hochschulen gab und gibt es aus welchen Gründen mehr Schwierigkeiten und an welchen Hochschulen verlief die Umstellung besonders problemlos?

3. Welche spezifischen Probleme und Herausforderungen im Hinblick auf Studierbarkeit, Mobilität und Berufsqualifikation sind schon vor einer umfassenden Evaluation für einzelne Hochschulen zu benennen?

 

E. Qualität des Bachelor-Abschlusses

1. Laut Wissenschaftssenatorin ist der Bachelor derzeit kein berufsqualifizierender Abschluss. Was sind die Gründe für diese Einschätzung?

2. Als „mögliche Reformmaßnahme“ wird im Memorandum u.a. die „Berücksichtigung“ von Kriterienkatalogen zur Berufsbefähigung der Berufsverbände genannt. Fanden diese bisher keine Berücksichtigung und wenn doch in welchem Umfang? (Bitte detailliert für einzelne Studiengänge aufführen)

3. Wie definiert der Senat einen berufsqualifizierenden oder berufsbefähigenden und wie einen wissenschaftlichen Abschluss?

4. Laut Wissenschaftssenatorin ist der Bachelor auch kein wissenschaftlicher Abschluss. Weshalb ist das Kriterium der Wissenschaftlichkeit kein Gesichtspunkt des Hamburger Memorandums? Teilen die Hochschulpräsidenten die Auffassung der Senatorin?

 

F. Eckpunkte einer zukünftigen Reform

Schon vor Abschluss einer umfassenden Evaluation werden mögliche Reformmaßnahmen im Memorandum benannt und fünf Gesichtspunkte angeführt, die als Eckpunkte einer zukünftigen Reform verstanden werden könnten. Zur Verbesserung der Studierbarkeit wird u.a. eine Differenzierung der Regelstudienzeit, eine Ausweitung von Mentoren-/Tutoren-Programmen sowie ein verstärkter Einsatz von E-Learning angeführt. Eine Reform der Prüfungspraxis soll durch eine Vergrößerung von Modulen mit der Folge einer Verringerung von Prüfungsfrequenzen erreicht werden. Angestrebt werde eine Flexibilisierung der Prüfungspraxis. So sollen Prüfungen künftig unabhängig von bestimmten festgelegten Terminen nachgeholt werden können. Weiter ist eine „Liberalisierung“ der Regelungen zur Prüfungswiederholung angedacht. Die Autoren erwägen den Ausbau des Bereichs der allgemeinbildenden und Methoden-Kompetenzen und u.a. die Einführung dualer BA-Studiengänge unter dem Gesichtspunkt der Berufsqualifikation. Dem Gesichtspunkt der Mobilität soll durch die Einrichtung von „Mobilitäts-Fenstern“, die Einführung bi-/trinationaler Studiengänge (joint degree programmes) und durch Vereinbarungen mit ausländischen Hochschulen zum Studierenden-Austausch Rechnung getragen werden.

1. Wie viele Semester darf die Regelstudienzeit für einzelne Studiengänge nach Auffassung des Senats zukünftig betragen?

2. Wie könnte eine Differenzierung der Regelstudienzeit aussehen?

3. Welche Probleme ergeben sich nach Einschätzung des Senats durch eine Differenzierung der Regelstudienzeit für die Frage der (internationalen) Kompatibilität sowie die Vergleichbarkeit der Abschlüsse?

4. Wie sollte eine Ausweitung der Mentoren-/Tutoren-Progamme und des E-Learning aussehen?

5. Woraus könnten die Mittel für eine Ausweitung von Mentorenprogrammen und eines Ausbaus des E-Learning nach Auffassung des Senats entnommen werden?

6. Wie sollte eine Verringerung der Prüfungsfrequenz aussehen?

7. Wie verträgt sich nach Auffassung des Senats eine Verringerung der Prüfungsfrequenz durch größere Module mit der einhelligen Forderung von Studierenden nach einer Flexibilisierung oder individuelleren Gestaltung der Studienorganisation?

8. Welche rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse sieht der Senat bei der Umsetzung (internationaler) Mobilität? Welche Lösungsansätze und Regelungsbedarfe sieht der Senat und welche Initiativen sind bisher hierzu unternommen worden?

9. Wie beurteilt der Senat Inhalt und Umfang der bisherigen Studieninhalte zur Förderung der allgemeinbildenden und Methoden-Kompetenzen? Wie könnten nach Auffassung des Senats duale Studiengänge (die es bisher an staatlichen Hamburger Hochschulen nicht gibt) aussehen?

10. Wie lässt sich nach Auffassung des Senats die Einführung von Dualen Studiengängen mit dem Kriterium der Wissenschaftlichkeit vereinbaren? In welchen Bereichen gibt es bereits Duale Studiengänge und wie sind die Erfahrungen hinsichtlich der studentischen Nachfrage und des Studienerfolgs? In welchen Bereichen sind Duale Studiengänge angedacht?

11. Sofern der Senat der Meinung ist, eine Flexibilisierung und Liberalisierung der Prüfungspraxis lasse sich ohne Qualitätsverluste und ohne Probleme für die Anerkennung von Studienleistungen durch Hochschulen anderer Bundesländer umsetzen: Weshalb wird die Prüfungspraxis, die wesentlich zur Frustration von Studierenden wie Lehrenden beigetragen und erhebliche Ressourcen in Anspruch genommen hat, erst jetzt einer Reform unterzogen? Mit welchem Ziel soll diese Flexibilisierung erfolgen?

12. Fragen der Studienfinanzierung werden im Memorandum nicht benannt. Welchen Stellenwert misst der Senat der materiellen Situation der Studierenden für eine erfolgreiche Reform bei und welche Initiativen wurden oder werden ergriffen?

 

G. Arbeitsgruppe zur Evaluation und Beteiligung der Betroffenen

1. Wie soll die Arbeitsgruppe zur Evaluation der Bologna-Reform zusammen gesetzt werden?

2. Trifft es zu, dass Studierende in dieser Arbeitsgruppe nicht mitwirken werden? Wenn ja, aus welchem Grund und wie sollen Studierende eingebunden werden?

3. Werden die akademischen Gremien an der Evaluation und an möglichen Reformmaßnahmen der Hochschulen beteiligt?

Wenn ja: Wann und wie? Wenn nein: Weshalb nicht?

4. Wie beurteilen die jeweiligen Fachschaftsräte die Situation in den einzelnen Studiengängen hinsichtlich der Studierbarkeit der neuen BA/MA-Studiengänge, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen und der Organisation der Prüfungen, hinsichtlich der Möglichkeiten für berufliche Qualifizierungen, hinsichtlich der Mobilität und hinsichtlich der Angebote im Bereich der Schlüsselqualifikationen? Welche Probleme werden gesehen, welche Forderungen gibt es?

5. Wie beurteilen die jeweiligen ASten die Situation in den einzelnen Studiengängen hinsichtlich der Studierbarkeit der neuen BA/MA-Studiengänge hinsichtlich der Prüfungsanforderungen und der Organisation der Prüfungen, hinsichtlich der Möglichkeiten für beruflichen Qualifizierungen und Mobilität und hinsichtlich der Angebote im Bereich der Schlüsselqualifikationen? Welche Probleme werden gesehen, welche Forderungen gibt es?

 

H. Ergebnisse

1. Wann sollen die Ergebnisse der Evaluation und die Reformvorschläge vorliegen?

2. Bis wann soll die zweite Phase der Bologna-Reform abgeschlossen sein?

3. Bis wann wird eine Senatsmitteilung für die Bürgerschaft zu den Ergebnissen vorliegen?