Zum Hauptinhalt springen

Hamburger Einbürgerungsinitiative – Erste Zwischenbilanz

Donnerstag, 12.09.2013

BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/8962

20. Wahlperiode 14.08.13

Große Anfrage

In Hamburg haben circa 30 Prozent der Menschen insgesamt und fast 50 Prozent der unter 18-Jährigen einen Migrationshintergrund. Viele von ihnen sind bereits deutsche Staatsangehörige.

Für das Jahr 2011 wurde der Anteil der ausländischen Bevölkerung in Ham-burg mit 247.538 Menschen angegeben. Circa 137.000 Hamburgerinnen und Hamburger haben keinen deutschen Pass und erfüllen die zeitlichen und aufenthaltsrechtlichen Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung.

Der Senat hat mit der im Jahr 2011 begonnenen Einbürgerungsinitiative des Ersten Bürgermeisters eine neue Dynamik in der Einbürgerungspolitik ange-stoßen. Das in dieser Form einmalige Engagement des Hamburger Senats für die Einbürgerung fand bundesweit Beachtung und gilt als vorbildliche Ak-tion für eine neue Willkommenskultur in Deutschland.

Seit Dezember 2011 erhalten monatlich bis zu 4.000 Hamburgerinnen und Hamburger ohne deutschen Pass, die ihrer Aufenthaltsdauer nach mögli-cherweise die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, ein persönliches Anschreiben des Ersten Bürgermeisters mit der Einladung, eine Einbürgerung zu beantragen, und der Ermutigung, diesbezüglich ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Einbürgerungsinitiative des Senats setzte auf die im November 2010 begonnene Einbürgerungskampag-ne „Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause“ auf und verstärkte sie. Neben dem persönlichen Anschreiben des Ersten Bürgermeisters sind die Einbürgerungsfeiern, die Behandlung des Themas im Schulunterricht, das Engagement von Einbürgerungslotsen sowie flankierende PR-Maßnah-men wichtige Bestandteile der Hamburger Einbürgerungsinitiative.

Von 2008 bis Ende des Jahres 2012 konnten bereits 23.176 Hamburgerin-nen und Hamburger eingebürgert werden und damit die deutsche Staatsan-gehörigkeit erhalten. Seit Beginn der verstärkten Senatsbemühungen konnte eine deutliche Steigerung der Einbürgerungsanträge von 5.249 im Jahr 2011 auf 7.164 im Jahr 2012 und damit eine Steigerung um 36,5 Prozent erreicht werden. Die größte Gruppe unter den Neueingebürgerten sind ehemalige Staatsangehörige der Türkei, gefolgt von Menschen aus Afghanistan und dem Iran.

Drucksache 20/8962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

2

Die Einbürgerung bietet die besten Voraussetzungen für eine rechtliche Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe gerade im Hinblick auf die voll-ständige politische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein-bürgerung und politische Mitgestaltung sind deshalb ein thematischer Schwerpunkt des Integrationskonzepts. Die Zahl der Einbürgerungen ist da-her auch ein wichtiger Indikator im neuen Hamburger Integrationskonzept (Drs. 20/7049). Die Einladung zur Annahme der deutschen Staatsbürger-schaft ist zudem Ausdruck der Willkommenskultur und des Wunsches, die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Einbürgerung auch im vollen rechtlichen Sinne teilhaben zu lassen. Die erfreulich große Resonanz auf das verstärkte Engagement des Senats ist auch ein Hinweis auf die In-tegrationsbereitschaft und den Umstand, dass ein großer Teil der Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg längst ein Teil der Gesellschaft gewor-den ist.

Interessierte Ausländerinnen und Ausländer können sich über die Vorausset-zungen und Möglichkeiten des Einbürgerungsverfahrens im Internet unter www.einbuergerung.hamburg.de sowie in persönlichen Beratungsgesprä-chen informieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einbürgerungen sind in den §§ 8 fortfolgende Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt, das der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegt. Für die Anwendung der einzelnen Vorschriften sind zudem die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000, die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesminis-teriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG-VAH) vom 17. April 2009 sowie die Vorläufigen Anwendungshinweise der Länder Ham-burg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein vom 10.09.2007 (soge-nanntes Vier-Länder-Papier) von Bedeutung.

Zuletzt wurden im Jahr 2007 auf Bundesebene die Einbürgerungsstandards, insbesondere durch die Einführung von Einbürgerungs- und Sprachtests, erhöht.

Fortentwicklungsbedarf wird vor allem bei der Frage der Hinnahme von Mehrstaatigkeit und der Abschaffung der Optionspflicht für junge Menschen, die in Deutschland geboren wurden, gesehen. Entsprechende Initiativen der SPD-Fraktion (Drs. 20/3014 und 20/1395) wurden zuletzt im Mai 2013 von der Bürgerschaft mehrheitlich beschlossen. Der Senat engagierte sich dies-bezüglich über den Bundesrat für Verbesserungen für die betroffenen Men-schen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Einbürgerungsverfahren

1.1. Wie hat sich die Zahl der erfolgten Beratungsgespräche zur Einbürge-rung in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 entwickelt? (Bitte jeweils, soweit möglich, nach Jahren/Halbjahren und prozentualer Entwicklung darstellen.)

1.2. Wie hat sich die Zahl der gestellten Einbürgerungsanträge in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 entwickelt? (Bitte jeweils nach Jahren/Halbjahren, prozentualer Entwicklung, Hauptherkunftsländern, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik darstel-len.)

1.3. Wie hat sich die Zahl der erfolgreichen Einbürgerungen in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 entwickelt? (Bitte jeweils nach Jahren/Halbjahren, prozentualer Entwicklung und Hauptherkunftslän-dern, Alter, Geschlecht, Rechtsgrundlage der Einbürgerung und Aufent-haltsdauer in der Bundesrepublik darstellen.)

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8962

3

1.4. Wie hat sich die Einbürgerungsquote Hamburgs im Vergleich zu den anderen Bundesländern seit 2008 entwickelt?

1.5. Wie viele der in den jeweiligen Jahren gestellten Anträge fanden in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 ihren Abschluss

a) durch die Rücknahme des Antrags,

b) durch Ablehnung des Antrags,

c) durch erfolgreiche Einbürgerung,

d) durch Abgabe aufgrund Unzuständigkeit?

(Bitte jeweils die absolute Zahl und das Verhältnis zur Gesamtzahl der abgeschlossenen Verfahren in Prozent angeben.)

1.6. Auf welche Gründe sind die abgelehnten Anträge in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 zurückzuführen gewesen? (Bitte je-weils nach Häufigkeit der Gründe gesamt und für jedes Jahr aufgliedern und die jeweiligen Rechtsgrundlagen benennen.)

1.7. Wie hoch sind die Gebühren im Einbürgerungsverfahren im Regelfall?

a) Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich einer Gebührenreduzie-rung und wie werden diese genutzt?

b) Welchen Einfluss hat die Freie und Hansestadt Hamburg auf die Gebührenhöhe?

1.8. Welche Regelungen beinhalten das sogenannte Vier-Länder-Papier sowie die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG-VAH) vom 17. April 2009 und welche Auswirkungen haben diese auch im Verhältnis zuei-nander auf die Hamburger Verwaltungspraxis? (Bitte die jeweiligen Re-gelungen als Anlage beifügen.)

1.9. Steht eine aktuelle und zeitlich erst kürzlich entstandene Arbeitslosigkeit einer Einbürgerung aufgrund des Erfordernisses der Lebensunterhaltssi-cherung entgegen?

a) Wenn ja, weshalb?

b) Wenn nein, in welchen Fällen nicht?

2. Hinnahme von Mehrstaatigkeit und Optionspflicht

2.1. In wie vielen Fällen erfolgten die Einbürgerungen in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit? (Bitte gesamt und für die jeweiligen Herkunftslän-der darstellen.)

2.2. Wie entwickelt sich die Zahl der optionspflichtigen jungen Menschen?

a) Wie viele junge Menschen in Hamburg waren bisher und sind aktu-ell von der Optionspflicht betroffen? (Bitte gesamt sowie nach Jah-ren seit 2008 und für das erste Halbjahr 2013 darstellen.)

b) Welchen Nationalitäten gehörten beziehungsweise gehören diese jungen Menschen an?

c) Wie viele junge Menschen in Hamburg werden in den kommenden Jahren von der Optionspflicht betroffen sein?

2.3. Wie haben die betroffenen jungen Menschen seit 2008 auf die Options-pflicht reagiert? (Bitte gesamt sowie nach Jahren und das erste Halbjahr 2013, Alter, Geschlecht und Hauptherkunftsländer darstellen.)

Drucksache 20/8962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

4

a) Wie viele Optionspflichtige haben die Genehmigung zur Beibehal-tung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt? In wie vielen Fällen wurde die Genehmigung erteilt?

b) In wie vielen Fällen handelte es sich um Personen, die nicht der Entlassungsverpflichtung unterliegen?

c) In wie vielen Fällen wurde für die deutsche Staatsangehörigkeit op-tiert, ohne die erforderliche Entlassung aus der bisherigen Staats-angehörigkeit nachzuweisen?

d) In wie vielen Fällen wurde die Entlassung aus der bisherigen Staats-angehörigkeit nachgewiesen?

e) In wie vielen Fällen wurde die Optionspflicht noch nicht ausgeübt?

f) Wie viele Optionspflichtige haben die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?

2.4. Welche Maßnahmen werden seitens des Senats unternommen, um von der Optionspflicht betroffene junge Menschen auf einen möglichen Ver-lust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit hinzuweisen?

2.5. Wie ist der aktuelle Stand der Bundesratsinitiative zur Optionspflicht und der Hinnahme von Mehrstaatigkeit?

2.6. Wie schätzt die zuständige Behörde die Wirkung der Hinnahme der Mehrstaatigkeit auf die Einbürgerungsbereitschaft der Hamburgerinnen und Hamburger ohne deutschen Pass ein?

3. Verfahrensdauer

3.1. Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Einbürgerungsverfahren in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 entwickelt?

3.2. Zum 01.10.2012 wurden sieben weitere Personalstellen zur Bewältigung der hohen Nachfrage im Einbürgerungsverfahren geschaffen (Drs. 20/5111). Welche Verbesserungen hinsichtlich der Verfahrensdauer und -qualität konnten hierdurch erzielt werden?

4. Bestandteile der Einbürgerungsinitiative

4.1. Der Senat gibt die Gruppe derjenigen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die Mindestvoraussetzungen hinsichtlich der Aufenthalts-zeit und des Aufenthaltsstatus erfüllen, mit circa 137.000 Menschen an.

Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Zahl der 137.000 potenziell ein-bürgerungsfähigen Hamburgerinnen und Hamburger und wie setzt sie sich hinsichtlich der verschiedenen Nationalitäten, Altersgruppen und Geschlechter zusammen?

4.2. Gibt es eine gezielte Ansprache der verschiedenen Migrantengruppen?

a) Wenn ja, wie erfolgt diese?

b) Wenn nein, warum nicht?

4.3. Wie viele der seit Dezember 2011 gestellten Einbürgerungsanträge sind auf die Briefaktion zurückzuführen?

4.4. Wie viele Briefe wurden seit Beginn der Briefaktion des Ersten Bürger-meisters im Dezember 2011 versandt? (Neben der Gesamtzahl bitte auch nach Monaten aufschlüsseln.)

4.5. Bei welchem Buchstaben ist die Briefaktion des Ersten Bürgermeisters inzwischen angekommen?

4.6. Beabsichtigt der Senat, die Briefaktion nach den ersten drei Jahren fort-zusetzen?

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8962

5

4.7. Wie stark wird das Angebot der Einbürgerungslotsen von den jeweiligen Migrantencommunities in Anspruch genommen?

a) Gibt es hier Unterschiede bei den verschiedenen Migrantencommu-nities?

b) Wie hat sich die Anzahl der Einbürgerungslotsen seit 2010 entwi-ckelt?

4.8. Wie wird in den Beratungsgesprächen über Integrationsangebote infor-miert?

4.9. Findet eine Art Nachbereitung der Einbürgerung beispielsweise in Form von Befragungen über die Inanspruchnahme der neuen staatsbürgerli-chen Rechte statt?

4.10.Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Thema „Einbürgerung“ im Schulunterricht zu verankern?

4.11.Wie viele Einbürgerungsfeiern haben in den Jahren seit 2008 und im ersten Halbjahr 2013 jeweils stattgefunden?

4.12.Welche Bedeutung misst der Senat den Einbürgerungsfeiern zu?

4.13.Wie viele Menschen haben bisher schätzungsweise an den Einbürge-rungsfeiern teilgenommen?

4.14. Auf welche Art und Weise, wann und mit welchen Ergebnissen hat sich der Integrationsbeirat mit der Einbürgerungsinitiative befasst?

5.Welche Ansätze verfolgt der Senat, um die Willkommenskultur in Hamburg zu stärken?