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Keiner darf verloren gehen! – Jugendberufsagenturen in Hamburg

Dienstag, 19.08.2014

Keiner darf verloren gehen!“ steht im Regierungsprogramm des SPD-geführten Senats in Hamburg. Jeder Jugendliche, der in Hamburg die Schule verlässt, soll die Chance auf eine berufliche Ausbildung erhalten. Die 2011 eingeführte Jugendberufsagentur ist der Schlüssel zu diesem Ziel. Erstmal ist es einem Bundesland in Deutschland möglich, den Verbleib aller Schulabgängerinnen und -abgänger eines Jahres nachzuvollziehen und so sicherzustellen, dass jede und jeder eine Anschlussperspektive hat bzw. mit Unterstützung der Jugendberufsagentur erlangt. Denn eine erfolgreiche Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium sind der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben.

Die Schaffung von Ausbildungsplätzen ist zuvorderst Aufgabe der Unternehmen. Aufgabe der Politik ist es, die Bedingungen für den Zugang der Hamburger Jugendlichen zu Ausbildung und Beschäftigung durch rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen sowie durch öffentliche Förderung bestmöglich zu gestalten. Diese Aufgabe wurde in dieser Legislaturperiode vom SPD-Senat durch ein breites Spektrum an Maßnahmen und in Kooperation mit allen Verantwortlichen wahrgenommen.

Eine wesentliche Maßnahme hierzu war die Einrichtung der Jugendberufsagentur in Hamburg. Sie erleichtert für Jugendliche den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, indem sie vor Ort in jedem Bezirk nach dem Prinzip des „One Stop Shop“ rechtskreisübergreifend zentrale Ansprechpartnerin für alle Jugendlichen ist. Die Jugendberufsagentur ist damit auch ein wichtiger Baustein in der Fachkräftestrategie des Senats.

Aufgabe der Jugendberufsagentur ist es, den Jugendlichen nicht nur passgenaue Ausbildungsangebote anzubieten, sondern dabei auch die aus der Ersatzbedarfsanalyse der Fachkräftestrategie abgeleiteten zukünftigen Mangelberufe mit zu berücksichtigen, um Zukunftsperspektiven und Chancen für eine zukünftige Erwerbsbiographie aufzuzeigen.

Nachdem im nun der letzte Standort der Jugendberufsagentur seinen Betrieb aufgenommen hat, ist es Zeit, eine erste Bilanz zur Arbeit der Jugendberufsagentur in Hamburg zu ziehen.

 

Wir fragen den Senat:

 

I. Aufbau der Jugendberufsagentur

1) Was sind Aufgaben und Ziele der Jugendberufsagentur in Hamburg?

2) Wie ist die Jugendberufsagentur aufgebaut? Welche Institutionen arbeiten unter einem Dach zusammen?

3) Wie viele Standorte gibt es? Wann wurden sie jeweils eröffnet? Wurde der Zeitplan des Senats bei den Standorteröffnungen eingehalten?

4) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen die jeweiligen Standorte der Jugendberufsagentur? Aus welchen Institutionen und mit welchen Funktionen setzt sich das Kollegium der einzelnen Standorte zusammen. Bitte detailliert nach Standort aufführen.

5) Arbeitet die Jugendberufsagentur mit externen Kooperationspartnern zusammen? Wenn ja, in welchen Bereichen? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den einzelnen Kooperationspartnern?

6) Welche weiteren Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern?

7) Neben der Vermittlung und Beratung in Ausbildungsfragen werden andere im Kontext stehende Problemlagen der Jugendlichen unter einem Dach und von einem Ansprechpartner verantwortlich bearbeitet. Wie sind die Erfahrungen?

8) Was ist das Besondere an der Hamburgischen Lösung der JBA im Vergleich zu ähnlichen Ansätzen in anderen Bundesländern?

 

II. Beratungstätigkeit

1) Nehmen Mitarbeiterinne und Mitarbeiter der Jugendberufsagentur bereits während der Schulzeit mit Schülerinnen und Schülern Kontakt auf? Wenn ja, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck?

2) Unterstützt die Jugendberufsagentur Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrern in der Berufs- und Studienorientierung? Wenn ja, in welchem Rahmen? Welche Angebote für Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrer gibt es?

3) Welche Angebote der vertieften Berufsorientierung unterbreitet die Jugendberufsagentur den Schülerinnen und Schüler? Wie werden die Schulen darüber informiert?

4) Welche weiteren außerschulischen Angebote unterbreitet die Jugendberufsagentur den Schülerinnen und Schüler? Wie werden die Schulen darüber informiert?

5) Was passiert, wenn schulpflichtige Schülerinne und Schüler, die Schule ohne Anschlussperspektive verlassen?

6) Was passiert, wenn nicht mehr schulpflichtige Schülerinne und Schüler die Schule ohne Anschlussperspektive verlassen?

7) Welche Beratungsangebote stellt die JBA zur Verfügung? Sind diese für alle Standorte der JBA gleich?

8) Wie viele Jugendliche haben seit Bestehen jeweils die Beratungsangebote der Jugendberufsagenturen in Anspruch genommen? Bitte nach Standorten aufschlüsseln.

9) Wie viele Jugendliche suchten selbstständig die Beratung auf, wie viele durch ein Anschreiben der JBA und wie viele durch aktives Aufsuchen?

10) Mit welchen Motiven suchen die Jugendlichen die JBA auf?

11) Wie viele Jugendliche suchten die JBA mit dem expliziten Wunsch bzw. Suche nach einer beruflichen Ausbildung auf? – Bitte nach Standort und Geschlecht auflisten

12) Wie viele Jugendliche ließen sich hinsichtlich eines Studiums bzw. weiterführende Schule beraten? – Bitte nach Standort und Geschlecht auflisten.

13) Die Jugendberufsagentur bietet eine „aufsuchende Beratung“ an. Wer macht das? In welcher Form? Wie viele Kontakte gab es in 2013, welches Fazit zieht der Senat bei der „aufsuchenden Beratung“?

14) Welche Aufgaben hat die Netzwerkstelle?

 

III. Übergang Schule – Beruf

1) Wie viele Schülerinnen und Schüler beendeten in den Jahren 2009 bis 2013 die Schule?

2) Welchen Abschluss hatten die Schülerinne und Schüler jeweils? Bitte pro Jahr nach den jeweils erreichten Abschlüssen in absoluten Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln.

3) Wie viele der Schülerinnen und Schüler ohne Hochschulreife gingen nach der Schule in eine duale Berufsausbildung, in eine schulische Berufsausbildung, in eine außerschulische Berufsausbildung, in eine berufsvorbereitende Maßnahme oder in eine Oberstufe über? Wie viele entschieden sich für einen Freiwilligendienst oder Auslandsaufenthalt?

a. Von wie vielen dieser Schülerinnen und Schüler ist der Verbleib nicht bekannt? Bitte pro Jahr in absoluten Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln.

4) Wie wird sichergestellt, dass kein Jugendlicher verloren geht?

5) Welche Angebote gibt es für Schülerinnen und Schüler, die auf dem Ausbildungsmarkt keinen Ausbildungsplatz finden können?

6) Wie wird sichergestellt, dass Jugendliche mit Förderbedarf in die für sie passenden

7) Wie werden diese Förderangebote geplant und koordiniert?

8) Wie bewertet der Senat die Entwicklungen im Übergang Schule – Beruf?

 

IV. Evaluation und Weiterentwicklung

1) Wer ist für die begleitende Evaluation der JBA beauftragt worden?

2) Wie sieht das Evaluationsdesign/-konzept aus? Was wird evaluiert und wann ist mit den ersten Ergebnissen zu rechnen?

3) Wie bewertet der Senat die bisherige Entwicklung der Jugendberufsagenturen in Hamburg?

4) Bundesweit gilt die Jugendberufsagentur in Hamburg als vorbildlich und steht Modell für andere Länder. Wie stellt sich die Entwicklung von Jugendberufsagenturen in anderen Bundesländern dar?