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Profitiert Hamburg von Europa?

Donnerstag, 16.04.2009

Die Europäische Union (EU) fördert im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik über die Strukturfonds wie z.B. den Europäischen Sozialfonds (ESF) und Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) die wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Entwicklung im Sinne der Lissabon-Strategie. Dabei ist sie den Wertgrundsätzen der Europäischen Verträge verpflichtet und beachtet wichtige Prinzipien wie z.B. die Nicht-Diskriminierung benachteiligter Gruppen.

Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm ist mit einem Fördervolumen von 54 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013 das weltweit größte Förderprogramm für Forschungsprojekte und bietet Hochschulen in der ganzen EU die Möglichkeit, Exzellenz auf hohem Niveau zu entwickeln und damit die EU auf ihrem Weg zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt (Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung sowie bessere Rechtssetzung) voranzubringen. Im Rahmen zahlreicher Aktionsprogramme werden spezielle Zielsetzungen bspw. in den Bereichen Gesundheit, Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit, Förderung des Jugendaustausches u. v. m. gefördert.

Hamburgs Nutzen aus den EU-Förderprogrammen ist für den Europäischen Sozialfonds auf www.esf-hamburg.de dargestellt. Für weitere Bereiche (z.B. EFRE) fehlt es hingegen an hinreichend konkreten Zusammenstellungen. Letztere werden auch nicht wie vom Senat behauptet unter www.hamburg.de/efre/ dargestellt. Auch die Mitteilung des Senats über die Europapolitischen Schwerpunkte (zuletzt Drs. 18/7547) bietet bisher nicht den wünschenswerten und vom Hamburger Rechnungshof geforderten Überblick. Der vom Senat in Drs. 19/1068 genannte Link zur EU-Kommission „http://ec.europa.eu/grants/beneficiariesde.htm „ bietet zum Teil nur veraltete Informationen.

 

Wesentlich für die Bedeutung der Europäischen Union für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist jedoch nicht allein der finanzielle Nutzen durch Rückflüsse aus dem Haushalt der Europäischen Union nach Hamburg, sondern auch der Vorteil, den Hamburg als Hafen- und Wirtschaftsmetropole aus dem EU-Binnenmarkt und der Rechtsetzung der EU zieht.

Zuallererst bleibt die EU jedoch ein weltweit bisher einmaliges und erfolgreiches Friedensprojekt, das dem europäischen Kontinent nach einem Jahrhundert des Krieges und des Schreckens eine beispiellose Phase des Friedens, der Sicherheit, der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit ermöglicht hat.

 

 

 

Wir fragen den Senat:

 

I. Förderprogramme der Europäischen Union in Hamburg

1. Aus welchen EU-Förderprogrammen flossen dem Hamburger Haushalt (Hamburger Behörden, Hochschulen, öffentlichen Unternehmen usw.) in der Förderperiode 2000-2006 finanzielle Mittel in welcher Höhe zu jeweils welchen Zwecken zu?

2. Aus welchen EU-Förderprogrammen fließen dem Hamburger Haushalt nach heutigem Stand in der Förderperiode 2007-2013 finanzielle Mittel in welcher Höhe zu jeweils welchen Zwecken zu?

3. Welche europäischen Programme fördern die Kooperation, den Austausch und die Vernetzung der Hamburger Hochschulen bzw. des UKE?

a) Welches Finanzvolumen haben sie insgesamt und verteilt auf die einzelnen Hochschulen bzw. das UKE?

b) In welchem Umfang sind insoweit in den vergangenen 10 Jahren EU-Fördermittel geflossen?

 

4. Welche Programme für die europäische Forschungszusammenarbeit gibt es?

 

5. In welchem Umfang haben Hamburger Hochschulen (bzw. das UKE) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Hamburg in den vergangenen 10 Jahren europäische Fördermaßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung in Anspruch genommen?

a) An welchen EU-geförderten Forschungsvorhaben waren Hamburger Hochschulen beteiligt?

b) Wie hoch waren jeweils die eingeworbenen Mittel?

c) Welchen Anteil an der gesamten Drittmittelförderung haben die durch EU-Mittel geförderten Projekte?

 

6. Wie viele Projekte außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Hamburg wurden in den vergangenen 10 Jahren in welchem Umfang von der EU gefördert? (Bitte soweit möglich aufschlüsseln nach Rahmenplan, Einrichtung, Anzahl der Projekte und Fördersummen.)

7. Europäische Mobilität

a) Welche Austauschprogramme Hamburger Hochschulen gibt es mit anderen Hochschulen in der EU?

b) Welche Aktivitäten sind jeweils mit den Austauschprogrammen verbunden und wie werden sie nachgefragt?

c) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die bisherigen Auswirkungen der Umstellung auf das Bachelor-Master-Studiensystem auf die Auslandsaufenthalte von Studierenden Hamburger Hochschulen?

8. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, welche Hamburger Unternehmen unabhängig vom Haushalt der FHH in welchem Umfang und für welche Zwecke von finanziellen Zuwendungen aus welchen aktuellen EU-Programmen profitieren? Wenn ja, bitte auflisten (Unternehmen, Zuwendungen).

9. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, welche Hamburger Vereine / Verbände unabhängig vom Hauhalt der FHH in welchem Umfang von finanziellen Zuwendungen aus welchen aktuellen EU-Programmen profitieren?

10. Hat der Senat im Vorfeld der Vorlage seines Konjunkturprogramms geprüft, in welchem Umfang zusätzliche Mittel aus den folgenden Förderprogrammen bzw. Finanzinstitutionen der EU in Anspruch genommen werden können?

a) EFRE

b) ESF

c) Europäische Investitionsbank

10.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils?

10.2 Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Fördermöglichkeiten können Hamburger Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) durch die Europäische Investitionsbank (EIB) in Anspruch nehmen?

a. In welchem Umfang nutzen Hamburger KMU diese Möglichkeiten?

b. Wie werden Hamburger KMU auf diese Möglichkeiten aufmerksam gemacht?

c. Wie bewertet der Senat angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise die Fördermöglichkeiten der EIB?

12. Mit welchen Maßnahmen hat der Senat die Hamburger KMU auf das neue Beratungsangebot des „enterprise-europe-network“ (een) aufmerksam gemacht?

13. Wie viele Anfragen sind bei den Hamburger Ansprechpartnern des „een“, der Innovationsstiftung und der TuTech bearbeitet worden?

14. Wie beurteilt der Senat die bisherige Resonanz auf dieses Angebot in Hamburg ein?

15. Ist die Untersuchung der Kommission über die Missstände bei der Hamburger Verwaltung der ESF-Mittel durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit in der Förderperiode 2000-2006 inzwischen abgeschlossen?

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

II. Hat Hamburg Vorteile durch Rechtssetzungen der Europäischen Union ?

1. Welche Europäischen Richtlinien und Verordnungen haben im Zeitraum 2004 bis 2009 mittelbar und unmittelbar die Arbeitsbedingungen der Hamburger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Bereichen Arbeitszeit, Schichtarbeit und Anti-Diskriminierung verändert und in welcher Weise?

2. Die FHH ist der größte Arbeitgeber in Hamburg. Mit der Umsetzung welcher Gesetze oder Gesetzesänderungen, die auf europäische Richtlinien zurückgehen, und mit der Umsetzung welcher Europäischer Verordnungen (bsp. Arbeitszeit) war z.B. das Personalamt in den Jahren 2004 bis 2009 befasst?

2.1. Wie haben sich diese auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der FHH ausgewirkt?

2.2. Welche Gruppen von Bediensteten der FHH waren jeweils betroffen? (z.B. Feuerwehr, Polizei, Ärzte)

2.3. Wie bewertet der Senat die Wirkungen der EU-Rechtsetzung auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der FHH?

3. Welche EU-Richtlinien werden derzeit mit welcher Frist in Hamburg umgesetzt?

4. Der Senat hat die Bürgerschaft anlässlich des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hamburger Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drs. 19/1814) über erste Schritte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) in Hamburg informiert. Wie ist der Stand der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Hamburg?

4.1. Wurde bereits festgelegt, wo der „Einheitliche Ansprechpartner“ für Dienstleistungsanbieter aus EU-Mitgliedsstaaten angesiedelt werden soll? Wenn ja, wo? Wenn nein, wann wird hierüber entschieden und welche Modelle werden diskutiert?

4.2. Wann plant der Senat die Bürgerschaft mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Hamburg zu befassen?

4.3. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ab Januar 2010 für die Hamburger Dienstleister?

4.4. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ab Januar 2010 für externe Dienstleister in Hamburg?

5. Zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen hat die EU-Kommission vorgeschlagen, mit der Europäischen Privatgesellschaft eine neue gemeinschaftsrechtliche Gesellschaftsform zu schaffen. Auf Bundesebene ist am 1. November 2008 bereits die GmbH-Reform in Kraft getreten, mit der parallel zur klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine neue „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ geschaffen wurde.

5.1. Wie haben sich die Anmeldungen von GmbHs und so genannter Mini-GmbHs, also Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) seit dem vergangenen Jahr entwickelt?

5.2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Gesellschaftsform der „Mini-GmbH“ bekannt zu machen?

5.3. Wie viele Gründungsberatungen wurden durchgeführt und von wem?

5.4. Welche Probleme sind bei den Gründungen besonders akut (z.B.) Kreditvergabe, Büroräume, Gewerbeflächen, etc.), wo gibt es Unterschiede zu GmbH-Gründungen und was wurde unternommen, um den Hemmnissen zu begegnen?

6. Ausschreibungen der öffentlichen Hand, die bestimmte Auftragswerte übersteigen, müssen veröffentlicht und europaweit bekannt gemacht werden. Welche Erfahrungen hat Hamburg mit dem Vergaberecht gemacht?

6.1. Wie viele solcher Ausschreibungen wurden in den vergangenen drei Jahren mit welcher Beteiligung und welchem Ergebnis in Hamburg durchgeführt?

6.2. Welche Informationen liegen über die Beteiligung Hamburger Unternehmen an EU-weiten Ausschreibungen vor? Welche Erkenntnisse gibt es dazu, auf welchen Wegen sie von den Ausschreibungen erfahren, in welchem Umfang sie sich beteiligen, auf welche Schwierigkeiten sie dabei stoßen und inwieweit sie erfolgreich sind?

6.3. Welche Auswirkungen hat die derzeitige Vereinfachung von Vergabemöglichkeiten, die in EU-Mitgliedstaaten und europaweit zur Stützung und Förderung der Konjunktur beschlossen wurde, auf das bisherige Vergaberecht?

 

III. Nutzen der europäischen Integration und Erweiterung des Binnenmarktes

1. Wie hoch beziffert der Senat in den Jahren 2004 bis 2008 die wirtschaftlichen Wachstumsgewinne Hamburgs durch die Erweiterung des Binnenmarktes infolge der EU-Osterweiterung 2004?

2. Wie hoch waren die Zuwächse im Containerumschlag des Hafens mit den 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten seit der Osterweiterung?

3. Kann der Senat die Arbeitsplatzeffekte beziffern, die durch die Erweiterung des EU-Binnenmarktes um die neuen EU-Mitgliedsstaaten in Hamburg entstanden sind?

4. In welchem Umfang exportiert die Hamburger Wirtschaft in Hamburg produzierte Güter und Dienstleistungen in den Europäischen Binnenmarkt?

5. Hamburg hat in den letzten Jahren stark von der Zunahme des Welthandels profitiert. Insbesondere der Umschlag von Waren aus Asien in Richtung der 2004 beigetretenen neuen EU-Mitgliedstaaten hat starke Zuwächse verzeichnet. Wie haben sich die in Hamburg umgeschlagenen relevanten Warenströme durch die Finanz- und Wirtschaftskrise bisher verändert?

 

IV. Weitsichtige Europapolitik des Senats?

1. Die Metropolregion Hamburg ist ein Wachstumskern innerhalb der EU; sie zeigt aber auch alle Formen flexibler und unsicherer Arbeitsverhältnisse. Welche eigenständigen Initiativen für ein soziales Europa hat Hamburg in den Jahren 2006-2009 ergriffen, um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu thematisieren und zu stärken?

2. Welche Themen sind aus Sicht des Senats für Hamburg von Bedeutung? Welche sollte die neue EU-Kommission in der nächsten Periode verstärkt aufgreifen?