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Stand der Integrationsindikatoren des Hamburger Integrationskonzepts

Donnerstag, 30.06.2016

Das Hamburger Integrationskonzept: „Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt“ (Drs. 20/7049) aus dem Jahr 2013, mit dem der Senat auf ein Ersuchen der Bürgerschaft zur Neuausrichtung der Hamburger Integrationspolitik (Drs. 20/4148) antwortete, hat erstmals messbare Ziele der Integrationspolitik formuliert und mit Indikatoren hinterlegt. Zugleich wurden für das Jahr 2015 konkrete Zielwerte festgelegt. Die letzte Aktualisierung der Kennzahlen zur Messung der Integrationserfolge erfolgte durch die Große Anfrage der SPD-Fraktion (20/12843) von August 2014. Inzwischen sollten auch die Zahlen für das Jahr 2015 vorliegen.

Wir fragen daher den Senat:

I. Einbürgerung

1. Der Zielwert 2015

a) für die Anzahl der Beratungsgespräche über Einbürgerung beträgt 9.000.

b) für die Zahl der Einbürgerungsanträge beträgt 4.200 pro Jahr.

c) für die Anzahl der Einbürgerungen war im August 2014 noch offen.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte für 2014 und 2015? Welche neuen Zielwerte wurden festgelegt?

 

II. Bildung von Anfang an

1. FRÜHKINDLICHE FÖRDERUNG

1. Die Verbesserung der Sprachkenntnisse vor Schuleintritt soll gemessen werden am Anteil der ca. fünf Jahre alten Kinder, die zum Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs gem. § 42 HmbSG mindestens ein Jahr in der Kita gefördert wurden und einen besonderen Sprachförderbedarf haben. Der Zielwert 2015 für diesen Anteil soll bei 8 Prozent liegen.

2. Der Zielwert 2015 für die verstärkte Ausbildung von pädagogischen Fachkräften mit einem Migrationshintergrund soll an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einer nichtdeutschen Familiensprache an den Fachschulen für Sozialpädagogik gemessen werden und 400 betragen.

3. Der Zielwert 2015 für die Inanspruchnahme frühkindlicher Bildungsangebote durch Kinder mit Migrationshintergrund

a) im Alter bis zu 3 Jahren beträgt 25 Prozent.

b) im Alter von 3 bis 6 Jahren beträgt 80 Prozent.

4. Der Zielwert 2015 für die Stärkung der Erziehungs- und Förderkompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund für die

a) Anzahl der durchschnittlich in einer Woche an Bildungs- und Beratungsangeboten in Eltern-Kind-Zentren teilnehmenden Eltern beträgt 1.000.

b) Anzahl teilnehmender Familien an HIPPY beträgt 100.

c) Anzahl teilnehmender Familien an Opstapje beträgt 40.

5. Der Zielwert 2015 für die Interkulturelle Öffnung von Einrichtungen der Familienförderung

a) für den Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Honorarkräfte) mit Migrationshintergrund beträgt 29 Prozent.

b) für die Anzahl der Kooperationen (Angebote/Projekte) zur Beratung/Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund beträgt 49.

c) für den Anteil der Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund und gleichzeitigem Sprachförderbedarf beträgt 10 Prozent.

d) für den Anteil der Erziehungsberatungsstellen mit fremdsprachigem Informationsmaterial beträgt 75 Prozent.

6. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der Personalausstattung in Kitas gemäß Kita- Plus-Programm21 beträgt 300 (Anzahl der Kita-Plus-Kitas).

7. Der Zielwert 2015 für die verbesserte Teilhabe von Flüchtlingskindern (inkl. Asylbewerberinnen und -bewerbern im laufenden Verfahren) an der frühen Förderung bzw. für die Anzahl der Kinder, die Leistungen nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, war im August 2014 noch offen.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte für 2014 und 2015? Welche neuen Zielwerte wurden festgelegt?

 

2. SPRACHFÖRDERUNG UND BILDUNG IN ALLGEMEINBILDENDEN SCHULEN

1. Der Zielwert 2015 für die Erhöhung des Anteils jugendlicher Schulabgängerinnen und –abgänger mit Migrationshintergrund mit Hochschulreife soll gemessen werden an dem Anteil jugendlicher Schulabgängerinnen und –abgänger mit Migrationshintergrund mit Hochschulreife an allen Schulabgängerinnen und –abgängern mit Migrationshintergrund eines Jahrgangs. Er soll 40-50 Prozent betragen.

2. Der Anteil jugendlicher Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Migrationshintergrund ohne Hauptschulabschluss soll gesenkt werden. Der Zielwert 2015 soll zwischen 7 und 10 Prozent liegen.

3. Der Zielwert 2015 zur Herstellung von Chancengleichheit im Zugang zu den verschiedenen Schulformen gemessen an dem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshinweis und einer Gymnasialempfehlung am Ende der Grundschulzeit beträgt 25 – 30 Prozent.

4. Der Zielwert 2015 zur Erhöhung des Anteils qualifizierten pädagogischen Personals mit Migrationshintergrund beträgt

a) für den Anteil der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit Migrationshintergrund 22 Prozent (Niveau halten).

b) für den Anteil der Lehrkräfte an staatlichen Schulen mit Migrationshintergrund 11 Prozent.

5. Der Zielwert 2015 zur Sicherung einer engen Kooperation von Schule und Eltern bzw. für den Anteil der Eltern mit Migrationshintergrund in Elterngremien war im August 2014 noch offen.

6. Der Zielwert 2015 zur Erhaltung und Erweiterung mehrsprachiger Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern bzw. der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einer erfolgreich absolvierten Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache beträgt 250-300 Prüfungen pro Jahr.

7. Der Zielwert 2015 zur Steigerung des Anteils interkulturell qualifizierten Personals in Schulen und schulischen Unterstützungs- und Aufsichtssystemen beträgt lt. späterer Festsetzung 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen des Instituts für Lehrerbildung (LI) pro Jahr.

8. Der Zielwert 2015 zur Erhöhung der Wirksamkeit von schulischer Sprachbildung und Sprachförderung

a) für den Anteil der Schulen mit expliziter Berücksichtigung von Sprachbildung in der Planung des Regelunterrichts beträgt 65 Prozent.

b) für den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf, die nach einem Jahr keiner additiven Sprachförderung mehr bedürfen, beträgt 40 Prozent.

c) für die Anzahl der ohne Deutschkenntnisse neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler (Sekundarstufe I), die das Deutsche Sprachdiplom (DSD) 1 erwerben, beträgt 200 pro Jahr.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in 2014 und 2015? Welche neuen Zielwerte wurden festgelegt?

 

3. SPRACHFÖRDERUNG FÜR ERWACHSENE

1. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung des Zugangs zu den Integrationskursen, insbesondere für Eltern, Frauen sowie Analphabetinnen und Analphabeten

a) für die Anzahl neuer Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen beträgt 6.400 pro Jahr.

b) für die Anzahl der Eltern und Frauen-Integrationskurse beträgt 34.

c) für die Anzahl der Integrationskurse mit Alphabetisierung beträgt 53.

d) für die Summe aller Integrationskurse beträgt 425.

2. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung des Sprachniveaus bzw. des Anteils der Personen, die die Sprachprüfung B1 zum Integrationskurs bestanden haben, beträgt 60 Prozent.

3. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse bzw. für die Anzahl neuer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die an berufsbezogenen Sprachförderprogrammen teilnehmen, beträgt 1.200 pro Jahr.

4. Der Zielwert 2015 für die Sicherstellung eines allgemein zugänglichen, offenen und durchlässigen Angebotes an Deutschkursen auf allen Niveaustufen des CEFR (A1 – C1) bei der VHS

a) für die Anzahl der Belegungen in offenen Deutschkursen bei der VHS (ohne Integrationskurse) beträgt 5.000 pro Jahr.

b) für die Anzahl der Personen, die die Sprachprüfung B1 bei der VHS abgelegt haben, (ohne Integrationskurse) beträgt 650 pro Jahr.

c) für die Anzahl der Personen, die die Sprachprüfung B2 und C1 bei der VHS abgelegt haben, beträgt 350 pro Jahr.

5. Der Zielwert 2015 für die Sicherstellung bedarfsgerechter Kommunikationsgelegenheiten zum Erhalt der erlernten Deutschkenntnisse für spezielle Zielgruppen bzw. für die Anzahl der Gesprächsgruppen im Projekt „Dialog in Deutsch“ beträgt 70.

6. Der Zielwert 2015 für die Sicherstellung eines Angebots zur sprachlichen Förderung von geduldeten Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. der Anzahl der in die Deutschkurse vermittelten geduldeten Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber beträgt 600 pro Jahr.

7. Der Zielwert 2015 für die Alphabetisierung in der Herkunftssprache zur Vorbereitung auf die Teilnahme am Integrationskurs bzw. für die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Alphabetisierungskursen in der Herkunftssprache beträgt 100 pro Jahr.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015 jeweils?

 

4. HOCHSCHULBILDUNG

1. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der Studienerfolgsquote von Bildungsinländerinnen und –Inländern beträgt 65 Prozent (bezogen auf die Kohorte 2006).

2 .Der Zielwert 2015 für die Gewinnung von mehr Bildungsausländerinnen und -ausländern zur Aufnahme eines Studiums beträgt 2.400.

3. Der Zielwert 2015 für ein verstärktes Angebot an studienvorbereitenden und –begleitenden Sprachkursen Deutsch als Fremdsprache (DaF) beträgt ca. 2.360 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Jahr.

4. Der Zielwert 2015 für die Schaffung von öffentlich geförderten Wohnplätzen für Studierende beträgt 6.200.

5. Der Zielwert 2015 für die Finanzierungsmöglichkeiten des Studiums für ausländische Studierende bzw. für die Anzahl der mit Hamburger Landesstipendien geförderten ausländischen Studierenden beträgt 219.

6. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung des Studienerfolgs von Bildungsausländerinnen und –Ausländern bzw. für den Anteil an Bildungsausländerinnen und –Ausländern an Hamburger Hochschulabsolventinnen und –Absolventen beträgt 9 Prozent.

7. Zur Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund an der Beschäftigtenzahl der Hochschulen (wissenschaftliches Personal) soll als Zielwert 2015 der Anteil von Ausländerinnen und Ausländern am wissenschaftlichen/ künstlerischen Personal an den staatlichen Hamburger Hochschulen 16 Prozent betragen.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

5. WEITERBILDUNG

1. Der Zielwert 2015 für die Erhöhung der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Weiterbildungsmaßnahmen bzw. für die Anzahl der Teilnehmenden mit Migrationshintergrund an der Weiterbildungsberatung durch W.H.S.B. (Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gGmbH) beträgt 20 Prozent.

2. Zur Erhöhung der Weiterbildungsangebote speziell für Mütter mit Migrationshintergrund soll als Zielwert 2015 die Anzahl der Mütterkurse/ Kursangebote in den Bildungsinstitutionen der Kinder 400-450 pro Halbjahr betragen.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

6. POLITISCHE BILDUNG

1. Zur Erhöhung der Anzahl der Veranstaltungen mit migrations- bzw. integrationsbezogenen Inhalten (u.a. zu Vielfalt in den migrantischen Communities und Entwicklungen in deren Herkunftsländern) soll deren Anteil an den Veranstaltungen der Träger der politischen Bildung als Zielwert 2015 bei 20 bis 25 Prozent liegen.

2. Der Zielwert 2015 für die Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in die Maßnahmen der politischen Bildung bzw. der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an Veranstaltungen der politischen Bildung insgesamt beträgt 20 – 25 Prozent.

3. Der Zielwert 2015 für die Steigerung der Veranstaltungen der politischen Bildung auf Sprachniveau B1 (im Durchschnitt) beträgt 8 – 10 Prozent.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

III. Ausbildung und Arbeitsmarkt

1. AUSBILDUNG

1. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund war im August 2014 noch offen.

2. Der Zielwert 2015 für die Steigerung der Erfolgsquote in der dualen Ausbildung von Jugendlichen und Jungerwachsenen mit Migrationshintergrund war im August 2014 noch offen.

3. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den regionalen Standorten der Jugendberufsagentur war im August 2014 noch offen.

4. Der Zielwert 2015 für die gleichberechtigte Teilhabe von geduldeten Jugendlichen in der dualen Ausbildung

a) für die Ausbildungsbeteiligungsquote war im August 2014 noch offen.

b) für die Anzahl der Berufsabschlüsse in der dualen Ausbildung war im August 2014 noch offen.

Welche Zielwerte sind nachträglich festgesetzt worden? Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht?

 

2. ARBEITSMARKT

1. Der Zielwert 2015 für die Steigerung der Teilnahme am Erwerbsleben beträgt für die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationshintergrund 65 – 70 Prozent. Der Zielwert 2015 für die Erwerbsquote von Menschen mit Migrationshintergrund beträgt 70 – 75 Prozent.

2. Der Zielwert 2015 für den Abbau von Arbeitslosigkeit beträgt für die Arbeitslosenquote von Ausländerinnen und Ausländern weniger als 12 Prozent. Der Zielwert 2015 für die Erwerbslosenquote (I-LO-Konzept) von Menschen mit Migrationshintergrund beträgt weniger als 8 Prozent.

3. Der Zielwert 2015 für die gleichberechtigte Teilhabe an Maßnahmen von Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. für den Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an Maßnahmen des Jobcenters von allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt 10,4 Prozent.

4. Der Anteil abhängig Erwerbstätiger mit geringfügiger Beschäftigung als einziger oder hauptsächlicher Tätigkeit von Personen mit Migrationshintergrund an allen abhängig Erwerbstätigen dieser Gruppe soll als Zielwert 2015 bei 11 Prozent liegen.

5. Der Zielwert 2015 für die Förderung der Selbständigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund war im August 2014 noch offen.

6. Der Zielwert 2015 für die Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung von Abschlüssen war im August 2014 noch offen.

7. Der Zielwert 2015für die Einbindung ausländischer Studienabsolventinnen und -absolventen in den Hamburger Arbeitsmarkt soll gemessen an der Anzahl der erteilten Aufenthaltstitel nach § 16 Absatz 4 AufenthG 240 pro Jahr betragen.

Welche Zielwerte sind nachträglich festgesetzt worden? Sind die Zielwerte, auch die nachträglich festgesetzten, erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

IV. Zusammenhalt stärken

1. MEDIEN

1. Der Zielwert 2015 für das Ziel, den Diskurs zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Medien und Menschen mit Migrationshintergrund zu verstetigen bzw. für die Anzahl entsprechender Veranstaltungen, beträgt 2 im Jahr.

2. Der Zielwert 2015 für die Förderung der Mediennutzungskompetenz von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. der Teilnahmetage an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen war im August 2014 noch offen.

3. Der Zielwert 2015 für die Professionalisierung der Medienarbeit von Migrantenorganisationen und Integrationsbeirat bzw. für die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten für Migrantenorganisationen beträgt 2 Veranstaltungen im Jahr (30 Teilnahmetage).

Welche Zielwerte sind nachträglich festgesetzt worden? Sind die Zielwerte, auch die nachträglich festgesetzten, erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

2. KINDER- UND JUGENDARBEIT

1. Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

a) Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe junger Menschen entsprechend ihres kulturellen Hintergrunds soll im Jahr 2015 in 75 Prozent aller pädagogischen Konzeptionen der Einrichtungen verankert sein.

b) Die Steigerung des Anteils der haupt- und nebenamtlichen Fachkräfte (HA/ NA) mit Migrationshintergrund in den Einrichtungen soll gemessen werden an dem prozentualen Anteil von Einrichtungen der OKJA mit hauptamtlichen Fachkräften mit Migrationshintergrund (Zielwert: 35 Prozent) und Einrichtungen mit nebenamtlichen Fachkräften mit Migrationshintergrund (Zielwert: 70 Prozent).

c) Der Zielwert 2015 für die Förderung der interkulturellen Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte im Arbeitsfeld offene Kinder- und Jugendarbeit bzw. für die Anzahl der im Jahresprogramm angebotenen Veranstaltungen der sozialpädagogischen Fortbildung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der OKJA offen stehen, beträgt 4 pro Jahr.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

2. Jugendverbandsarbeit

a) Der Zielwert 2015 für die Anregung der Interkulturellen Organisationsentwicklung von Jugendverbänden (Öffentlichkeitsarbeit, Angebote, Fortbildungen) bzw. für die Anzahl der Beratungsgespräche mit Jugendverbänden, in denen die Thematik angesprochen wurde, beträgt 35 pro Jahr.

b) Der Zielwert 2015 für die Förderung der Interkulturellen Bildung und Öffnung von Jugendverbänden durch Fortbildungsangebote

aa) für die Anzahl der Fortbildungstage beträgt 16 pro Jahr.

bb) für die Anzahl der beteiligten Jugendverbände beträgt 12.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

3. SENIORENARBEIT

1. Der Zielwert 2015 für die Interkulturelle Öffnung der Seniorentreffs/ Angebote der Seniorenarbeit für älteren Menschen mit Migrationshintergrund beträgt 1.500.

2. Der Zielwert 2015 für die Vertretung von älteren Menschen mit Migrationshintergrund in Seniorenvertretungen (Seniorenmitwirkungsgesetz) bzw. für den Anteil von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund im Landes-Seniorenbeirat und in Bezirks-Seniorenbeiräten beträgt: Je 2 pro Landes-Seniorenbeirat und Bezirks-Seniorenbeirat, d. h. insgesamt 16 Prozent.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

4. SPORT

1. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport bzw. für die Anzahl der niedrigschwelligen, zielgruppenspezifischen Integrationsmaßnahmen im Sportverein beträgt 55 pro Jahr.

2. Der Zielwert 2015 für die Förderung der Akzeptanz kultureller Vielfalt im Sport bzw. für die Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen zu interkultureller Kompetenz und Informationsangebote zu interkulturellen Themen beträgt 5 pro Jahr.

3. Der Zielwert 2015 für die Förderung der Interkulturellen Öffnung und gezielten Integrationsarbeit in Sportvereinen

a) für die Anzahl der Prozessberatungen durch den HSB in Sportvereinen und in Sozialräumen mit hohem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund beträgt 4 pro Jahr.

b) für die Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund, die aus den Integrationsmaßnahmen als Mitglied für den Sportverein gewonnen werden, beträgt 300 pro Jahr.

4. Der Zielwert 2015 für die Förderung und Anerkennung des freiwilligen Engagements von Menschen mit Migrationshintergrund als wichtiges Instrument der Partizipation

a) für Personen mit Migrationshintergrund, die gezielt für Qualifizierungsmaßnahmen im organisierten Sport gewonnen werden, beträgt 15.

b) für die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in ehrenamtlichen Positionen im Sportverein beträgt 200 (im Programm Integration durch Sport).

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

5. KULTUR

1. Der Zielwert 2015 für die Interkulturelle Öffnung der staatlichen Theater bzw. für die Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Theatern bzw. für die Anzahl der Theaterbesucherinnen und -besucher mit Migrationshintergrund war im August 2014 noch offen.

2. Der Zielwert 2015 für die Interkulturelle Öffnung der HÖB/ Ausbau der fremdsprachigen Medien und Deutschlernmaterialien

a) für die Anzahl der fremdsprachigen Medien für Kinder und Erwachsene in der Zentralbibliothek beträgt 24.000.

b) für die Anzahl der Deutschlernmaterialien (DaZ) in den Bücherhallen beträgt 2.500.

3. Der Zielwert 2015 für die Interkulturelle Öffnung der HÖB/ Auf- und Ausbau einer Interkulturellen Sammlung bzw. für die Anzahl der Medien, die das Thema Migration und Interkultur berücksichtigen, beträgt ca. 1.500.

4. Der Zielwert 2015 für die Interkulturelle Öffnung der HÖB/ Weiterer Ausbau des Bildungs- und Teilhabepaketes gemessen an der Anzahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beträgt ca. 4.000.

5. Die kulturelle Vielfalt in staatlichen Museen bzw. die Förderung der Zusammenarbeit mit Schulen soll durch den Ausbau der Museumsgespräche für Schülerinnen und Schüler unter migrantischen Fragestellungen erreicht werden. Der Zielwert beträgt 5 pro Jahr.

6. Die kulturelle Vielfalt in Museen soll durch „Zielgruppenorientierte Angebote in den Museen“ gesteigert werden. Hierzu soll es 30 Ausstellungen oder Veranstaltungen geben, die das Thema Migration, Interkultur, Identität, Heimat und ähnliches aufgreifen.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

6. BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT UND NACHBARSCHAFT

1. Der Zielwert 2015 für die verstärkte Vernetzung von Migrantenorganisationen an einschlägigen Netzwerken und deren Aktivitäten

a) für die Anzahl von Migrantenorganisationen, die ins AKTIVOLI-Landesnetzwerk aufgenommen wurden, beträgt 4.

b) für die Anzahl der an der AKTIVOLI-Freiwilligenbörse teilnehmenden Migrantenorganisationen beträgt 7.

c) für die Anzahl der Mentoring-Projekte zwischen etablierten Vereinen und Migrantenorganisationen beträgt 10.

2. Die Interkulturelle Öffnung der Freiwilligenagenturen soll gemessen werden an der Anzahl der Freiwilligenagenturen, die in der Lage sind, gezielt Menschen mit Migrationshintergrund in Bezug auf bürgerschaftliches Engagement zu beraten. Ihre Zahl soll 5 betragen.

3. Der Zielwert 2015 für die Qualifizierung von Migrantenorganisationen für ein stärkeres Verständnis von Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft bzw. für die Anzahl entsprechender Fachveranstaltungen beträgt 10 pro Jahr.

4. Der Zielwert 2015 für die Stärkung des Zusammenhalts: Förderung von Begegnungen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

a) für die Anzahl der Veranstaltungen von Migrantenorganisationen (Veranstalter oder Kooperationspartner) im Rahmen der Aktionstage „Nachbarschaft verbindet!“ oder ähnlicher auf den gesellschaftlichen und interkulturellen Zusammenhalt in der Stadt gerichteter Veranstaltungsformate beträgt 30 Veranstaltungen.

b) für „Zusammenhalt stärken“ als Schwerpunkt der Förderung von Integrationsprojekten der BASFI besteht darin, dass dieser Schwerpunkt weiterhin gesetzt wird.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

7. PARTIZIPATION IN DER INTEGRIERTEN STADTTEILENTWICKLUNG

1. Die Verbesserung der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie von Migrantenorganisationen in den formalen Beteiligungsstrukturen (Gremien, Beiräte) der Stadtteilentwicklung soll

a) an dem prozentualen Anteil der strukturell geöffneten Gremien gemessen werden. Der Zielwert 2015 soll 80 Prozent betragen.

b) Der prozentuale Anteil der Gremien, in denen der Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Migrationshintergrund mindestens halb so hoch ist wie ihr Bevölkerungsanteil im Gebiet, soll als Zielwert bei 80 Prozent liegen.

2. Der Zielwert 2015 für die Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Migrantenorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung von Einzelprojekten beträgt für die Anzahl zusätzlicher Beteiligungsprojekte für Menschen mit Migrationshintergrund 2 pro Gebiet und Jahr.

3. Der Zielwert 2015 für Stärkung der interkulturellen Kompetenzen von Gebietsentwicklern

a) für die Anzahl der Fortbildungen beträgt 2 in 2013, dann nach Bedarf.

b) für die Anzahl der Vergabe von Gebietsentwicklerleistungen gemäß den Kriterien des Leitfadens Integrierte Stadtteilentwicklung umfasst alle der bis 2015 zu vergebenen Leistungen.

c) für den prozentualen Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund oder nachgewiesener interkultureller Kompetenz in den Gebietsmanagements beträgt 60 Prozent.

4. Der Zielwert 2015 für die Zusammenarbeit von Gebietsentwicklerinnen und-entwicklern mit Menschen mit Migrationshintergrund sowie Migrantenorganisationen bzw. für die Anzahl gemeinsamer Projekte beträgt pro Fördergebiet 1-2 pro Gebiet und Jahr.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

V. Gesundheit, Rehabilitation, Pflege und Verbraucherschutz

1. GESUNDHEIT

1. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung des Gesundheitswissens und der Gesundheitskompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. für die Anzahl der Einsätze zweisprachiger „MiMi-Gesundheits-Mediatorinnen/Mediatoren“ beträgt 300 im Jahr 2015.

2. Der Zielwert für die Steigerung der Teilnahme an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U7 bis U9 bzw. für die Teilnahmequoten an Kinderfrühuntersuchungen beträgt 85 Prozent.

3. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung des Impfschutzes (Masern, Mumps, Röteln) bzw. für die Erzielung eines vollständigen Impfschutzes (Masern, Mumps, Röteln) beträgt 95 Prozent.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

2. PFLEGE

1. Der Zielwert 2015 für die Behebung der Informationsdefizite bzw. für die Anzahl zielgruppenspezifischer Informationsveranstaltungen der Pflegestützpunkte beträgt 10 pro Jahr.

2. Die Schaffung kultursensibler Angebote und die Beachtung kulturell geprägter Entscheidungen soll durch entsprechende zielgruppenspezifische und niedrigschwellige Betreuungsangebote erreicht werden. Deren Anzahl soll 3 betragen.

3. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der rechtlichen Betreuung

a) für die Anzahl zielgruppenspezifischer Informationsveranstaltungen zu Vorsorgemöglichkeiten beträgt 4 pro Jahr.

b) für die Anzahl zielgruppenspezifischer Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch ehrenamtlicher Betreuerinnen und –betreuer beträgt 4 pro Jahr.

Sind diese Zielwerte erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

3. VERBRAUCHERSCHUTZ

1. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung des Arbeitsschutzes in Kleinbetrieben ausgewählter Branchen mit einem hohen Anteil an Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit Migrationshintergrund (z. B. Kfz-Werkstätten, Gastronomie, Nagelstudios) war im August 2014 noch offen.

2. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der Kenntnisse über Verbraucherschutz bei Betreiberinnen und Betreibern von Einzelhandelsgeschäften im unteren Preissegment für Non-Food-Produkte beträgt gemessen an der Zahl der Mängelmeldungen über Zoll, ICSMS oder Beschwerden 10 pro Jahr.

3. Der Zielwert für die Verbesserung der Kenntnisse über Verbraucherschutz bei Betreiberinnen und Betreibern von Einzelhandelsgeschäften im unteren Preissegment für Non-Food- Produkte beträgt gemessen an der Anzahl der eigenen Mängelfeststellungen 4 pro Jahr.

4. Der Zielwert für die Verbesserung der Kenntnisse über Verbraucherschutz bei Betreiberinnen und Betreibern von Einzelhandelsgeschäften im unteren Preissegment für Non-Food- Produkte beträgt gemessen an der Anzahl der Beratungsgespräche 5 pro Jahr.

5. Der Zielwert 2015 für die gleichberechtigte Teilhabe an den Beratungsangeboten in den Verbraucherzentralen besteht in einer Verstetigung der Nutzungszahlen in den verschiedenen Beratungsbereichen der Verbraucherzentrale durch Nutzerinnen und Nutzer mit Migrationshintergrund.

Welche Zielwerte sind nachträglich festgesetzt worden? Sind die Zielwerte, auch die nachträglich festgesetzten, erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

VI. Wohnungsmarkt

1. Der Zielwert 2015 für die Sensibilisierung für Potenziale des guten Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, sowohl im frei finanzierten als auch im Sozialwohnungsbestand, beträgt für die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen (z. B. Workshop) mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen und Wohnungswirtschaft zur Erörterung der Thematik ab 2013 jährlich 1.

2. Der Zielwert 2015 für die Verbesserung der Informationslage von Menschen mit Migrationshintergrund über die Wohnraumförderung Hamburgs (insb. unter Berücksichtigung besonderer (kultureller) Wohnbedürfnisse in der Wohnungsbauförderung) beträgt ab 2013 jährlich 2 Veranstaltungen.

3. Der Zielwert für die Verbesserung der Informationslage von Menschen mit Migrationshintergrund über die Wohnraumförderung Hamburgs (insbesondere in Bezug auf Erwerb von Eigentum) beträgt ab 2013 jährlich 2 Veranstaltungen.

4. Der Zielwert 2015 für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungsvergabe gemessen an der Anzahl der Beschwerden von Menschen mit Migrationshintergrund an Wohnungsunternehmen besteht darin, dass diese Anzahl abnehmend sein soll.

Welche Zielwerte sind nachträglich festgesetzt worden? Sind die Zielwerte, auch die nachträglich festgesetzten, erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

VII. Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung

1. Der Zielwert 2015 für die Erhöhung der Einstellungsanteile junger Menschen mit Migrationshintergrund im Bereich der Nachwuchskräftegewinnung der hamburgischen Verwaltung (ehemaliger mittlerer und gehobener Dienst, Einbeziehung auch der Ausbildungen bzw. Einführungszeiten des ehemaligen höheren Dienstes) beträgt 20 Prozent.

2. Der Zielwert 2015 für die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund insgesamt in der Hamburgischen Verwaltung war im August 2014 noch offen.

3. Der Zielwert 2015 für die (Weiter-) Entwicklung der interkulturellen Kompetenz der Führungskräfte bzw. für die Steigerung des Anteils der Teilnahmetage im Bereich der interkulturellen Fortbildung beträgt 3 Prozent.

4. Der Zielwert 2015 für die (Weiter-) Entwicklung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt gemessen an der Steigerung des Anteils der Teilnahmetage im Bereich der interkulturellen Fortbildung beträgt 3 Prozent.

5. Der Zielwert 2015 für die Stärkung der organisationsbezogenen Auseinandersetzung mit Fragen zu Interkulturalität und Antidiskriminierung war im August 2014 noch offen.

6. Der Zielwert 2015 für die diskriminierungsfreie Beratung in Behörden und Ämtern mit Kundenkontakt soll in der Tendenz steigend sein.

7. Der Zielwert 2015 für die Sicherstellung eines niedrigschwelligen, mehrsprachigen und qualifizierten Angebots zur Antidiskriminierungsberatung ab 2014 („Merkmal Migrationshintergrund“) beträgt 100 Beratungen pro Jahr.

8. Der Zielwert 2015 für die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in den kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen beträgt 20 Prozent bis 2018.

Welche Zielwerte sind nachträglich festgesetzt worden? Sind die Zielwerte, auch die nachträglich festgesetzten, erreicht worden? Wenn nein, warum nicht und wie lauten die erreichten Zielwerte in den Jahren 2014 und 2015?

 

VIII. Geschlechtersensible Darstellung der Integrationsindikatoren

1. Welche der unter I-VII genannten Indikatoren können getrennt nach Geschlecht (Frauen und Männer) dargestellt werden und welche nicht? Bitte in einer Tabelle aufführen.

2. Wie hoch waren die erreichten Werte in den Jahren 2014 und 2015 in den Bereichen, in denen eine Darstellung nach Geschlecht möglich ist, jeweils für Frauen und Männer?

3. Welche Indikatoren können aktuell nicht, aber künftig geschlechtergetrennt dargestellt werden?

 

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Christiane Blömeke
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion