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Trassenfreihaltung für den Bau der S 4

Dienstag, 05.01.2010

Der Bau der S 4 ist eines der herausragenden verkehrspolitischen Ziele der nächsten Dekade, sie ist von großer Bedeutung sowohl für den Hafenhinterlandverkehr, als auch für die Entwicklung des Hamburger Ostens. Die Bürgerschaft hat sich in der Vergangenheit deshalb mehrfach einstimmig für den Bau der S 4 ausgesprochen (Drucksachen 16/5601, 17/3183, 18/447, 18/2407, 18/2459, 19/2097). Zuletzt jedoch scheiterte ein Antrag der SPD-Fraktion an der Zustimmung von CDU und GAL (Drucksache 19/4648), in dem gefordert wurde, alle Maßnahmen, die die Voraussetzungen für die Realisierung der S 4 verschlechtern würden, zu unterlassen,

Obwohl der Senat noch am 22. Februar 2005 auf ein Ersuchen in Bezug auf den Bau einer S-Bahn-Linie nach Ahrensburg (Drucksache 18/1820) geantwortet hatte, dass es generell vorgesehen sei, bei den Projekten zur Aufhebung der Bahnübergänge den mehrgleisigen Ausbau im notwendigen Umfang zur berücksichtigen, wurde bei der im Bau befindlichen Straßenbrücke Dassauweg offiziell nur ein dreigleisiger Ausbau der Strecke planerisch berücksichtigt, nicht aber ein viergleisiger, wie er für den Bau der S-Bahn-Strecke erforderlich wäre. Dies wirft die Frage auf, ob die Berücksichtigung des Projekts

S 4 bei der Aufhebung der Bahnübergänge weiterhin in dem Maße berücksichtigt wird, wie dies sinnvoll und wirtschaftlich wäre.

Die Bedeutung des Projekts S 4 beschrieb der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) anlässlich seiner Jahresbilanz-Pressekonferenz am 27. Mai 2009 in zutreffender Weise wie folgt:

„Unter den möglichen SPNV-Ausbauprojekten nimmt aus Sicht des HVV die Strecke Hamburg-Ahrensburg-Lübeck eine herausragende Stellung ein. Sie ist auf Hamburger Gebiet die einzige Strecke, auf der Regionalverkehrsbahnen (R Bahnen) Erschließungsaufgaben wahrnehmen – auf allen anderen Korridoren gibt es parallel S-Bahn-Strecken. Daher wurde die Frage einer Verlängerung der S-Bahn von Hasselbrook bis Rahlstedt oder Ahrensburg mehrfach thematisiert. Durch die Verlagerung des heutigen Regionalverkehrs in Richtung Ahrensburg auf S-Bahn-Gleise würden im Hamburger Hauptbahnhof Entlastungseffekte eintreten, von denen nicht nur der SPNV auf anderen Relationen (z.B. mehr Durchbindungen zum Hamburger Hauptbahnhof aus Richtung Westerland), sondern auch der Fernverkehr profitieren würde. Für den Güterverkehr wären auf der Strecke Richtung Lübeck zusätzliche Trassen verfügbar, so dass hier erhebliche Wachstumsraten verkraftet werden könnten.“

 

 

 

 

 

Wir fragen deshalb den Senat:

A. Flächenbevorratung

1. Wo entlang der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck (zwischen dem Bahnhof Hamburg Hasselbrook und der Landesgrenze) sind die Freie und Hansestadt Hamburg oder Einrichtungen oder Unternehmen, die Bestandteil ihrer Konzernbilanz sind, Eigentümer von welchen unmittelbar an die Strecke grenzenden Grundstücken? (Bitte in einer Karte darstellen.)

2. Welche Größe haben die einzelnen Grundstücke jeweils?

3. Welchen Wert haben diese Grundstücke jeweils, beziehungsweise mit welchem Wert wurden sie jeweils für die Aufstellung der Konzernbilanz der Stadt bewertet?

4. Wo entlang der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck (zwischen dem Bahnhof Hamburg Hasselbrook und der Landesgrenze) sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde die Deutsche Bahn AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften Eigentümer von welchen unmittelbar an die Strecke grenzenden Grundstücken? (Bitte in einer Karte darstellen.)

5. Wo entlang der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck (zwischen dem Bahnhof Hamburg Hasselbrook und der Landesgrenze) ist nach Kenntnis der zuständigen Behörde die Bundesrepublik Deutschland Eigentümerin von welchen unmittelbar an die Strecke grenzenden Grundstücken? (Bitte in einer Karte darstellen.)

6. Berichten zufolge soll es in Teilbereichen entlang der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck noch dingliche Vorkaufsrechte zugunsten der früheren Lübeck-Büchener

Eisenbahngesellschaft geben.

a) Inwieweit ist dies zutreffend?

b) Inwieweit sind diese dinglichen Vorkaufsrechte noch gültig?

c) Wer ist gegenwärtig Vorkaufsberechtigter?

d) Wie wird mit eventuellen Anträgen auf Löschung der dinglichen Vorkaufsrechte verfahren?

e) Für welche Grundstücke entlang der Strecke sind im Grundbuch (noch) dingliche Vorkaufsrechte für einen Ausbau der Eisenbahnstrecke eingetragen? (Bitte in einer Karte darstellen.)

 

B. Bauleitplanung und Trassenfreihaltung

7. Inwieweit ist der spätere Bau der S 4 einschließlich neuer Bahnhöfe bereits im Flächennutzungsplan dargestellt?

8. Welche Bebauungspläne enthalten eine unverbindliche Vormerkung für den späteren Ausbau der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck (zwischen dem Bahnhof Hamburg Hasselbrook und der Landesgrenze)?

9. Am 11. Juni 2008 hat der Staatsrat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Dr. Winters an die beteiligten Bezirksamtsleiter geschrieben, dass „(…) ab sofort keine Grundstücksgeschäfte mehr getätigt werden und keine öffentlichen bzw. privaten Planungen realisiert werden, die im Widerspruch zu den bereits vorliegenden Planungen und Untersuchungen zur Stadtbahn stehen und die Realisierung einer Stadtbahnstrecke hier erschweren, im Extremfall sogar verhindern könnten. (…)“

a) Welche rechtliche Qualität hat dieses Schreiben?

b) Hat die zuständige Behörde eine entsprechende Vorgabe auch hinsichtlich des Projekts S 4 gemacht?

 Wenn ja: Wann und inwiefern? Wie lautet der konkrete Wortlaut?

 Wenn nein: Warum nicht?

 

C. Aufhebung der Bahnübergänge

10. Bereits vor Abschluss der Rahmen-Vereinbarung zwischen der damaligen Deutschen Bundesbahn und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Aufhebung der Bahnübergänge der Strecke Lübeck-Hamburg auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 13/5583 vom 20. Februar 1990) wurden mehrere Bahnübergänge aufgehoben und durch Straßen- und Eisenbahnüberführungen ersetzt.

a) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Straßenüberführung Robert-Schumann-Brücke und beim Bau der benachbarten Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt?

b) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Straßenüberführung Scharbeutzer Straße berücksichtigt?

c) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Eisenbahnüberführung Delingsdorfer Weg berücksichtigt?

d) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Straßenüberführung Höltigbaum berücksichtigt?

11. Seit Abschluss der Rahmen-Vereinbarung vom 20. Februar 1990 wurden weitere Einzelmaßnahmen umgesetzt. In der diesbezüglichen Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Drucksache 13/5583, Abschnitt 4. „Vorsorgeplanung für eine Gleichstrom-S-Bahn“) heißt es: „Bei den Maßnahmen zur Beseitigung der Bahnübergänge in Wandsbek und Rahlstedt wird der spätere Bau einer S-Bahn auf besonderen Gleisen planerisch berücksichtigt werden, ohne dass finanzielle Vorleistungen erforderlich sind. (…) Soweit Straßen zu unterführen sind, werden deren Tunnel und Tröge so ausgebildet werden, dass der nachträgliche S-Bahn-Bau möglich bleibt.“

a) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Neubau der Straßenüberführung Holstenhofweg berücksichtigt?

b) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Eisenbahnüberführung Luetkensallee berücksichtigt?

c) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Eisenbahnüberführung Tonndorfer Weg berücksichtigt?

d) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Eisenbahnüberführung Amtsstraße und der weiteren, in diesem Zusammenhang errichteten Anlagen berücksichtigt?

e) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Eisenbahnüberführung Dammwiesenstraße berücksichtigt?

f) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Eisenbahnüberführung Tonndorfer Hauptstraße berücksichtigt?

g) Welche planerischen und gegebenenfalls welche materiellen Vorleistungen für den späteren Bau der S 4 (viergleisiger Ausbau) wurden beim Bau der Eisenbahnüberführung Sonnenweg und der weiteren, in diesem Zusammenhang errichteten Anlagen berücksichtigt?

h) Inwieweit trifft es zu, dass die neu errichtete Haltestelle Hamburg-Tonndorf bereits endgültig, das heißt auch für die spätere S-Bahn, hergestellt wurde?

12. In seinem Jahresbericht 2001 (Drucksache 16/5764) hatte der Rechnungshof kritisiert, dass beim Bau der Straßenüberführung Holstenhofweg und beim Bau der Geh- und Radwegunterführung Luetkensallee entgegen den Vorgaben aus der Drucksache 13/5583 vom 20. Februar 1990 nicht nur planerische, sondern auch finanzielle Vorleistungen im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren S-Bahn-Baus erbracht wurden. Der Rechnungshof hat jedoch nicht die Vorleistungen für die S 4 an sich kritisiert, sondern den Umstand, dass diese nicht von den durch die Bürgerschaft bewilligten Investitionsmitteln gedeckt gewesen seien. Der Rechnungshof regte deshalb an: „Vor dem Hintergrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel sei es erforderlich, dass die Baubehörde gegenüber den politischen Entscheidungsträgern künftig die Planungsvorgaben hinsichtlich eines möglichen S-Bahn-Baus im Einzelnen präzisiere, damit unzweifelhaft sei, ob auf jegliche materiellen Vorleistungen verzichtet werden solle bzw. welche Vorleistungen nach Art und finanziellem Umfang als sinnvoll und wirtschaftlich vorzusehen seien.“ (Drucksache 17/428)

a) Welche Konsequenzen hat die zuständige Behörde seitdem aus diesem Bericht des Rechnungshofes gezogen?

b) Warum hat der Senat gegenüber der Bürgerschaft nicht die Planungsvorgaben hinsichtlich eines möglichen S-Bahn-Baus im Einzelnen präzisiert, damit unzweifelhaft ist, ob auf jegliche materiellen Vorleistungen verzichtet werden soll bzw. welche Vorleistungen nach Art und finanziellem Umfang als sinnvoll und wirtschaftlich vorzusehen sind?

c) Teilen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Auffassung, dass jetzt, wo sich die Planungen für den späteren Bau der S 4 konkretisiert haben, die Frage nach möglichen materiellen Vorleistungen bei der Aufhebung der Bahnübergänge anders zu beantworten ist, als noch vor zehn Jahren?

 Wenn ja: Welche Konsequenzen ziehen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde daraus?

 Wenn nein: Warum nicht?

13. Gegenwärtig befindet sich die Maßnahme „Aufhebung der Bahnübergänge Claudiusstraße und Schloßgarten sowie Herstellung von Ersatzanlagen“ im Planfeststellungsverfahren. Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze erwartet.

a) Wird bei dieser Maßnahme der für den Bau der S 4 erforderliche viergleisige Ausbau der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck planerisch berücksichtigt?

 Wenn ja: Inwiefern?

 Wenn nein: Warum nicht?

b) Wird bei dieser Maßnahme der im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthaltene zweigleisige Ausbau der Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek planerisch berücksichtigt?

 Wenn ja: Inwiefern?

 Wenn nein: Warum nicht?

c) Beinhaltet diese Maßnahme materielle und finanzielle Vorleistungen für den späteren, für den Bau der S 4 erforderlichen viergleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck?

 Wenn ja: Welche materiellen und finanziellen Vorleistungen werden konkret getroffen?

 Wenn nein: Warum nicht? Aus welchen Gründen bewertet der Senat solche Vorleistungen als nicht sinnvoll und wirtschaftlich?

d) Beinhaltet diese Maßnahme materielle und finanzielle Vorleistungen für den späteren, im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthaltenen zweigleisigen Ausbau der Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek?

 Wenn ja: Welche materiellen und finanziellen Vorleistungen werden konkret getroffen?

 Wenn nein: Warum nicht? Aus welchen Gründen bewertet der Senat solche Vorleistungen als nicht sinnvoll und wirtschaftlich?

14. Gegenwärtig befindet sich die Maßnahme „Aufhebung der Bahnübergänge Hammer Straße I und II sowie Herstellung von Ersatzanlagen“ im Planfeststellungsverfahren. Vom 9. November 2009 bis 9. Dezember 2009 lagen die Pläne öffentlich aus (Amtlicher Anzeiger Seite 2016).

a) Wird bei dieser Maßnahme der für den Bau der S 4 erforderliche viergleisige Ausbau der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck planerisch berücksichtigt?

 Wenn ja: Inwiefern?

 Wenn nein: Warum nicht?

b) Wird bei dieser Maßnahme der im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthaltene zweigleisige Ausbau der Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek planerisch berücksichtigt?

 Wenn ja: Inwiefern?

 Wenn nein: Warum nicht?

c) Beinhaltet diese Maßnahme materielle und finanzielle Vorleistungen für den späteren, für den Bau der S 4 erforderlichen viergleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck?

 Wenn ja: Welche materiellen und finanziellen Vorleistungen werden konkret getroffen?

 Wenn nein: Warum nicht? Aus welchen Gründen bewertet der Senat solche Vorleistungen als nicht sinnvoll und wirtschaftlich?

d) Beinhaltet diese Maßnahme materielle und finanzielle Vorleistungen für den späteren, im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthaltenen zweigleisigen Ausbau der Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek?

 Wenn ja: Welche materiellen und finanziellen Vorleistungen werden konkret getroffen?

 Wenn nein: Warum nicht? Aus welchen Gründen bewertet der Senat solche Vorleistungen als nicht sinnvoll und wirtschaftlich?