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Kommentare auf schulradar.de zur Schule Ratsmühlendamm - Welche Informationen haben die Behörden zu den Hintergründen?

Mittwoch, 21.01.2009, Drucksache 19/2039

Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank

Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunnar Eisold

Über die Schule Ratsmühlendamm im Stadtteil Fuhlsbüttel hat das Hamburger Abendblatt berichtet. Unter anderem wird ausgeführt, dass die Schulbehörde gegen Kommentare über die Schule auf der Website „schulradar.de“ gerichtlich vorgehen will. Die Kommentatoren, bei denen es sich ausweislich der website und dem Inhalt der Beschwerden nach um Eltern handelt, erheben schwere Vorwürfe gegen die Zustände an der Schule sowie gegen die Tätigkeit von REBUS, die so nicht stehenbleiben können.

Ich frage den Senat:
1. Welche Dienststellen der Schulbehörde sind seit 2004 von Jugendämtern oder Trägern der Jugendhilfe, von REBUS, von Mitarbeitern der Schule selbst, von Eltern oder Dritten über Ereignisse, bei denen Fehlverhalten angenommen oder unterstellt werden kann und die sich an der Schule Ratsmühlendamm zugetragen haben sollen, informiert worden?
1.1. Um wie viele Ereignisse handelte es sich in den einzelnen Jahren?
1.2. Welche Schlussfolgerungen hat die Schulbehörde daraus im Einzelnen gezogen?
1.3. Liegen verhaltensbezogene Beschwerden über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Schule Ratsmühlendamm der Schulbehörde vor, wenn ja, aus welchen Jahren seit 2004 und auf welche Tatbestände beziehen sich die Beschwerden jeweils?
1.4. In wie vielen Fällen ist REBUS in den einzelnen Jahren seit 2004 bei Kindern, die die Schule Ratsmühlendamm besuchen, beteiligt gewesen und was war jeweils der Anlass für die Beteiligung?
1.4.1. In wie vielen Fällen und mit welcher Zielsetzung hat REBUS in den genannten Jahren das zuständige Jugendamt über diese Fälle informiert?
2. In wie vielen Fällen in den einzelnen Jahren seit 2004 ist das zuständige Jugendamt über Kinder, die die Schule Ratsmühlendamm besuchen, auch mit Hinweis auf Ereignisse an der Schule informiert worden, und um welche Ereignisse hat es sich dabei jeweils gehandelt?
2.1. Welche Maßnahmen hat das Jugendamt in den einzelnen Fällen eingeleitet und durchgeführt bzw. veranlasst?
3. Welches Datum haben die vorliegenden Strafanzeigen und von wie viel Antragstellern stammen sie?
3.1. Auf welche strafbaren Handlungen beziehen sich die Strafanzeigen?
3.2. Wann erfolgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?
4. Stand oder steht die Schulbehörde mit dem Betreiber von schulradar.de in Kontakt, wenn ja, mit welcher Zielsetzung wurde der Kontakt gesucht?
4.1. Hat die Schulbehörde vom Betreiber insbesondere verlangt, einzelne oder alle Kommentare zur Schule Ratsmühlendamm zu entfernen?
4.2. Wenn ja, welche Kommentare sollten nach Ansicht der Schulbehörde aus welchen Gründen entfernt werden?
4.3. Hat die Schulbehörde versucht, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, die die Kommentare geschrieben haben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
5. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Fehlverhalten die Entfernung eines Mitarbeiters aus dem Schuldienst zur Folge hat?
5.1. Ist in den vorliegenden Fällen zwar ein Fehlverhalten festgestellt worden, welches aber nicht mit der Entfernung aus dem Schuldienst endet oder konnte überhaupt kein Fehlverhalten festgestellt werden?
5.2. Bei vorliegendem Fehlverhalten: Um welche Tatbestände handelt es sich?


Gunnar Eisold



Ansprechpartner

Referent/in

Nicole Schuback

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