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Bestände und derzeitige Arbeitsbelastung am Sozialgericht

Donnerstag, 04.10.2018

Das Sozialgericht entscheidet häufig über sehr sensible Sachverhalte. Gerade deswegen ist es wichtig, dass das Sozialgericht personell so ausgestattet ist, dass es zeitnah und rechtssicher entscheiden kann. Bereits zu Beginn der derzeitigen Legislaturperiode, im August 2015, wurde der stark anwachsenden Verfahrenszahl beim Sozialgericht durch eine personelle Verstärkung entgegengewirkt (Drs. 21/1425). Eine weitere personelle Verstärkung erfolgte mit der Drs. 21/6979, weil die Streitigkeiten in Angelegenheiten nach dem SGB II auch wegen der Entwicklungen im Bereich der Flüchtlinge mit Bleiberecht zunahmen. Im ersten Halbjahr 2018 ist als Ergebnis der Personalverstärkungen erstmals seit Langem ein ausgewogenes Verhältnis von Eingängen und Erledigungen zu verzeichnen. Allerdings sind in den letzten Jahren die Bestände derart angewachsen, dass die Sorge besteht, dass deren Bewältigung sich negativ vor allem auf die zeitnahe Bearbeitung aktueller Hauptsacheverfahren auswirkt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie haben sich die Neuzugänge und Erledigungen sowie die durchschnittlichen Verfahrensdauern bei den Klagen in Sozialrechtssachen jährlich seit 2012 bis 2017 sowie bis Juli 2018 entwickelt?

 

2. Wie haben sich die Bestände jährlich seit 2012 bis 2017 sowie bis Juli 2018 entwickelt?

 

3. Wie haben sich die Neuzugänge und Erledigungen sowie die durchschnittlichen Verfahrensdauern in Eilsachen in Sozialrechtssachen jährlich seit 2012 bis 2017 sowie bis Juli 2018 entwickelt?

 

4. Wie haben sich die Bestände in Eilsachen in Sozialrechtssachen jährlich seit 2012 bis 2017 sowie bis Juli 2018 entwickelt?