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Bestand an Sozialwohnungen

Freitag, 06.01.2017

Im Jahr 2001 gab es in Hamburg rund 151.000 Sozialwohnungen (öffentlich geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindungen). 2004 wurden die Mittel für die Wohnungsbauförderung um gut 30 Prozent gekürzt (auf 103,5 Mio. Euro nach 137 Mio. Euro Förderbarwert im Jahre 2003). Die Kürzungen betrafen fast ausschließlich die Förderung von Mietwohnungen. Mit Hilfe des Konjunkturprogramms erfolgte für 2009 immerhin eine Aufstockung auf 120 Mio. Euro Förderbarwert.

Diese Politik hatte zur Folge, dass der Bestand an Sozialwohnungen bis 2011 rapide auf rund 99.000 fiel, innerhalb von nur 10 Jahren also um ein Drittel abnahm.

Der SPD-Senat und später auch der rot-grüne Senat haben ab 2011 gegengesteuert. Zunächst wurde die Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen in ihrem Volumen deutlich erhöht und die Zahl der geförderten Wohnungen von 1.200 auf 2.000 angehoben.

Von 2011 bis 2015 wurden insgesamt 10.654 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert und 7.349 Wohnungen fertiggestellt, allein 2014 und 2015 jeweils über 2.000. Zusätzlich wurden im Zeitraum von 2011 bis 2015 Modernisierungen (Mod B) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen und Ankauf von Belegungsbindungen im Bestand für insgesamt rund 3.750 Wohnungen bewilligt.

Zum Jahr 2015 wurde eine optionale 30-jährige Bindungslaufzeit für alle geförderten Mietwohnungen im ersten Förderweg eingeführt.

Mit dem Ansatz, insbesondere auch in innerstädtischen, nachgefragten Lagen bei größeren Neubauvorhaben einen Anteil von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen zu errichten, leistet die Wohnungspolitik einen wichtigen Beitrag gegen soziale Segregation und für gemischte Quartiere.

Die gerade beschlossenen Haushalte der kommenden Jahre sehen vor, die Programmzahl des geförderten Mietwohnungsbaus ab dem Jahr 2017 von 2.000 auf 3.000 Wohneinheiten pro Jahr zu erhöhen. Das wird einer Quote von ca. 167,84 Wohneinheiten pro 100.000 Einwohner entsprechen und damit etwa dem 10fachen des Bun-desdurchschnitts.

Diese Anstrengungen dienen dazu, dass auch in Zukunft für Haushalte mit niedrigen Einkommen in beträchtlichem Umfang Neubau- und Bestandswohnungen mit bezahlbaren Mieten zur Verfügung stehen werden. Wesentliches Ziel muss es daher sein, dass der Rückgang des Gesamtbestands an Sozialwohnungen gestoppt und vielmehr der Bestand wieder aufgebaut wird.

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Ich frage den Senat:

1. Wie verlief die Entwicklung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen mit Mietpreisbindung in Hamburg in den Jahren 2000 bis 2016?

2. Wie wird die Entwicklung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen mit Mietpreisbindung in Hamburg in den Jahren 2017 bis 2030 voraussichtlich sein? Anzunehmen sind dabei die bereits feststehenden Bindungsausläufe sowie der Neubau von 3.000 Sozialwohnungen jährlich und der jährliche Zuwachs an Mietpreisbindungen durch Modernisierungsförderungen (Modul B).