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Bugenhagenkirche in Barmbek-Süd

Mittwoch, 02.03.2016

Die Bugenhagenkirche (Baujahr 1927-1929) wird seit 2004 nicht mehr von der evangelisch-lutherischen Kirche Hamburgs genutzt. Laut Kirchenstaatsvertrag von 1870 sollen in solchen Fällen, in denen keine weitere kirchliche Nutzung der seinerzeit den Kirchen zur Verfügung gestellten Grundstückes stattfindet, dem Eigentümer –also Hamburg – geräumt zurückgegeben werden. Eine Räumung des Grundstückes scheidet im Fall der Bugenhagenkirche jedoch aus, da das von Architekt Emil Heyen entworfene Gebäude unter Denkmalschutz steht. Mittlerweile stehen zwei Investoren mit unterschiedlichen Nutzungs-Konzepten in Verhandlungen mit dem Kirchenkreis Hamburg-Ost, um die Bugenhagenkirche käuflich zu erwerben. Das Grundstück, auf dem die Kirche steht, würde ein zukünftiger Erwerber des Kirchengebäudes laut Aussagen der Finanzbehörde geschenkt bekommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist die Aussage, dass ein Investor beim Kauf der Bugenhagenkirche das Grundstück dazu geschenkt bekommt, korrekt wiedergegeben?

2. Wie groß ist das in Rede stehende Grundstück?

3. Wurde seinerzeit bei der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung des Grundstückes an den Kirchenkreis Hamburg ein Verkehrswert des Grundstückes zugrunde gelegt und im Hamburger Haushalt beziffert?

4. Ist das Grundstück im Liegenschaftskataster der Stadt als Eigentum der FHH oder des Kirchenkreises Hamburg eingetragen?

5. Mit welchem Wert ist das Grundstück in der Finanzbehörde beziffert?

6. Die Landeshaushaltsordnung (LHO) unterscheidet bei der Veräußerung von Vermögen der FHH nach Gegenständen und Grundstücken. Zumindest für Gegenstände ist in §63 eindeutig festgelegt, dass eine Veräußerung nur nach dem Verkehrswert statthaft ist, anderenfalls eine Zustimmung des Parlamentes einzuholen ist. Daraus kann man ableiten, dass es auch für Grundstücke nicht nur die in §64 geforderte Wertermittlung geben muss, sondern ein Grundstück auch nicht unter diesem Verkehrswert veräußert werden darf. Wurde für das in Rede stehende Grundstück ein Verkehrswert festgestellt?

7. Wurde zur Verkehrswertermittlung eine Bewertung der Liegenschaft durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte eingeholt?

8. Welchen Verkehrswert hat dieses Grundstück heute (ohne Bebauung)?

9. Gab es bisher vergleichbare Fälle von Eigentumsübertragung von Grundstücken durch Schenkung? Wenn ja wann und welche Grundstücke sind betroffen?

10. Gibt es ein Konzeptpapier mit Auflagen für eine zukünftige Nutzung des Grundstückes und der Gebäude? Wenn ja wann und durch wen erstellt und wo veröffentlicht?

11. Gibt es eine Ausschreibung für Betreiber und etwaige Interessen? Wann ja wann und wo veröffentlicht?

12. Wer führt die Verhandlungen mit den möglichen Investoren? Die Finanzbehörde als Eigentümerin des Grundstücks oder der Kirchenkreis Hamburg als Eigentümer der Immobilie?

13. Wurde das Denkmalschutzamt bei den Plänen für eine zukünftige Nutzung mit einbezogen? Und wenn ja, inwieweit und wann?

14. Das benachbarte Grundstück, das sogenannte Neu-Pastorat, steht seit Jahren leer und zerfällt in seiner Substanz. Wurde das Grundstück des Neu-Pastorats, welches dem Kirchenkreis gehört, in die Verhandlungen mit einbezogen? Wurde dem Leerstand des Gebäude entsprechend den Vorschriften gegen Leerstand begegnet? Und wenn ja wann und wie?