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Ein Jahr Hamburger Transparenzportal - Erste Bilanz

Donnerstag, 22.10.2015

Am 1. Oktober 2014 ging das Hamburgische Transparenzportal unter transparenz.hamburg.de an den Start. Das Transparenzportal Hamburg ist das nach außen sichtbare Ergebnis der Umsetzung des Transparenzgesetzes.

 

Hamburg bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern damit eine in Deutschland einzigartige Möglichkeit, um die Vorgänge in der öffentlichen Verwaltung einsehbarer zu machen und nimmt damit eine bundesweite Spitzenrolle in Sachen Transparenz der Verwaltung und Open Data ein.

 

Nach einem Jahr Betrieb des Transparenzportals ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie sehen die monatlichen Zugriffszahlen seit Inbetriebnahme des Transparenzportal aus?

 

2. Wie hat sich die Anzahl der eingestellten Daten und Dokumente seit Inbetriebnahme des Transparenzportals entwickelt? Bitte Angaben in Monatsscheiben.

 

3. Für Apps und Anwendungen Dritter kann über die Programmier-schnittstelle (API) ein direkter Zugriff auf die im Transparenzgesetz gespeicherten Dokumente und Datensätze erfolgen. Wie haben sich die Zugriffszahlen über die API seit Inbetriebnahme des Transparenzportals entwickelt?

 

4. Wie viele Anfragen auf Informationsauskünfte gab es pro Jahr (ab 2010) vor und seit Inbetriebnahme des Transparenzportals?

 

5. Ein wichtiger Punkt ist die Veröffentlichung von Verträgen der Stadt. Wie viele Verträge wurden bis zum Zeitpunkt des Eingehens dieser Anfrage in das Transparenzportal eingestellt?

 

6. In wie vielen Fällen wurde gegen einen der veröffentlichen Verträge innerhalb der vorgesehenen vierwöchigen Frist Einspruch eingelegt?

 

7. In wie vielen Fällen kam es bei der Veröffentlichung von Verträgen zu Konflikten, etwa weil es bezüglich der Charakterisierung eines Passus als zu schwärzendes Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis unterschiedliche Auffassungen gab?

 

8. Sind beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seit dem 01.10.2014 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht eingegangen und wenn ja wie viele?

 

9. Inwieweit, d.h., welche Einheiten (bspw. Kammern, Universitäten etc.) und in jeweils welchem Umfang, beteiligt sich die sogenannte mittelbaren Staatsverwaltung (also die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts) freiwillig am Transparenzportal?

 

10. Das Transparenzportal wurde mit externen Beratern und zivilgesellschaftlichen Gruppen entwickelt. Wie sieht diese Zusammenarbeit seit dem Start des Transparenzportals aus? Welche Erfahrungen aus diesem Prozess können auch auf andere IT-Projekte der Stadt übertragen werden?

 

11. Geschieht eine Einbindung des Transparenzportals in das Bundesportal gov.data? Wenn ja, wie?

 

12. Inwieweit hat Hamburg Maßstäbe gesetzt? Gibt es in anderen Bundesländern Informationsregister, die mit dem Transparenzportal Hamburg vergleichbar sind?