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Geförderte Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer II

Mittwoch, 17.01.2018

Asylbewerber, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte und die einer Abschiebung entgehen wollen, können freiwillig ausreisen und dabei finanzielle Unterstützung bekommen. Das gilt auch für Menschen, deren Asylverfahren noch läuft, die aber absehen können, dass ihr Asylantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird.

Bund und Länder bemühen sich seit Monaten, die Zahl der freiwilligen Ausreisen sowie der Abschiebungen zu erhöhen. Das Bundesinnenministerium zahlt zeitlich befristet eine Sonder-Prämie.

Seit Dezember 2017 können freiwillige Rückkehrer zusätzliche Unterstützung bei der Ankunft in ihrer Heimat beantragen. Eine dreiköpfige Familie konnte bislang circa 3000 Euro Rückkehrhilfen erhalten, mit der Sonder-Prämie können es bis zu 6000 Euro sein. Dieses Angebot gilt bis Februar 2018.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Beratungen über eine Rückkehrförderung haben im Dezember 2017 stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern.

2. Wie viele freiwillige Rückkehrer sind im Dezember 2017 in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern.

3. Wie viele finanzielle Mittel wurden in den Jahren 2015 bis 2017 für die Förderung der freiwilligen Rückkehr aufgewendet?

4. Wie setzen sich diese finanziellen Mittel zusammen?

5. Wie viele Personen, die in diesen Jahren eine finanzielle Rückkehrförderung erhalten haben, sind danach trotzdem wieder nach Deutschland eingereist?

6. Wie sieht die Prognose des Senats für das Jahr 2018 aus hinsichtlich

a) der Anzahl der ausreisenden Personen?

b) hinsichtlich der voraussichtlich aufzuwendenden finanziellen Mittel?